Unverheiratete Paare ohne Kinder beerben sich nicht in gesetzlicher Erbfolge und müssen daher ein Testament erstellen, um sicherzustellen, dass der Partner im Todesfall erbt. Ohne Testament für unverheiratete und kinderlose Paare geht das Vermögen des verstorbenen Partners an die gesetzlichen Erben, was oft nicht im Sinne des Erblassers ist.
Die rechtliche Situation unverheirateter Paare
In Deutschland sind unverheiratete Paare rechtlich nicht so abgesichert wie Ehepaare. Ohne Testament erbt der Partner im Todesfall nichts, es sei denn, es besteht ein Erbvertrag oder eine andere rechtliche Vereinbarung. Dies kann im Ernstfall zu erheblichen Problemen führen, da der überlebende Partner möglicherweise gezwungen ist, den gemeinsamen Haushalt aufzulösen oder finanzielle Schwierigkeiten zu bewältigen.
Ein Testament ist daher unerlässlich, um den Partner abzusichern und sicherzustellen, dass er im Todesfall erbt. Es ist wichtig, das Testament so zu gestalten, dass der Partner als Alleinerbe eingesetzt wird und auch andere mögliche gesetzliche Erben, wie Geschwister oder Eltern, berücksichtigt werden.
Gestaltungsmöglichkeiten für unverheiratete Paare
Unverheiratete Paare können im Testament festlegen, dass der Partner als Alleinerbe eingesetzt wird. Es ist auch möglich, Ersatzerben zu benennen, falls der Partner vor dem Erblasser stirbt oder das Erbe nicht annehmen möchte. Eine weitere Möglichkeit ist die Benennung von Vermächtnissen, durch die bestimmte Vermögenswerte an andere Personen oder Organisationen gehen, während der Partner den Rest des Vermögens erhält.
Bei der Testamentserstellung ist das Pflichtteilsrecht der Eltern zu berücksichtigen, die als gesetzliche Erben zweiter Ordnung einen Pflchtteilsanspruch haben.
Es ist wichtig, das Testament klar und eindeutig zu formulieren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Auch sollte das Testament regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Steuerliche Aspekte bei unverheirateten Paaren
Unverheiratete Paare sollten auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigen. Im Gegensatz zu Ehepaaren haben unverheiratete Partner keinen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann. Es kann sinnvoll sein, alternative Lösungen zu prüfen, wie etwa die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten oder die Nutzung von Schenkungsfreibeträgen.
Ein Fachanwalt für Erbrecht oder Steuerberater kann helfen, die beste steuerliche Lösung für die individuelle Situation zu finden und sicherzustellen, dass der Partner im Todesfall finanziell abgesichert ist.