Das Leben kann unerwartete Wendungen nehmen. Plötzlich eintretende Krankheit oder ein Unfall können dazu führen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. In solchen Situationen ist es von entscheidender Bedeutung, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen klar dokumentiert sind. Vorsorgeverfügungen wie die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung helfen Ihnen, auch dann selbstbestimmt zu bleiben, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können
Warum Vorsorgeverfügungen wichtig sind
Niemand kann die Zukunft vorhersehen, doch jeder kann für sie vorsorgen. Vorsorgeverfügungen geben Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Wünsche respektiert und umgesetzt werden, auch wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese zu äußern. Ohne diese Verfügungen besteht das Risiko, dass fremde Personen, möglicherweise ein vom Gericht bestellter Betreuer, über Ihr Leben entscheiden. Dies kann zu Entscheidungen führen, die nicht in Ihrem Sinne sind.
Durch die Erstellung von Vorsorgeverfügungen können Sie bestimmen, wer Ihre Angelegenheiten regeln soll, wie medizinische Behandlungen durchgeführt werden und wer im Ernstfall für Sie Entscheidungen trifft. So bewahren Sie Ihre Autonomie und entlasten gleichzeitig Ihre Angehörigen, die nicht mit schwierigen Entscheidungen allein gelassen werden.
Die Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, in dem Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, für Sie zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Vollmacht kann sich auf verschiedene Lebensbereiche erstrecken, wie zum Beispiel die Gesundheitsvorsorge, finanzielle Angelegenheiten oder den Schriftverkehr mit Behörden. Die Person, die Sie in der Vorsorgevollmacht benennen, wird Ihr „Stellvertreter“ und kann in Ihrem Namen Entscheidungen treffen.
Es ist wichtig, eine Person zu wählen, der Sie uneingeschränkt vertrauen. Diese Person sollte in der Lage sein, Ihre Wünsche zu respektieren und in Ihrem besten Interesse zu handeln. Die Vorsorgevollmacht tritt in Kraft, sobald Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Sie sollten daher klar festlegen, in welchen Bereichen und unter welchen Umständen die bevollmächtigte Person für Sie handeln darf.
Eine Vorsorgevollmacht kann individuell gestaltet werden und ist in der Regel formlos gültig. Dennoch empfehle ich, sie in schriftlicher Form zu erstellen und möglichst von einem Notar beglaubigen zu lassen. Dadurch wird die Vollmacht im Bedarfsfall leichter anerkannt und akzeptiert.
Praxistipp von Rechtsanwalt Mathias Nittel, Fachanwalt für Erbrecht in München
Ergänzen Sie die Vorsorgevollmacht durch eine gesonderte Bankvollmacht, die SIe in Ihrer Bank auf einem Formular Ihrer Bank festhalten, wenn Sie möchten, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person auch Ihre Bankgeschäfte erledigen darf. Banken akzeptieren die „normale“ Vorsorgevollmacht oftmals nicht.
Die Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist ein weiteres wichtiges Vorsorgedokument. Anders als bei der Vorsorgevollmacht, bei der Sie eine Person selbst bestimmen, legt die Betreuungsverfügung fest, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll, falls eine Betreuung notwendig wird. Sie dient als Orientierungshilfe für das Gericht und stellt sicher, dass eine Person Ihres Vertrauens diese Aufgabe übernimmt.
In einer Betreuungsverfügung können Sie nicht nur die Person benennen, die Sie als Betreuer wünschen, sondern auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Frage kommt. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts zu nehmen und sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt werden.
Auch in der Betreuungsverfügung können Sie angeben, in welchen Bereichen der Betreuer für Sie tätig werden soll. Diese Verfügung tritt in Kraft, wenn das Gericht feststellt, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Eine Betreuungsverfügung sollte gut überlegt und klar formuliert sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
Die Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Sie ist besonders wichtig, wenn es um lebenserhaltende Maßnahmen geht. In der Patientenverfügung können Sie detailliert angeben, welche Behandlungen Sie wünschen und welche Sie ablehnen, beispielsweise ob Sie im Falle eines irreversiblen Komas künstlich am Leben gehalten werden möchten.
Eine Patientenverfügung gibt Ärzten und Angehörigen klare Anweisungen und entlastet diese in Situationen, in denen schnelle und schwere Entscheidungen getroffen werden müssen. Die Verfügung sollte so präzise wie möglich formuliert sein, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche eindeutig verstanden und umgesetzt werden.
Es ist ratsam, die Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren, insbesondere wenn sich Ihre Lebenssituation oder Ihre Einstellung zu bestimmten medizinischen Maßnahmen ändert. Sie sollten auch sicherstellen, dass Ihre Angehörigen und Ihr Arzt wissen, dass Sie eine Patientenverfügung haben und wo diese aufbewahrt wird.
Das Zusammenspiel der Vorsorgeverfügungen
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind Dokumente, die sich sinnvoll ergänzen und gemeinsam ein umfassendes Vorsorgepaket bilden. Die Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass eine vertrauenswürdige Person für Sie handelt, die Betreuungsverfügung legt fest, wer als Betreuer eingesetzt werden soll, und die Patientenverfügung regelt Ihre medizinische Behandlung.
Durch das Zusammenspiel dieser Verfügungen sichern Sie sich in verschiedenen Lebensbereichen ab und können sicher sein, dass Ihre Wünsche auch in schwierigen Situationen respektiert werden. Es ist daher ratsam, alle drei Verfügungen zu erstellen und miteinander abzustimmen. Ein Fachanwalt für Erbrecht oder ein Notar kann Sie dabei unterstützen, die Dokumente so zu gestalten, dass sie Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen und rechtlich wirksam sind.
Vorsorgeverfügungen erstellen: Schritt für Schritt
Der erste Schritt zur Erstellung von Vorsorgeverfügungen ist die Überlegung, wer in bestimmten Situationen für Sie handeln soll und welche Wünsche Sie haben. Diese Entscheidungen sollten gut durchdacht und mit den betroffenen Personen besprochen werden. Sobald Sie Ihre Entscheidungen getroffen haben, sollten Sie die Vorsorgeverfügungen schriftlich festhalten.
Es ist wichtig, die Verfügungen klar und verständlich zu formulieren. Dabei sollten Sie keine juristischen Fachbegriffe verwenden, sondern in einfachen Worten festlegen, was Ihnen wichtig ist. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die richtigen Formulierungen zu finden und sicherzustellen, dass Ihre Verfügungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Nachdem die Verfügungen erstellt wurden, sollten Sie diese regelmäßig überprüfen und bei Bedarf anpassen. Lebensumstände ändern sich, und Ihre Verfügungen sollten stets aktuell sein, um im Ernstfall Ihren Wünschen zu entsprechen.
Die Rolle des Fachanwalts für Erbrecht
Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Sie umfassend bei der Erstellung von Vorsorgeverfügungen unterstützen. Er kennt die rechtlichen Anforderungen und hilft Ihnen, Ihre Wünsche klar und rechtskonform zu formulieren. Der Anwalt sorgt dafür, dass die Verfügungen rechtlich bindend sind und im Ernstfall wirksam werden.
Darüber hinaus kann ein Anwalt Ihnen helfen, die Verfügungen mit anderen wichtigen Dokumenten, wie einem Testament oder Erbvertrag, abzustimmen. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle Ihre Verfügungen einheitlich sind und keine Widersprüche entstehen, die später zu Problemen führen könnten.
Ein weiterer Vorteil der Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt ist die Möglichkeit, die Verfügungen bei Bedarf schnell und unkompliziert anzupassen. Der Anwalt steht Ihnen zur Seite, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern oder wenn Sie neue Wünsche und Vorstellungen haben.
Ihre Verfügungen sicher aufbewahren – Zentrales Testamentsregister (ZTR) und Zentrales Vorsorgeregister (ZVR)
Damit Ihr Testament und Ihre Vorsorgeverfügungen sicher verwahrt und bei Bedarf auch gefunden werden, damit Ihre Wünsche berücksichtigt werden können, empfehle ich deren Hinterlegung. Sie können Ihr Testament bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Nachlassgericht oder beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer hinterlegen. Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Sie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung hinterlegen.
Zentrales Testamentsregister (ZTR)
Das ZTR erfasst amtlich verwahrte und notariell beurkundete Testamente und Erbverträge. Die Registrierung erfolgt durch den Notar oder das Nachlassgericht, wenn ein Testament in amtliche Verwahrung gegeben wird. Privatpersonen können ein Testament nicht selbst im ZTR registrieren; dies ist nur über die Hinterlegung beim Amtsgericht möglich. Die Gebühr für die Registrierung beträgt 15 bis 18 Euro, abhängig von der Meldeart.
Nach einem Sterbefall wird das ZTR vom Standesamt informiert. Die Bundesnotarkammer prüft, ob Testamente vorliegen, und informiert das Nachlassgericht. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass der letzte Wille des Erblassers beachtet wird.
Zentrales Vorsorgeregister (ZVR)
Das ZVR registriert Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Privatpersonen können ihre Dokumente selbst online oder durch einen Notar registrieren lassen. Die Kosten für die Registrierung liegen bei 13 bis 15,50 Euro, abhängig vom Zahlungsweg und der Anzahl der bevollmächtigten Personen.
Im Bedarfsfall, etwa bei einem Gerichtsantrag auf Betreuung, fragt das Gericht beim ZVR an, ob entsprechende Verfügungen existieren. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden, bevor eine Betreuung angeordnet wird.
Bei der Hinterlegung Ihrer Dokumente bin ich Ihnen gerne behilflich.
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