Atlantic Schiffsfonds MS Benjamin Schulte (Hammonia Pescara) und MS Benedict Schulte

03.09.2014 –
Die für fünf Jahre vereinbarte Festcharter hat dem vom Emissionshaus  Atlantic im Jahr 2008 aufgelegten und bis in
das Jahr 2010 hinein platzierten Schiffsfonds MS „Benjamin Schulte“ (jetzt MS „Hammonia
Pescara“) und MS „Benedict Schulte“ bislang trotz der seit Herbst 2008
anhaltenden Krise der weltweiten Schifffahrt auskömmliche Einnahmen beschert. Rund
40 Mio. € haben Anleger in diese Beteiligung investiert. Fünf Jahre nach
Übergabe der Schiffe im Juli  bzw.
September 2009 laufen die Charterverträge aus und die Schiffe müssen sich auf
dem Markt neue Beschäftigung suchen. Dabei ist nicht zu erwarten, dass  mit den derzeit erzielbaren niedrigen Charterraten
die für den Schiffsbetrieb und den Kapitaldienst benötigten Einnahmen erzielt
werden können.

 

Situation auf dem Markt für
Containerschiffe und Folgen für die Schiffsgesellschaften

 

Noch immer
ist die Containerschifffahrt von Überkapazitäten und – im Vergleich zu den im
Jahr 2008 erzielbaren Raten – niedrigen Charterraten geprägt. 8.500 USD/Tag
waren Ende Juli 2014 für ein Schiff mit 4.300 TEU zu erzielen, mit leicht
rückläufiger Tendenz (Quelle
König & Cie.). Für das laufende Jahr und 2015 ist infolge des weiterhin
über dem prognostizierten Wachstum der Weltwirtschaft liegenden Flottenwachstums
wohl kein signifikanter Anstieg der Charterraten zu erwarten.  Für die beiden Fondsschiffe MS „Benedict
Schulte“ und MS „Hammonia Pescara“ bedeutet dies, dass, ausgehend von der derzeitigen
Marktsituation, eine Anschlussbeschäftigung wohl nur zu einer Charterrate von
weniger als 1/3 der bislang erzielten Einnahmen zu vereinbaren sein dürfte. Mit
Nettoeinnahmen aus dem Schiffsbetrieb, die dann im Bereich von rund 2 Mio. €
je Schiff  liegen dürften,  lassen sich die Schiffsbetriebskosten von rund
1,8 Mio. €, Zinsaufwendungen von etwa 0,6 Mio. € und die Tilgung
von weiteren rund 2 Mio. € (siehe Geschäftsbericht Stand August 2013)
nicht finanzieren. Für eine Übergangszeit kann dies mit den Rücklagen der
Schiffsgesellschaften ausgeglichen werden. Sind diese aufgebraucht, droht jedoch
die Zahlungsunfähigkeit der Schiffsgesellschaften und deren Insolvenz.

Für Anleger bedeutet
dies nicht nur der Verlust des investierten Kapitals sondern gegebenenfalls
auch die Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen.

 

Fonds wurde in die Krise hinein
platziert

 

Die Krise
des Schiffsmarktes, die inzwischen bereits mehr als fünf Jahre andauert, begann
mit der erstmaligen Emission des Fonds am 16. September 2008. Einen Tag zuvor hatte
das Bankhaus Lehman Brothers Insolvenz angemeldet. Der bereits aufgrund der
entstandenen Überkapazitäten an Containerschiffen angespannte Markt der
Containerschifffahrt brach parallel zum Welthandel völlig ein und hat sich
seitdem nicht wirklich erholt. Damit waren die im Fondsprospekt enthaltenen
Aussagen zur Marktsituation und zu den Marktperspektiven und damit zu den
Grundlagen der Beteiligungsentscheidungen der Anleger bereits wenige Tage oder
Wochen nach Vertriebsbeginn durch die Entwicklung überholt worden. Doch erst rund
ein Jahr später, am 11. September 2009 veröffentlichte das Emissionshaus
Atlantic einen Nachtrag zum Fondsprospekt, in dem auf die grundlegend
veränderte Marktsituation eingegangen wurde.

 

Schadenersatz wegen Verwendung des nicht
aktualisierten Fondsprospekts und Falschberatung

 

Im Verlaufe
dieses Jahres zwischen Prospektherausgabe und Prospektaktualisierung wurden an
eine Vielzahl von Anlegern Beteiligungen am Fonds MS „Benjamin Schulte“ und MS
„Benedict Schulte“ vertrieben. Dabei wurden der Prospekt und die in diesem
enthaltenen Informationen in der Beratung verwendet und die Anleger so über die
tatsächlichen Marktgegebenheiten und die inzwischen eingetretenen erheblichen
Risiken für die wirtschaftliche Perspektive des Fonds getäuscht. Da für Schiffsfondsprospekte
eine Pflicht zur ständigen, zeitnahen Aktualisierung besteht, können Anleger
Schadenersatzansprüche bereits auf diese fehlende zeitnahe Aktualisierung des
Fondsprospekts stützen.

 

Weitere Beratungsfehler

 

Bei
zahlreichen Anlegern, deren Beratungen wir inzwischen geprüft haben, haben wir
viele weitere Beratungsfehler festgestellt, die Schadenersatzansprüche und
damit die Chance auf eine „wirtschaftliche Rückabwicklung“ der Beteiligung
eröffnen. Verschiedene Klagen sind inzwischen in Vorbereitung.

 

 

Für eine individuelle Beratung zu der
Frage, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen stehen,
stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Rufen Sie mich an, ich weiß, wie Sie zu
Ihrem Recht kommen.

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