Ihre Kanzlei für Erbrecht in München

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht im Herzen Münchens

Als Fachanwalt für Erbrecht stehe ich für eine konsequente Spezialisierung und umfangreiche Erfahrung in allen Bereichen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge. Als Rechtsanwalt berate und vertrete ich Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte, Testamentsvollstrecker und andere mit erbrechtlichen Fragestellungen konfrontierte Personen und Organisationen in München und Umgebung, deutschlandweit und international. Mein Ziel ist es, mit meiner fachlichen Expertise und persönlichen Beratung als Anwalt optimale Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.

Haben Sie Fragen zum Schenken und Vererben? Möchten Sie Ihren Pflichtteil geltend machen oder haben Sie einen Pflichtteilsanspruch zu erfüllen? Suchen Sie einen Anwalt für Ihre Vertretung vor Gericht? Wünschen Sie für Ihren Nachlass eine Gestaltung, die Streit unter Ihren Angehörigen vermeidende und steueroptimiert ist? Sprechen Sie mich an. Als Rechtsanwalt mit über 25 Jahren Berufserfahrung und spezialisierter Fachanwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen in allen Fragen rund um Erbrecht und Vermögensnachfolge zur Seite.

Portrait: Mathias Nittel

Meine Dienstleistungen als Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in München

Als spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht biete ich Ihnen in München die umfassende Beratung und Vertretung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Suchen Sie einen Anwalt, der Sie fachkundig bei der Lösung Ihrer Aufgabenstellung im Bereich des Erbrechts berät und vertritt? Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Anfrage telefonisch, per E-Mail oder über den Kontaktassistenten.

Meine Leistungen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht im Detail

1. Gestaltungen mit Testamenten, Erbverträgen und Schenkungen

Als Fachanwalt für Erbrecht in München gestalte ich mit Ihnen gemeinsam Ihre Vermögensnachfolge. Zunächst analysiere ich Ihre erbrechtliche Ausgangsposition und die Auswirkungen der gesetzlichen Erbfolge auf die Verteilung des Nachlasses und die daraus resultierende wirtschaftliche Situation Ihrer Angehörigen. Darauf aufbauend entwickele gemeinsam mit Ihnen Lösungen, die sich an Ihren Wünschen und Zielen orientieren.

2. Abwicklung von Erbschaften

Als Erbe haben Sie zahlreiche Pflichten und Rechte. Als spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in München berate und betreue ich Sie bei allen auf Sie zukommenden Herausforderungen im Erbrecht.

3. Streitiges Erbscheinsverfahren

Oftmals sind Testamente nicht eindeutig, so dass nicht klar ist, wer Erbe geworden ist und in welchem Umfang er Anspruch auf den Nachlass hat. Dadurch kommt es häufig zu Streit unter den Erben. Im Rahmen des Erbscheinverfahrens entscheidet das Nachlassgericht über die „richtige“ Auslegung des letzten Willens des Erblassers und die Erbfolge. Als spezialisierter Anwalt und Fachanwalt für Erbrecht in München unterstütze ich Sie bei

  • Beantragung und Anfechtung von Erbscheinen
  • Überprüfung der Wirksamkeit von Testamenten

4. Erbengemeinschaften

Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft kann im deutschen Erbrecht einvernehmlich durch vertragliche Regelung zwischen den Erben erfolgen. Gelingt eine gemeinsame Regelung nicht, sieht das Erbrecht die streitige Auseinandersetzung durch Zwangsversteigerung der zum Nachlass gehörenden Gegenstände und gerichtliche Durchsetzung eines Teilungsplanes gegenüber den anderen Erben vor. Die vielfältigen widerstreitenden Interessen unter den Erben, alte enttäuschte Wünsche und Emotionen, irrationales Verhalten oder mangelnde Vernunft, taktisches Abwarten, unbekannte Erben, eine unüberschaubare Größe der Erbengemeinschaft oder ein ungeklärter Nachlass führen häufig zu langwierigen und teuren “Zwangsgemeinschaften” der Miterben mit zahlreichen Gerichtsverfahren – bis hin zur praktischen Unmöglichkeit, die Erbengemeinschaft zu trennen.

Als Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht in München unterstütze ich Sie beim Umgang mit „Ihrer“ Erbengemeinschaft.

5. Pflichtteil

Für mich als Anwalt, der sich auf Erbrecht spezialisiert hat, stellt die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, Pflichtteilsergänzungsansprüchen und Zusatzpflichtteil das Kerngeschäft dar. Diese Ansprüche stehen ausschließlich Abkömmlingen, Ehepartnern oder Eltern kinderloser Erblasser zu, die durch ein Testament enterbt wurden. Sie erhalten einen Ihrer Pflichtteilsquote entsprechenden Anteil vom Nachlass. Zu den wesentlichen Aufgaben bei im Zusammenhang mit Pflichtteilsansprüchen, Pflichtteilsergänzungsansprüchen und Zusatzpflichtteil gehören hier:

6. Testamentsvollstreckung

Damit der letzte Wille eines Erblassers auch tatsächlich möglichst reibungslos umgesetzt und sein Nachlass wie von ihm geplant unter seinen Erben verteilt wird, bietet es sich an, im Testament oder Erbvertrag einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Als Fachanwalt für Erbrecht und Absolvent des Lehrgangs zum Testamentsvollstrecker (DVEV) stehe ich gerne zur Verfügung für

  • Planung und Gestaltung von Testamentsvollstreckungen
  • Durchführung und Beratung von Testamentsvollstreckern
  • Vertretung bei Konflikten um Vergütung, Haftung und Abberufung

Warum einen Fachanwalt für Erbrecht Ihr erster Ansprechpartner sein sollte

Sie suchen einen Anwalt für Erbrecht? Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das fundierte Kenntnisse und praktische Erfahrung erfordert. Ein Fachanwalt für Erbrecht ist daher der ideale Ansprechpartner.

  • Fachanwälte haben ein Jurastudium abgeschlossen und eine zusätzliche theoretische Ausbildung im Erbrecht absolviert. Dies garantiert ein tiefgehendes Verständnis der Materie und der aktuellen Rechtsprechung.
  • Ein Fachanwalt für Erbrecht verfügt zudem über praktische Erfahrung aus zahlreichen Fällen. Diese Erfahrung ist wichtig, um individuelle Lösungen für komplexe erbrechtliche Probleme zu finden. Ob Testament, Erbvertrag oder Nachlassplanung – ein Fachanwalt kennt die richtigen Ansätze.
  • Regelmäßige Fortbildungen sind für Fachanwälte im Erbrecht Pflicht. Dadurch sind sie immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung. Dies ermöglicht umfassende und kompetente Beratung und Vertretung der Mandanten.
  • Die fachliche Kompetenz eines Fachanwalts für Erbrecht zeigt sich auch in der individuellen Beratung. Jeder Fall wird sorgfältig geprüft und maßgeschneiderte Lösungen werden erarbeitet. Dies vermeidet kostspielige Fehler und langwierige Gerichtsverfahren.
  • Ein weiterer Vorteil eines Fachanwalts für Erbrecht ist die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären. Dies erleichtert den Mandanten, fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Kommunikation ist klar und transparent, was Vertrauen und Zufriedenheit stärkt.

Zusammenfassend ist ein Fachanwalt für Erbrecht der beste Ansprechpartner für erbrechtliche Angelegenheiten. Die fachliche Expertise und persönliche Beratung gewährleisten optimale Lösungen für die individuellen Bedürfnisse der Mandanten. So wird sichergestellt, dass Ihr Erbe rechtssicher und nach Ihren Wünschen geregelt wird und ihre Ansprüche zielgerichtet durchgesetzt werden.

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