Kreditbearbeitungsgebühren: Immer mehr Banken werden zur Rückzahlung verurteilt

Die Zahl der Entscheidungen, in denen Banken zur Rückzahlung von
Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verurteilt werden, steigt
ständig an. Das Amtsgericht Schorndorf verurteilte jetzt die Deutsche
Bank zur Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren in Höhe von 3.500 €,
die die Bank für zwei Immobilienkredite berechnet hatte.

Das Amtsgericht folgte damit der Rechtsprechung zahlreicher
Oberlandesgerichte, die in letzter Zeit eine entsprechende
Rechtsprechung entwickelt hatten. Eine Entscheidung des
Bundesgerichtshofs haben die Kreditinstitute dabei immer vermieden,
indem sie keine Rechtsmittel eingelegt oder diese kurz vor dem
Verhandlungstermin zurückgezogen haben.

Zum 31.12.2012 verjähren Ansprüche für Kreditvertragsschlüsse in 2009

Was viele Bankkunden nicht wissen: Die Ansprüche auf Rückzahlung derartiger
Bearbeitungsgebühren verjähren innerhalb von drei Jahren. Dabei beginnt
die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der
Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch
begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt
hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Für zu Unrecht
vereinnahmte Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkreditverträge bedeutet
dies, dass Rückforderungsansprüche für Verträge, die im Jahr 2009
geschlossen wurden, mit Ablauf des Jahres 2012 verjähren.

Es ist daher allerhöchste Zeit, einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht zu kontaktieren, um Ansprüche prüfen und die
Durchsetzung und Hemmung der Verjährung einzuleiten.

Die Ansprüche von Kreditnehmern, die vor dem 1.1.2009 ihren Vertrag
abgeschlossen haben, sind bereits verjährt und können daher in der Regel
nicht mehr durchgesetzt werden.

mehr zum Thema: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/bundesgerichtshof-bearbeitungsgebuehren-fuer-verbraucherkredite-unzulaessig-kreditnehmer-koennen-rueckzahlung-verlangen.html

 

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