Start > Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in München
Als Fachanwalt für Erbrecht stehe ich für eine konsequente Spezialisierung und umfangreiche Erfahrung in allen Bereichen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge. Als Rechtsanwalt berate und vertrete ich Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Testamentsvollstrecker und andere mit erbrechtlichen Fragestellungen konfrontierte Personen und Organisationen in München und Umgebung, deutschlandweit und international. Mein Ziel ist es, mit meiner fachlichen Expertise und persönlichen Beratung als Anwalt optimale Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
Haben Sie Fragen zum Schenken und Vererben? Möchten Sie Ihren Pflichtteil geltend machen oder haben Sie einen Pflichtteilsanspruch zu erfüllen? Suchen Sie einen Anwalt für Ihre Vertretung vor Gericht? Wünschen Sie für Ihren Nachlass eine Gestaltung, die Streit unter Ihren Angehörigen vermeidende und steueroptimiert ist? Sprechen Sie mich an. Als Rechtsanwalt mit über 25 Jahren Berufserfahrung und spezialisierter Fachanwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen in allen Fragen rund um Erbrecht und Vermögensnachfolge zur Seite.
Als spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht biete ich Ihnen in München die umfassende Beratung und Vertretung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Suchen Sie einen Anwalt, der Sie fachkundig bei der Lösung Ihrer Aufgabenstellung im Bereich des Erbrechts berät und vertritt? Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Anfrage telefonisch, per E-Mail oder über den Kontaktassistenten.
Als Fachanwalt für Erbrecht in München gestalte ich mit Ihnen gemeinsam Ihre Vermögensnachfolge. Zunächst analysiere ich Ihre erbrechtliche Ausgangsposition und die Auswirkungen der gesetzlichen Erbfolge auf die Verteilung des Nachlasses und die daraus resultierende wirtschaftliche Situation Ihrer Angehörigen. Darauf aufbauend entwickele gemeinsam mit Ihnen Lösungen, die sich an Ihren Wünschen und Zielen orientieren.
Als Erbe haben Sie zahlreiche Pflichten und Rechte. Als spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in München berate und betreue ich Sie bei allen auf Sie zukommenden Herausforderungen im Erbrecht.
Oftmals sind Testamente nicht eindeutig, so dass nicht klar ist, wer Erbe geworden ist und in welchem Umfang er Anspruch auf den Nachlass hat. Dadurch kommt es häufig zu Streit unter den Erben. Im Rahmen des Erbscheinverfahrens entscheidet das Nachlassgericht über die „richtige“ Auslegung des letzten Willens des Erblassers und die Erbfolge. Als spezialisierter Anwalt und Fachanwalt für Erbrecht in München unterstütze ich Sie bei
Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft kann im deutschen Erbrecht einvernehmlich durch vertragliche Regelung zwischen den Erben erfolgen. Gelingt eine gemeinsame Regelung nicht, sieht das Erbrecht die streitige Auseinandersetzung durch Zwangsversteigerung der zum Nachlass gehörenden Gegenstände und gerichtliche Durchsetzung eines Teilungsplanes gegenüber den anderen Erben vor. Die vielfältigen widerstreitenden Interessen unter den Erben, alte enttäuschte Wünsche und Emotionen, irrationales Verhalten oder mangelnde Vernunft, taktisches Abwarten, unbekannte Erben, eine unüberschaubare Größe der Erbengemeinschaft oder ein ungeklärter Nachlass führen häufig zu langwierigen und teuren “Zwangsgemeinschaften” der Miterben mit zahlreichen Gerichtsverfahren – bis hin zur praktischen Unmöglichkeit, die Erbengemeinschaft zu trennen.
Als Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht in München unterstütze ich Sie beim Umgang mit „Ihrer“ Erbengemeinschaft.
Für mich als Anwalt, der sich auf Erbrecht spezialisiert hat, stellt die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, Pflichtteilsergänzungsansprüchen und Zusatzpflichtteil das Kerngeschäft dar. Diese Ansprüche stehen ausschließlich Abkömmlingen, Ehepartnern oder Eltern kinderloser Erblasser zu, die durch ein Testament enterbt wurden. Sie erhalten einen Ihrer Pflichtteilsquote entsprechenden Anteil vom Nachlass. Zu den wesentlichen Aufgaben bei im Zusammenhang mit Pflichtteilsansprüchen, Pflichtteilsergänzungsansprüchen und Zusatzpflichtteil gehören hier:
Damit der letzte Wille eines Erblassers auch tatsächlich möglichst reibungslos umgesetzt und sein Nachlass wie von ihm geplant unter seinen Erben verteilt wird, bietet es sich an, im Testament oder Erbvertrag einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Als Fachanwalt für Erbrecht und Absolvent des Lehrgangs zum Testamentsvollstrecker (DVEV) stehe ich gerne zur Verfügung für
Sie suchen einen Anwalt für Erbrecht? Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das fundierte Kenntnisse und praktische Erfahrung erfordert. Ein Fachanwalt für Erbrecht ist daher der ideale Ansprechpartner.
Zusammenfassend ist ein Fachanwalt für Erbrecht der beste Ansprechpartner für erbrechtliche Angelegenheiten. Die fachliche Expertise und persönliche Beratung gewährleisten optimale Lösungen für die individuellen Bedürfnisse der Mandanten. So wird sichergestellt, dass Ihr Erbe rechtssicher und nach Ihren Wünschen geregelt wird und ihre Ansprüche zielgerichtet durchgesetzt werden.