Ich bin 1961 geboren und Vater von 3 erwachsenen Söhnen. Aufgewachsen bin ich im Westen von München, wo ich am Max-Born-Gymnasium in Germering 1980 mein Abitur abgelegt habe. Während meines Studiums der Rechtswissenschaften in München und Bonn war ich politisch aktiv und Vorsitzender RCDS an der Ludwig-Maximilians-Universität München 1983/1984) sowie Landesvorsitzender des RCDS in Bayern (1984/1985). Anschließend war ich im Deutschen Bundestag als Assistent von Dr. Rudolf Sprung, MdB tätig.
Nach einer Zwischenstation in der öffentlichen Verwaltung zur Unterstützung des Aufbaus in den Neuen Bundesländern (Leiter Amt für Wirtschaftsförderung Landkreis Eisleben, Landkreis Mansfelder Land) bin ich seit 1998 als Rechtsanwalt tätig. Seitdem qualifizierte ich mich zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker (DVEV) sowie Mediator (Fernuniversität Hagen).
In meiner Tätigkeit als Anwalt lege ich großen Wert darauf, mich an den Zielen und Vorstellungen meiner Mandanten zu orientieren. Dabei ist es mir wichtig, dass diese Ziele realistisch und erreichbar sind. Es bringt uns beiden nichts, wenn wir versuchen, Ansprüche durchzusetzen, die keine Erfolgsaussichten haben. Solche Fälle enden oft in unnötigen Niederlagen und hohen Kosten, und das möchte ich unbedingt vermeiden – für Sie und für mich.
Deshalb ist es für mich entscheidend, von Anfang an die rechtliche Lage und die Beweissituation genau zu betrachten. Ich gehe dabei analytisch und strukturiert vor, nehme aber auch unkonventionelle Ansätze in Betracht, wenn sie Sinn ergeben. Gleichzeitig ist es mir wichtig, empathisch und einfühlsam auf Ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen. Meine Aufgabe sehe ich darin, Sie ehrlich und klar darüber zu informieren, was machbar ist und was nicht, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können. So können wir gemeinsam einen Weg finden, der nicht nur rechtlich, sondern auch persönlich für Sie stimmig ist.
Mir ist es wichtig, in meinem Fachgebiet stets auf dem neuesten Stand zu sein. Nicht nur, weil ich meine gesetzlichen Fortbildungsverpflichtungen erfüllen muss (§ 15 FAO), sondern weil mir Erbrecht Spaß macht. Daher bilde ich mich regelmäßig durch ein- und mehrtägige Fortbildungen weiter, oft weit über die Anforderungen für meine Fachanwaltstitel (jeweils 15 Stunden/Jahr) hinaus, Diese umfassende Weiterbildung ermöglicht es mir, Sie in meinem Schwerpunktthema Erbrecht kompetent zu beraten und zu vertreten.
Mein privates und berufliches Leben pendelt zwischen zwei Standorten: München, meiner Heimatstadt, wo sich der Sitz meiner Kanzlei befindet und Mittelbaden, wo ich in Karlsruhe und Ettlingen zwei Zweigstellen unterhalte. Möglich ist das durch moderne Technik und meine Mitarbeiterin Frau Fiedler, die mir nunmehr im 25. Jahr die Treue und den Rücken frei hält und meinen Mandanten als erste Ansprechpartnerin für die wichtigen “kleinen Dinge” im Leben eines Mandanten dient.
Persönliche Besprechungen sind nach telefonischer Terminvereinbarung in München und Karlsruhe möglich.