Erbschein & Erbscheinsverfahren: Alles Wissenswerte

Die Abwicklung eines Nachlasses erfordert oft die Vorlage eines Erbscheins, um die Berechtigung als Erbe gegenüber Dritten nachzuweisen. Doch wann genau wird ein Erbschein benötigt, wer ist dazu berechtigt, ihn zu beantragen, und wie funktioniert das Verfahren? Zudem entstehen beim Tod eines Erblassers oft Meinungs­verschieden­heiten zwischen den potenziellen Erben bezüglich des Umfangs des Erbes oder sogar darüber, wer überhaupt erbberechtigt ist. Diese Fragen werden im Rahmen des Erbscheinsverfahrens vor dem zuständigen Nachlassgericht geklärt.

Wichtige Informationen zum Erbscheinsverfahren im Überblick:

  • Ein Erbschein ist nicht erforderlich, um Erbe zu werden.
  • Der Erbschein dient der Legitimation gegenüber Dritten.
  • Die Richtigkeit des Erbscheins unterliegt dem öffentlichen Glauben.

Hier erhalten Sie Antworten auf diese und weitere Fragen rund um den Erbschein und das Erbscheinsverfahren. Wenn Sie eine individuelle Beratung benötigen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich gerne zwecks Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins.

Inhaltsverzeichnis

Zusätzlich gibt es Antworten auf weitere Fragen, wie etwa zum streitigen Erbscheinsverfahren und zur Erbenfeststellungsklage.

Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der ein Erbschein erforderlich ist oder Sie Fragen zum Erbscheinsverfahren haben, stehe ich Ihnen gerne mit meinem Fachwissen und meiner Erfahrung zur Verfügung.

Wozu benötigt man einen Erbschein?

Ein Erbschein ist nicht zwingend erforderlich, um als Erbe anerkannt zu werden. Die Erbfolge kann durch gesetzliche Bestimmungen oder ein Testament festgelegt werden. Der Erbschein wird jedoch dann benötigt, wenn der Erbe seine Erbrechtsstellung gegenüber Dritten nachweisen muss. Dazu gehören beispielsweise Mieter und Vermieter, Behörden, Banken (insbesondere im Zusammenhang mit Konten), Grundbuchämter und Geschäftspartner. Der Erbschein dient dazu, im rechtlichen Verkehr Sicherheit zu schaffen und wird als gültiges Dokument angesehen, das die Erbberechtigung einer Person bestätigt.

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Erbenstellung auch auf andere Weise nachgewiesen werden kann, sofern dies zweifelsfrei möglich ist:

Bankkonten und Depots: Banken und Sparkassen haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen häufig festgelegt, dass Auszahlungen an Erben möglich sind, wenn sie sich durch ein eigenhändiges Testament einschließlich des Eröffnungsprotokolls des Nachlassgerichts ausweisen können.

Grundbuchberichtigung: Wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört, muss das Grundbuch entsprechend aktualisiert werden. Hierfür genügt es, wenn der Erbe ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag sowie das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts vorlegt.

Gesellschafterwechsel einer Personengesellschaft: Ändert sich der Anteil eines Gesellschafters an einer KG oder OHG aufgrund des Erbfalls, kann dies ebenfalls durch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts dokumentiert werden.

Daher ist es ratsam, vor der Beantragung eines Erbscheins zu prüfen, ob bereits gültige Vollmachten des Erblassers, ein eröffnetes notarielles Testament oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis vorhanden sind, die die Notwendigkeit eines Erbscheins und die damit verbundenen Kosten überflüssig machen könnten. Um dies zu beurteilen, ist es wichtig, als Erbe zunächst einen Überblick darüber zu erhalten, mit welchen Personen und Behörden man es im Zusammenhang mit dem Nachlass zu tun haben wird.

Wer ist berechtigt, einen Erbschein zu beantragen?

Um einen Erbschein zu beantragen, müssen bestimmte Personen dazu berechtigt sein. Dies sind der Erbe, die Mit-Erben, der Vorerbe vor dem Eintritt des Nacherbfalls, der Nacherbe nach dem Eintritt des Nacherbfalls, und der Testamentsvollstrecker.

Nicht zur Beantragung eines Erbscheins berechtigt sind Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte.

Welche Arten von Erbscheinen gibt es?

Beim Nachlassgericht können verschiedene Arten von Erbscheinen beantragt werden, je nachdem, welcher Nachweis über die Erbfolge benötigt wird:

  • Der Alleinerbschein weist die Alleinerbenstellung aus.
  • Ein Teilerbschein zeigt den Erbteil eines einzelnen Miterben an und kann von jedem Miterben gesondert beantragt werden.
  • Der Gemeinschaftliche Erbschein umfasst das Erbrecht und den jeweiligen Erbteil aller Erben. Er deckt den gesamten Nachlass ab und kann von jedem Miterben beantragt werden.
  • Der gegenständlich beschränkte Erbschein wird benötigt, wenn sich Teile des Nachlasses im In- und Ausland befinden.

Wo und wie kann ich einen Erbschein beantragen?

Für die Beantragung eines Erbscheins ist das örtlich zuständige Nachlassgericht zuständig, das sich nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers richtet. Falls der Erblasser Deutscher war und seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder wenn sich einzelne Nachlassgegenstände in Deutschland befinden, ist unter anderem das Amtsgericht Berlin-Schöneberg für die Erbscheinerteilung zuständig.

Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins kann formlos bei der Geschäftsstelle des zuständigen Nachlassgerichts gestellt werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Antrag bei einem in Deutschland ansässigen Notar aufnehmen und beurkunden zu lassen.

Erbscheinsantrag selbst, mit Notar oder Rechtsanwalt?

Bei der Beantragung eines Erbscheins stellt sich die Frage, ob Sie dafür einen juristischen Experten für die Formalitäten beauftragen sollten oder nicht.

Wenn Sie den Erbschein beim Notariat beantragen, sind die gleichen Angaben zu machen und Unterlagen vorzulegen wie beim Nachlassgericht. Durch die Möglichkeit, beim Notar auch die eidesstattliche Versicherung abzugeben, entfällt der Gang zum Nachlassgericht. Die Gebühren für den Erbschein beim Notariat sind genauso hoch wie beim Gericht (siehe oben). Allerdings fallen beim Notar zusätzlich noch Mehrwertsteuer und Auslagen an.

Der Vorteil der Beantragung eines Erbscheins beim Notariat liegt jedoch darin, dass Sie dort oft besser beraten werden und der Service sowie das Umfeld vielen Erben besser gefallen dürften. Außerdem können Sie ein Notariat in Ihrer Nähe aufsuchen, während das Gericht möglicherweise nicht in Ihrer Wohnortnähe liegt.

Natürlich können Sie auch einen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe hinzuziehen, der die Antragstellung rechtlich vorbereitet und begleitet. Dieser tritt jedoch nicht an die Stelle des Notariats oder des Nachlassgerichts und verursacht damit zusätzliche Kosten. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Zusammenhang mit Erbscheinen ist daher in erster Linie dann sinnvoll, wenn es Unklarheiten oder Streitigkeiten hinsichtlich der Erbfolge oder des Erbrechts gibt. Ein Spezialist für Erbrecht kann bei Fragen zur Auslegung oder Anfechtung eines Testaments, zur Vertretung im streitigen Erbscheinsverfahren oder bei Konflikten mit Pflichtteilsberechtigten oder Testamentsvollstreckern weiterhelfen.

Letztendlich liegt die Entscheidung darüber, welche Dienstleister Sie einschalten möchten, bei Ihnen und sollte von Ihrem individuellen Beratungsbedarf abhängig gemacht werden.

Welche Angaben muss der Erbscheinantrag enthalten?

Die konkreten Angaben, die beim Antrag auf Erteilung eines Erbscheins gemacht werden müssen, ergeben sich aus § 352 FamFG.

Für den Fall der gesetzlichen Erbfolge (ohne letztwillige Verfügung) muss der Antragsteller folgende Informationen angeben:

  • Den Namen und den Zeitpunkt des Todes des Erblassers.
  • Den letzten gewöhnlichen Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit des Erblassers.
  • Das Verwandtschaftsverhältnis oder die Ehe, auf der die Erbfolge beruht.
  • Ob es Personen gibt oder gab, die den Antragsteller von der Erbfolge ausschließen oder seinen Erbteil mindern würden.
  • Die Existenz von Verfügungen von Todes wegen des Erblassers (Testamente, Erbverträge).
  • Ob ein gerichtlicher Erbstreit über das Erbrecht des Erblassers anhängig ist.
  • Die Annahme der Erbschaft durch den Antragsteller.
  • Die Größe seines Erbteils.

Im Falle einer Erbfolge aufgrund einer letztwilligen Verfügung muss der Antragsteller zu den meisten der oben genannten Angaben auch folgende machen:

  • Die genaue Bezeichnung der Verfügung, auf der seine Erbenstellung beruht.
  • Informationen darüber, ob und welche anderen Verfügungen von Todes wegen vorhanden sind.

Darüber hinaus verlangt das Gericht zusätzliche Informationen zum Nachlass, um die Gebühren für den Erbschein festzusetzen.

Praxistipp: In der Regel kann beim Antrag auf Erbschein auch gleichzeitig die Beantragung einer Grundbuchberichtigung erfolgen, falls Immobilien zum Nachlass gehören. Dabei wird der Erbe als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

Wie lange dauert es, bis Sie den Erbschein erhalten?

In der Regel vergehen einige Wochen zwischen Antragstellung und Erhalt des Erbscheins per Post.

Die Situation ist jedoch anders, wenn es zu einem streitigen Erbscheinsverfahren kommt. In solchen Fällen kann es Jahre dauern, bis das Nachlassgericht einen Erbschein erteilt. Die meisten Auseinandersetzungen über ein Testament werden im Rahmen des Erbscheinverfahrens vor dem Nachlassgericht ausgetragen. Dabei handelt es sich um das Verfahren zur Beantragung eines Erbscheins, dessen Ziel die Erteilung desselbigen ist.

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