Was tun im Todesfall?

Ein Todesfall erfordert eine Vielzahl von Maßnahmen und Aufgaben, die schnell erledigt werden müssen. In dieser Checkliste finden Sie eine Zusammenstellung der erforderlichen Schritte, um die Angelegenheiten nach dem Verlust eines Angehörigen zu regeln.

Inhaltsverzeichnis

Der Totenschein

Der Totenschein wird vom Hausarzt oder Notarzt ausgestellt, der unverzüglich über den Todesfall informiert werden sollte. Bei einem Tod im Krankenhaus wird der Totenschein vom Krankenhausarzt ausgestellt.

Beauftragung eines Bestattungsinstituts

Es ist ratsam, sofort ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen. Das Unternehmen übernimmt die Aufbewahrung des Leichnams, die Einsargung, die Auswahl der Grabstätte und alle erforderlichen Formalitäten. Zudem kümmert es sich um die Beantragung der Sterbeurkunde und die Abwicklung mit Versicherungen.

Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt am Ort des Todes ausgestellt. Dafür sind verschiedene Unterlagen vorzulegen, darunter der Totenschein, Geburts- und Heiratsurkunden des Verstorbenen und gegebenenfalls weitere Dokumente. Üblicher Weise hilft das Bestattungsinstitut bei der Beantragung.

Benachrichtigung von Personen

Verschiedene Personen müssen über den Todesfall und den Bestattungstermin informiert werden, darunter Verwandte, Freunde, Arbeitgeber, Pfarrer und Vereine, in denen der Verstorbene Mitglied war.

Versicherungen und Renten

Lebens- und Unfallversicherungen müssen innerhalb von 48 Stunden informiert werden. Auch Krankenversicherungen, Rentenversicherungen und andere Versorgungswerke müssen benachrichtigt werden, um gegebenenfalls Ansprüche zu klären.

Vollmachten, Sparkonten und Lebensversicherungen

Vollmachten, Konten und Lebensversicherungen sollten überprüft und gegebenenfalls widerrufen oder gesperrt werden. Bezugsberechtigungen in Lebensversicherungen und ähnlichen Verträgen müssen überdacht werden.

Unterrichtung des Nachlassgerichts, Suche und Abgabe von Testamenten

Das zuständige Nachlassgericht muss informiert werden. Falls ein Testament vorhanden ist, sollte es gesucht und dem Nachlassgericht übergeben werden.

Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft

Der Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Die Frist für die Ausschlagung beträgt in der Regel sechs Wochen. Unter bestimmten Bedingungen kann die Annahme oder Ausschlagung anfechtbar sein.

Weitere Informationen zur Erbausschlagung

Der Erbschein

Die Beantragung eines Erbscheins erfolgt beim zuständigen Nachlassgericht. (§ 352 FamFG) Dieser ist nicht in allen Fällen erforderlich, sollte aber im Einzelfall geprüft werden.

Weitere Informationen zu Erbschein und Erbscheinverfahren

Schulden des Nachlasses

Der Erbe haftet für die Schulden des Nachlasses. Es ist wichtig, diese zu überprüfen und gegebenenfalls zu begleichen.

Erbfall mit Auslandsbezug

Bei Erbfällen mit Auslandsbezug muss geklärt werden, welches Erbrecht anzuwenden ist.

Steuererklärungen

Als Erbe müssen Steuererklärungen für den Verstorbenen abgegeben werden. Eine Erbschaftsteuererklärung muss gegebenenfalls ebenfalls eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Erbschaftssteuer

Dauerschuldverhältnisse/ Daueraufträge

Dauerschuldverhältnisse und Daueraufträge sollten gekündigt oder übernommen werden, falls erforderlich.

Bei Fragen oder Unsicherheiten im Erbfall stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Erbrecht gerne zur Verfügung.

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