Erbrecht im Überblick

Als Fachanwalt für Erbrecht bin ich auf Erbrecht, Pflichtteil, Testamente und die Gestaltung der lebzeitigen Nachfolge spezialisiert und fast ausschließlich in diesem Rechtsgebiet tätig.

Erben und Vererben: Mehr als nur Recht

Erben und Vererben sind nicht nur juristische Themen. Sie berühren tiefgreifende emotionale und soziale Aspekte. Wenn Angehörige sterben, treten oft intensive Gefühle und Konflikte auf. In keinem anderen Rechtsgebiet kommen so viele psychologische und soziologische Phänomene zusammen wie im Erbrecht. Es geht nicht nur um Vermögen, sondern um Macht, Neid, verletzten Stolz, Rache, Hass, Intrigen und Versöhnung.

Warum ist Erbrecht so wichtig?

Im Zeitraum zwischen 2015 und 2024 wurden schätzungsweise 3,1 Billionen Euro an Vermögenswerten durch Erbfälle oder Schenkungen auf die nächste Generation übertragen. Das zeigt, wie bedeutend das Erbrecht in unserer Gesellschaft ist. Erstaunlicherweise haben 61 % der Bevölkerung keine Regelung für den Erbfall getroffen. 90 % der eigenhändigen, handschriftlchen Testamente  scheitern an formalen Voraussetzungen und sind daher unwirksam, oder gestalten den Nachlass in einer Weise, der Streit unter den Nachkommen begründet oder verschärft. Deshalb ist eine qualifizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht jedem, der ein Testament errichten möchte, anzuraten.

Irrtümer und Missverständnisse im Erbrecht

Ein Grund für die fehlenden Regelungen im Erbfall ist das Vorhandensein zahlreicher Missverständnisse und Irrtümer in der Bevölkerung. Viele Menschen glauben, dass das Erbrecht einfach ist und automatisch alles geregelt wird. Doch das ist oft ein Trugschluss. Ohne klare Regelungen kann es zu erheblichen Problemen und Konflikten kommen. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig mit dem Thema Erbrecht auseinanderzusetzen und eine fundierte Beratung in Anspruch zu nehmen.

Wichtiger Hinweis:
Diese Website ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht. Sie dient als erste Orientierung und Informationsquelle, doch eine persönliche Beratung ist unerlässlich, um Ihre spezifischen Fragen und Anliegen zu klären.

Mein Leistungsangebot für Sie als Fachanwalt für Erbrecht

Als Fachanwalt für Erbrecht biete ich Ihnen umfassende Unterstützung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Mein Leistungsangebot umfasst

Beratung und Gestaltung vor dem Erbfall

Die Planung und Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Es geht darum, Ihre Hinterbliebenen bestmöglich abzusichern, Ihr Vermögen oder Lebenswerk zu schützen und optimal an Ihre Nachfolger zu übertragen. Dabei berücksichtige ich nicht nur Ihre persönlichen Wünsche, sondern auch mögliche steuerliche Optimierungen. Mein Ziel ist es, eine Nachfolgelösung zu finden, die sowohl rechtlich sicher als auch wirtschaftlich sinnvoll ist.

Nachfolgegestaltung: So schützen Sie Ihr Vermögen

Die optimale Nachfolgegestaltung erfordert eine genaue Analyse Ihrer Vermögensstruktur, Ihrer möglichen Nachfolger und dessen, was Sie wirtschaftlich und rechtlich erreichen möchten. Dabei berücksichtige ich auch die Ansprüche möglicher Pflichtteilsberechtigter. Es gibt im Wesentlichen drei Wege, um Vermögen auf Nachfolger zu übertragen:

Mit warmer Hand

Schon zu Lebzeiten können Sie durch Schenkungen, ehebedingte Zuwendungen oder Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge Vermögen übertragen. Dies kann zum Beispiel durch Übergabeverträge mit oder ohne Gegenleistungen geschehen. Hierbei ist es wichtig, auch Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge sowie Zuwendungsverzichtsverträge in Betracht zu ziehen. Eine weitere Option ist die Änderung des Güterstands (Stichwort: Güterstandsschaukel), um Vermögen optimal zu schützen.

Mit kalter Hand

Für die Zeit nach Ihrem Tod können Sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag individuell festlegen, wer was erben soll. Hierbei sind auch Sonderregelungen wie Behinderten- oder Bedürftigentestamente zu berücksichtigen, um bestimmte Vermögenswerte zu schützen. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Pflichtteilsvermeidung, Pflichtteilseduzierung oder Pflichtteilsregulierung getroffen werden. Auch die Testamentsvollstreckung spielt hier eine wichtige Rolle.

Kombination aus lebzeitigen Verfügungen und Verfügungen von Todes wegen

Oft ist es sinnvoll, lebzeitige und nach dem Tod wirksame Verfügungen zu kombinieren, um eine optimale Nachfolgegestaltung zu erreichen. Diese Strategie ermöglicht es Ihnen, zu Lebzeiten Kontrolle über Ihr Vermögen zu behalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass es nach Ihrem Tod gemäß Ihren Wünschen weitergegeben wird.

Vertretung und Unterstützung nach dem Erbfall

Nach dem Erbfall unterstütze ich Sie in allen erbrechtlichen Fragen und Angelegenheiten. Ich berate und vertrete Sie als Alleinerben, Miterben, Schluss-, Vor- oder Nacherben sowie als Ehegatten, nichtehelichen Lebenspartner, Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmer. Auch wenn Sie Gläubiger des Erblassers, eines Erben oder eines Vermächtnisnehmers sind, stehe ich Ihnen zur Seite.

Zu meinen Leistungen nach dem Erbfall gehören unter anderem:

  • Beantragung eines Erbscheins oder Unterstützung im Erbscheinsverfahren:
    Der Erbschein ist ein wichtiges Dokument, das Sie als Erbe legitimiert. Ich helfe Ihnen bei der Beantragung und stehe Ihnen im Erbscheinverfahren zur Seite.
  • Erbauseinandersetzung:
    Wenn mehrere Erben vorhanden sind, müssen das Erbe und die Vermögenswerte gerecht aufgeteilt werden. Ich unterstütze Sie bei der Erbauseinandersetzung, um Konflikte zu vermeiden und eine faire Lösung zu finden.
  • Auskunftsansprüche unter Miterben
    Soweit erforderlich, mache ich für Sie Auskunftsansprüche gegenüber Ihren Miterben geltend und setze sie nötigenfalls auch gerichtlich für Sie durch.
  • Auseinandersetzung mit Behörden und Banken:
    Nach einem Todesfall müssen zahlreiche Formalitäten erledigt werden. Ich übernehme die Korrespondenz mit Behörden und Banken, um den Nachlass zu regeln.
  • Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft:
    Manchmal ist es sinnvoll, eine Erbschaft auszuschlagen, etwa wenn der Nachlass überschuldet ist. Ich berate Sie, ob eine Annahme oder Ausschlagung in Ihrem Fall die beste Option ist und weie sich die Haftung unter Ihnen und Ihren Miterben verteilt.
  • Beschränkung der Haftung des Erben:
    Erben haften grundsätzlich für die Schulden des Erblassers. Ich helfe Ihnen, Ihre Haftung als Erbe auf den Nachlass zu beschränken, um Ihr eigenes Vermögen zu schützen.
  • Geltendmachung von Erbansprüchen:
    Wenn Ihnen als Erbe Rechte zustehen, setze ich diese für Sie durch. Dazu gehören auch die Durchsetzung von Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen sowie Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
  • Durchsetzung sonstiger Ansprüche gegen Erben:
    Wenn Sie als Gläubiger oder Vermächtnisnehmer Ansprüche gegen den Nachlass oder die Erben haben, unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung.

Unterstützung bei der Abwicklung Ihres Nachlasses

Wenn Sie über eine post- oder transmortale Vollmacht des Erblassers verfügen oder als Testamentsvollstrecker berufen wurden, stehe ich Ihnen bei der Verwaltung des Nachlasses zur Seite. Ich unterstütze Sie bei der Erbauseinandersetzung und übernehme auf Wunsch die vollständige Nachlassabwicklung. Diese Leistung bietet sich besonders an, wenn Sie über eine unwiderrufene Kontovollmacht über den Tod hinaus oder eine Generalvollmacht verfügen.

Unterstützung des Testamentsvollstreckers bei der Testamentsvollstreckung

Haben Sie aus freundschaftlicher Verbundenheit eine Testamentsvollstreckung übernommen und benötigen Hilfe? Fühlen Sie sich überfordert oder wünschen Sie Unterstützung bei bestimmten Aufgaben? Ich stehe Ihnen zur Seite und übernehme auf Wunsch auch die vollständige Testamentsvollstreckung. Dabei kann ich im Hintergrund agieren und Sie bei der Durchführung der Abwicklung des Nachlasses und der Erstellung von Schriftstücken unterstützen, ohne nach außen in Erscheinung zu treten.

Testamentsvollstreckung

Zu meinen Leistungen im Rahmen der Testamentsvollstreckung, die ich zur Unterstützung des Testamentsvollstreckers, aber auch als Testamentsvollstrecker selbst erbringe, gehören unter anderem:

  • Begehung und Inventarisierung der Erblasser-Wohnung:
    Ich sorge dafür, dass alle Vermögenswerte des Erblassers ordnungsgemäß erfasst und dokumentiert werden.
  • Sichtung und Sicherstellung von Unterlagen und Dokumenten:
    Wichtige Unterlagen werden gesichtet und gesichert, um eine reibungslose Nachlassabwicklung zu gewährleisten.
  • Korrespondenz mit Behörden und Institutionen:
    Ich übernehme die Kommunikation mit allen relevanten Stellen, um den Nachlass zu regeln.
  • Bewertung und Verwertung von Nachlassgegenständen:
    Ich organisiere die Bewertung und, falls gewünscht, den Verkauf von Nachlassgegenständen, um den Nachlass optimal zu verwerten.
  • Kündigung laufender Verträge:
    Verträge wie Mietverträge oder Telefonverträge werden von mir gekündigt und abgewickelt.
  • Haushaltsauflösung und Übergabe der Wohnung:
    Ich kümmere mich um die vollständige Haushaltsauflösung und sorge dafür, dass die Wohnung des Erblassers ordnungsgemäß geräumt und an den Vermieter übergeben wird.
  • Verwaltung und/oder Verkauf von Immobilienvermögen:
    Immobilien des Nachlasses werden von mir verwaltet oder, falls gewünscht, verkauft.
  • Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten:
    Ich sorge dafür, dass alle Verbindlichkeiten des Nachlasses, einschließlich Vermächtnisse, Pflichtteilsansprüche und Steuerschulden, ordnungsgemäß erfüllt werden.
  • Verteilung des Nachlasses:
    Der verbleibende Nachlass wird gemäß den testamentarischen oder gesetzlichen Vorgaben auf die Erben verteilt.

Dokumentation und Nachlassverzeichnis

Selbstverständlich erstelle ich für Sie ein umfassendes Nachlassverzeichnis und dokumentiere alle Tätigkeiten, die im Rahmen der Testamentsvollstreckung erfolgen. Diese Dokumentation erfolgt stets in enger Absprache mit Ihnen, um sicherzustellen, dass alles nach Ihren Wünschen verläuft.

Gerichtliche Vertretung bei Erbstreitigkeiten

Sollte ein Erbstreit unvermeidlich sein, vertrete ich Sie als Fachanwalt für Erbrecht bundesweit vor allen deutschen Gerichten. Dazu gehören Erbprozesse vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Nachlassverfahren vor allen deutschen Nachlassgerichten und Beschwerdeinstanzen.

Mit meiner über 25-jährigen Erfahrung als Rechtsanwalt und meiner Expertise als Fachanwalt für Erbrecht können Sie auf mein Engagement zählen. Ich setze mich dafür ein, dass Ihre Interessen im Erbfall bestmöglich vertreten werden, sei es durch Verhandlungen, Mediation oder, wenn nötig, durch gerichtliche Verfahren.

Fazit: Vertrauen Sie auf meine Erfahrung im Erbrecht

Erbrecht ist ein komplexes und sensibles Thema, das fundiertes Fachwissen und Fingerspitzengefühl erfordert. Ob Sie Ihre Nachfolge gestalten möchten, Unterstützung nach einem Erbfall benötigen oder als Testamentsvollstrecker tätig sind – ich stehe Ihnen mit meiner Expertise zur Seite. Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung im Erbrecht, um Ihre Angelegenheiten rechtlich sicher und persönlich zufriedenstellend zu regeln.

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner