Als Fachanwalt für Erbrecht bin ich auf Erbrecht, Pflichtteil, Testamente und die Gestaltung der lebzeitigen Nachfolge spezialisiert und fast ausschließlich in diesem Rechtsgebiet tätig.
Erben und Vererben sind nicht nur juristische Themen. Sie berühren tiefgreifende emotionale und soziale Aspekte. Wenn Angehörige sterben, treten oft intensive Gefühle und Konflikte auf. In keinem anderen Rechtsgebiet kommen so viele psychologische und soziologische Phänomene zusammen wie im Erbrecht. Es geht nicht nur um Vermögen, sondern um Macht, Neid, verletzten Stolz, Rache, Hass, Intrigen und Versöhnung.
Im Zeitraum zwischen 2015 und 2024 wurden schätzungsweise 3,1 Billionen Euro an Vermögenswerten durch Erbfälle oder Schenkungen auf die nächste Generation übertragen. Das zeigt, wie bedeutend das Erbrecht in unserer Gesellschaft ist. Erstaunlicherweise haben 61 % der Bevölkerung keine Regelung für den Erbfall getroffen. 90 % der eigenhändigen, handschriftlchen Testamente scheitern an formalen Voraussetzungen und sind daher unwirksam, oder gestalten den Nachlass in einer Weise, der Streit unter den Nachkommen begründet oder verschärft. Deshalb ist eine qualifizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht jedem, der ein Testament errichten möchte, anzuraten.
Ein Grund für die fehlenden Regelungen im Erbfall ist das Vorhandensein zahlreicher Missverständnisse und Irrtümer in der Bevölkerung. Viele Menschen glauben, dass das Erbrecht einfach ist und automatisch alles geregelt wird. Doch das ist oft ein Trugschluss. Ohne klare Regelungen kann es zu erheblichen Problemen und Konflikten kommen. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig mit dem Thema Erbrecht auseinanderzusetzen und eine fundierte Beratung in Anspruch zu nehmen.
Wichtiger Hinweis:
Diese Website ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht. Sie dient als erste Orientierung und Informationsquelle, doch eine persönliche Beratung ist unerlässlich, um Ihre spezifischen Fragen und Anliegen zu klären.
Als Fachanwalt für Erbrecht biete ich Ihnen umfassende Unterstützung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Mein Leistungsangebot umfasst
Die Planung und Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Es geht darum, Ihre Hinterbliebenen bestmöglich abzusichern, Ihr Vermögen oder Lebenswerk zu schützen und optimal an Ihre Nachfolger zu übertragen. Dabei berücksichtige ich nicht nur Ihre persönlichen Wünsche, sondern auch mögliche steuerliche Optimierungen. Mein Ziel ist es, eine Nachfolgelösung zu finden, die sowohl rechtlich sicher als auch wirtschaftlich sinnvoll ist.
Die optimale Nachfolgegestaltung erfordert eine genaue Analyse Ihrer Vermögensstruktur, Ihrer möglichen Nachfolger und dessen, was Sie wirtschaftlich und rechtlich erreichen möchten. Dabei berücksichtige ich auch die Ansprüche möglicher Pflichtteilsberechtigter. Es gibt im Wesentlichen drei Wege, um Vermögen auf Nachfolger zu übertragen:
Schon zu Lebzeiten können Sie durch Schenkungen, ehebedingte Zuwendungen oder Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge Vermögen übertragen. Dies kann zum Beispiel durch Übergabeverträge mit oder ohne Gegenleistungen geschehen. Hierbei ist es wichtig, auch Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge sowie Zuwendungsverzichtsverträge in Betracht zu ziehen. Eine weitere Option ist die Änderung des Güterstands (Stichwort: Güterstandsschaukel), um Vermögen optimal zu schützen.
Für die Zeit nach Ihrem Tod können Sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag individuell festlegen, wer was erben soll. Hierbei sind auch Sonderregelungen wie Behinderten- oder Bedürftigentestamente zu berücksichtigen, um bestimmte Vermögenswerte zu schützen. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Pflichtteilsvermeidung, Pflichtteilseduzierung oder Pflichtteilsregulierung getroffen werden. Auch die Testamentsvollstreckung spielt hier eine wichtige Rolle.
Oft ist es sinnvoll, lebzeitige und nach dem Tod wirksame Verfügungen zu kombinieren, um eine optimale Nachfolgegestaltung zu erreichen. Diese Strategie ermöglicht es Ihnen, zu Lebzeiten Kontrolle über Ihr Vermögen zu behalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass es nach Ihrem Tod gemäß Ihren Wünschen weitergegeben wird.
Nach dem Erbfall unterstütze ich Sie in allen erbrechtlichen Fragen und Angelegenheiten. Ich berate und vertrete Sie als Alleinerben, Miterben, Schluss-, Vor- oder Nacherben sowie als Ehegatten, nichtehelichen Lebenspartner, Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmer. Auch wenn Sie Gläubiger des Erblassers, eines Erben oder eines Vermächtnisnehmers sind, stehe ich Ihnen zur Seite.
Zu meinen Leistungen nach dem Erbfall gehören unter anderem:
Wenn Sie über eine post- oder transmortale Vollmacht des Erblassers verfügen oder als Testamentsvollstrecker berufen wurden, stehe ich Ihnen bei der Verwaltung des Nachlasses zur Seite. Ich unterstütze Sie bei der Erbauseinandersetzung und übernehme auf Wunsch die vollständige Nachlassabwicklung. Diese Leistung bietet sich besonders an, wenn Sie über eine unwiderrufene Kontovollmacht über den Tod hinaus oder eine Generalvollmacht verfügen.
Haben Sie aus freundschaftlicher Verbundenheit eine Testamentsvollstreckung übernommen und benötigen Hilfe? Fühlen Sie sich überfordert oder wünschen Sie Unterstützung bei bestimmten Aufgaben? Ich stehe Ihnen zur Seite und übernehme auf Wunsch auch die vollständige Testamentsvollstreckung. Dabei kann ich im Hintergrund agieren und Sie bei der Durchführung der Abwicklung des Nachlasses und der Erstellung von Schriftstücken unterstützen, ohne nach außen in Erscheinung zu treten.
Zu meinen Leistungen im Rahmen der Testamentsvollstreckung, die ich zur Unterstützung des Testamentsvollstreckers, aber auch als Testamentsvollstrecker selbst erbringe, gehören unter anderem:
Selbstverständlich erstelle ich für Sie ein umfassendes Nachlassverzeichnis und dokumentiere alle Tätigkeiten, die im Rahmen der Testamentsvollstreckung erfolgen. Diese Dokumentation erfolgt stets in enger Absprache mit Ihnen, um sicherzustellen, dass alles nach Ihren Wünschen verläuft.
Sollte ein Erbstreit unvermeidlich sein, vertrete ich Sie als Fachanwalt für Erbrecht bundesweit vor allen deutschen Gerichten. Dazu gehören Erbprozesse vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Nachlassverfahren vor allen deutschen Nachlassgerichten und Beschwerdeinstanzen.
Mit meiner über 25-jährigen Erfahrung als Rechtsanwalt und meiner Expertise als Fachanwalt für Erbrecht können Sie auf mein Engagement zählen. Ich setze mich dafür ein, dass Ihre Interessen im Erbfall bestmöglich vertreten werden, sei es durch Verhandlungen, Mediation oder, wenn nötig, durch gerichtliche Verfahren.
Erbrecht ist ein komplexes und sensibles Thema, das fundiertes Fachwissen und Fingerspitzengefühl erfordert. Ob Sie Ihre Nachfolge gestalten möchten, Unterstützung nach einem Erbfall benötigen oder als Testamentsvollstrecker tätig sind – ich stehe Ihnen mit meiner Expertise zur Seite. Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung im Erbrecht, um Ihre Angelegenheiten rechtlich sicher und persönlich zufriedenstellend zu regeln.