Unverheiratete Paare mit Kindern stehen vor der Herausforderung, ihren Nachlass so zu regeln, dass sowohl der Partner als auch die Kinder gerecht berücksichtigt werden. Ein Testament ist in diesem Fall besonders wichtig, um sicherzustellen, dass der Nachlass den eigenen Wünschen entsprechend verteilt wird.
Die Erbfolge bei unverheirateten Paaren mit Kindern
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, nach der die Kinder den Nachlass erben und der Partner leer ausgeht. Dies kann zu erheblichen Problemen führen, insbesondere wenn der Partner finanziell abhängig ist oder im gemeinsamen Haushalt leben bleiben möchte.
Ein Testament ermöglicht es, den Partner als Erben einzusetzen und gleichzeitig den Kindern einen Pflichtteil zu hinterlassen. Es ist auch möglich, den Partner und die Kinder als Miterben zu benennen und den Nachlass entsprechend aufzuteilen.
Gestaltungsmöglichkeiten im Testament
Unverheiratete Paare mit Kindern können im Testament festlegen, dass der Partner als Alleinerbe eingesetzt wird, während die Kinder einen Pflichtteil erhalten. Es ist auch möglich, Vermächtnisse zu benennen, durch die bestimmte Vermögenswerte an die Kinder gehen. Der Rest des Nachlasses fällt dann dem überlebenden Partner zu.
Eine weitere Möglichkeit ist die Errichtung einer Vor- und Nacherbschaft, bei der der Partner zunächst als Vorerbe eingesetzt wird. Die Kinder erhalten nach seinem Tod als Nacherben den Nachlass. Diese Lösung kann dazu beitragen, sowohl den Partner als auch die Kinder gerecht zu berücksichtigen.
Auch eine Kombination von Vermächtnis und Vor- und Nacherbfolge ist möglich, gegebenenfalls auch unter Einbeziehung eines Wohnrechts/Nießbrauchs für den überlebenden Partner.
Pflichtteilsansprüche der Kinder
Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil, den sie auch dann geltend machen können, wenn sie im Testament nicht als Erben berücksichtigt werden. Dies kann in unverheirateten Paaren zu Konflikten führen, insbesondere wenn der Partner als Alleinerbe eingesetzt wird.
Es ist wichtig, diese Pflichtteilsansprüche im Testament für unverheiratete Paare mit Kindern zu berücksichtigen und gegebenenfalls Ausgleichszahlungen zu planen, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten zufrieden sind und keine Ansprüche geltend gemacht werden, die das Testament gefährden könnten.
Tipps zur Testamentsgestaltung vom Fachanwalt für Erbrecht
Unverheiratete Paare mit Kindern sollten sich frühzeitig über die Möglichkeiten der Testamentsgestaltung informieren und rechtlichen Rat einholen. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann helfen, ein Testament zu erstellen, das sowohl den Partner als auch die Kinder gerecht berücksichtigt und gleichzeitig rechtlich einwandfrei ist.
Es ist auch wichtig, das Testament regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, insbesondere wenn sich die familiären Verhältnisse oder die Vermögenslage ändern.