Darlehenswiderruf

Die Widerrufsbelehrungen von rund 80% der nach dem 1. September 2002 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträge sind fehlerhaft. Die Mehrzahl der Darlehensnehmer können die Verträge daher auch heute noch widerrufen und ablösen oder umfinanzieren – trotz langfristiger Zinsfestschreibung und ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

>Wann lohnt sich der Darlehenswiderruf?
>Wie erkenne ich, ob die Widerrufsbelehrung in meinem Vertrag fehlerhaft ist?
>Häufige Fehler in Widerrufsbelehrungen
>Wie erkläre ich den Widerruf meines Darlehensvertrages
>Welche Ansprüche habe ich mit dem Widerruf?
>Was passiert, wenn die Bank den Widerruf nicht anerkennt?

Wann lohnt sich der Darlehenswiderruf?

  • Sie möchten das aktuell niedrige Zinsniveau nutzen

Zinsen für Baufinanzierungen befinden sich auf einem historisch niedrigen Niveau.
Viele Darlehensnehmer haben aber langfristige Kreditverträge mit hohen Zinsen vereinbart.
Durch den Widerruf können Sie aus dem Vertrag mit langfristiger Zinsbindung
aussteigen und vom aktuell niedrigen Zinsniveau profitieren.

  • Sie wollen oder müssen Ihre Immobilie veräußern und möchten die Vorfälligkeitsentschädigung sparen

In Zeiten hoher Immobilienpreise ist für viele der Anreiz groß, Ihre Immobilie zu verkaufen. Andere müssen verkaufen, beispielsweise weil sie umziehen oder
arbeitslos geworden sind.  Banken lassen sich eine vorzeitige Auflösung des Darlehensvertrages teuer bezahlen, durch die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung. Wurden Sie über Ihr Widerrufsrecht
nicht richtig belehrt wurden, können Sie sich die Vorfälligkeitsentschädigung sparen und darüber hinaus vielfach noch Geld von der Bank zurückholen.

  • Sie möchten eine bereits bezahlte
    Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen

Sie haben Ihre Immobilie veräußert oder Ihren Kredit aus anderem Grund vor Ablauf der Zinsbindungsfrist abgelöst und an die Bank hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt. Wenn die Widerrufsbelehrung des Kreditvertrages fehlerhaft war, haben Sie gute Chancen, diese
Vorfälligkeitsentschädigung von Ihrer Bank zurückzubekommen. In vielen Fällen können Sie auch darüber hinaus noch Geld von der Bank zurückholen.

Wie erkenne ich, ob die Widerrufsbelehrung in meinem Vertrag fehlerhaft ist?

Die Überprüfung der Widerrufsbelehrung ist mühsam und
erfordert umfassende rechtliche Kenntnisse, da sich die gesetzlichen
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung und die Musterbelehrungen über die
Jahre hinweg fortwährend verändert haben. Eine erste „Vorprüfung“ können sie
selbst vornehmen, indem Sie die Widerrufsbelehrung in Ihrem Darlehensvertrag
mit der für den Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses geltenden Widerrufsbelehrung
geltenden Musterwiderrufsbelehrung Wort für Wort vergleichen. Ergibt sich keine Abweichung und sind auch keine Fußnoten hinzugesetzt, spricht einiges dafür, dass Ihre Widerrufsbelehrung nicht
angegriffen werden kann.

Sie können uns aber auch mit einer kostenlosen Erstprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung beauftragen.

Häufige Fehler in Widerrufsbelehrungen

  • „Frühestens“: Die in der Musterwiderrufsbelehrung 2002 enthaltene Formulierung „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ ist, wie der Bundesgerichtshof mehrfach festgestellt hat, fehlerhaft. Der Verbraucher kann der verwendeten Formulierung zwar
    entnehmen, dass der Beginn des Fristlaufs gegebenenfalls noch von weiteren Voraussetzungen
    abhängt, er wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche (etwaigen)
    Umstände es sich dabei handelt.

Hat die Bank die Musterwiderrufsbelehrung inhaltlich und in der äußeren Gestaltung unverändert übernommen, genießt sie allerdings Vertrauensschutz, das heißt der Darlehensvertrag kann nicht
widerrufen werden.

  • Dauer der Widerrufsfrist: In manchen Widerrufsbelehrungen ist die Dauer
    der Widerrufsfrist mit „zwei Wochen (einem Monat)“ angegeben. Dies macht die
    Widerrufsbelehrung fehlerhaft.
  • Verbundene Verträge: Die Musterwiderrufsbelehrung sieht bei verbundenen
    Verträgen verschiedene Rechtsfolgen für verschiedene Geschäftsarten vor
    (Finanzierung des Kaufs einer Sache, Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie,
    Finanzierung der Überlassung einer Sache). Oft wird der gesamte in der
    Musterbelehrung hierfür genannte Text verwendet, ohne diesen an die konkreten
    Gegebenheiten des Einzelfalles anzupassen.
  • Verwirrende Formulierungen: Vielfach finden sich in Widerrufsbelehrungen
    die Formulierung „Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem Ihnen ein Exemplar dieser Widerrufserklärung und die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag
    oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrags zur Verfügung
    gestellt wurde.“  Diese Formulierung belehrt nicht richtig über den Beginn der Widerrufsfrist, weil sie das unrichtige Verständnis nahe legt, die Widerrufsfrist beginne (bereits) mit
    der Übersendung des Vertragsantrags durch die Bank.
  • Beiderseitige Rückgewähr von Leistungen: Eine Widerrufsbelehrung ist falsch, wenn die
    in der entsprechenden Musterwiderrufsbelehrung wiedergegebene Hinweis fehlt,
    dass die empfangenen Leistungen beiderseits und mithin auch von der Bank
    zurückzugeben sind; die Widerrufsbelehrung ist unwirksam, weil sie so lediglich
    über die Pflichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs informiert, nicht
    jedoch auch über dessen wesentliche Rechte.
  • Belehrung in Textform: Die Musterbelehrung 2008 knüpft den beginn
    der Widerrufsfrist  an den Erhalt der
    Belehrung „in Textform“ an. Fehlt dieser Hinweis, ist die Widerrufsbelehrung
    fehlerhaft.
  • Annahme durch die Bank / Zugang bei der Bank: Manche Widerrufsbelehrungen knüpfen den
    Beginn der Widerrufsfrist an den Zugang des Angebots des Verbrauchers oder des
    vom Verbraucher angenommenen Darlehensangebots bei der Bank an. Da dem
    Darlehensnehmer regelmäßig nicht bekannt sein kann, wann das von ihm unterschriebene
    Dokument bei der Bank eingeht oder das Angebot von der Bank angenommen wird und
    so der Vertrag zustande kommt, ist eine solche Belehrung unwirksam.

Wie erkläre ich den Widerruf meines Darlehensvertrages

Der Widerruf muss in Textform erfolgen und bedarf keiner Begründung. Der wirksame Widerruf eines
Darlehensvertrages verpflichtet Sie jedoch grundsätzlich zur sofortigen
Rückzahlung des Darlehens. Daher sollte der Widerruf erst nach der Prüfung der
Widerrufsbelehrung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und
Abstimmung einer Strategie für das Vorgehen erklärt werden,

Die Fachanwälte und Anwälte unserer Kanzlei, die über viel Erfahrung mit dem
Widerruf und der Durchsetzung der daraus resultierenden Ansprüche haben, stehen
Ihnen hierfür gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie auch hinsichtlich der für
Sie besten Strategie und deren Umsetzung und unterstützen Sie bei der
Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Welche Ansprüche habe ich mit dem Widerruf?

Der wirksame Widerruf begründet ein sogenanntes Rückgewährschuldverhältnis.  Infolgedessen hat der Darlehensnehmer der Bank die Darlehensvaluta zurückzuzahlen. Hinzu kommt ein Ersatz für die Nutzungen, die er während der Zeit, in der ihm die das Geld der Bank zur Verfügung stand,
gezogen hat. Diese sind in Höhe des vertraglich vereinbarten Zinses zu
berechnen. Lag der marktübliche Zinssatz niedriger, kann auch der marktübliche
Zinssatz angesetzt werden.

Im Gegenzug muss die Bank alle Zahlungen, die der Darlehensnehmer geleistet hat, an diesen zurückzahlen und ebenfalls die Nutzungen herausgeben. Nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs ist zu vermuten, dass eine Bank Nutzungen in Höhe von 5
%-Punkten über dem Basiszins gezogen hat. Zum Schluss werden die gegenseitigen
Ansprüche gegeneinander aufgerechnet.

Was passiert, wenn die Bank den Widerruf nicht anerkennt?

Mit manchen Banken ist es möglich, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Viele Banken weigern
sich jedoch, den Widerruf zu akzeptieren. Sie setzen dabei vor allem auf zwei
Argumente, zu denen der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH im
Zusammenhang mit Verbraucherdarlehensverträgen noch keine Entscheidung gefällt
hat: Der Widerruf sei rechtsmissbräuchlich und verwirkt. Immer mehr Gerichte haben in letzter Zeit entschieden, dass der WIderruf durch denDarlehensnehmer weder verwirkt, noch rechtsmißbräuchlich ist. Im Juni 2015 hat eine Bank kurz vor einer Verhandlung vor dem XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit dem Darlehensnehmer ienen Vergleich geschlossen. Wie zu vernehmen war, um ein für den Darlehensnehmer günstiges Urteil abzuwenden.

Wir haben bereits Widerrufsbelehrungen folgender Kreditinstitute geprüft:

Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden AG

Allianz Lebensversicherungs-AG

Alte Leipziger

Augusta Bank eG

AXA Krankenversicherung AG

AXA Lebensversicherung AG

Bank im Bistum Essen eG

Barmenia Krankenversicherung a.G.

Barmenia Lebensversicherung a.G.

Bausparkasse Mainz AG

Bausparkasse Schwäbisch Hall AG

BBBank eG

Berliner Bank

Berliner Sparkasse

Berliner Volksbank

BHW Bausparkasse AG

BW Bank

Commerzbank AG

DBV-Winterthur

Debeka Bausparkasse

Degussa Bank

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG

Deutsche Bank AG

Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG

Deutsche Bausparkasse Badenia

DG Hyp – Deutsche Hypothekenbank AG

DKB Deutsche Kreditbank AG

DEVK

Dresdner Bank AG

DSL Bank

EUROHYPO AG

Frankfurter Sparkasse

Frankfurter Volksbank

Genossenschaftsbank München

Hamburger Bank von 1861

Hamburger Sparkasse AG

Heidelberger Volksbank

HypoVereinsbank – UniCredit Bank AG

ING DiBa

Kreissparkasse Augsburg

Kreissparkasse Böblingen

Kreissparkasse Heilbronn

Kreissparkasse Kaiserslautern

Kreissparkasse Ludwigsburg

Landesbank Baden-Württemberg – LBBW

Landessparkasse zu Oldenburg

LBS Hamburg

LBS Nord

LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse eG

Löchgauer Bank eG

Mainzer Volksbank

MLP Finanzdienstleistungen AG

Münchener Hypothekenbank

Nassauische Sparkasse

Nord-Ostsee Sparkasse

Nordrheinische Ärzteversorgung

Oldenburgische Landesbank AG

PSD Bank

PSD Bank Karlsruhe-Neustadt eG

R+V Lebensversicherung AG

Raiffeisen Bank Hardt-Bruhrain eG

Raiffeisen Privatbank eG

Raiffeisenbank Aschaffenburg eG

Raiffeisenbank Bauschlott eG

Raiffeisenbank Böllingertal eG

Raiffeisenbank Bretzfeld-Neuenstein eG

Raiffeisenbank Bühlertal eG

Raiffeisenbank Elztal eG

Raiffeisenbank Erlenbach eG

Raiffeisenbank Ersingen eG

Raiffeisenbank Frankenhardt-Stimpfach eG

Raiffeisenbank Freinsheim eG

Raiffeisenbank Gammesfeld eG

Raiffeisenbank Herxheim eG

Raiffeisenbank im Kreis Calw eG

Raiffeisenbank Ingersheim eG

Raiffeisenbank Kieselbronn eG

Raiffeisenbank Kirchheim-Walheim eG

Raiffeisenbank Kocher-Jagst eG

Raiffeisenbank Kraichgau eG

Raiffeisenbank Neudenau-Stein-Herbolzheim eG

Raiffeisenbank Oldenburg eG

Raiffeisenbank Ried eG

Raiffeisenbank Schrozberg-Rot am See eG

Raiffeisenbank Südhardt eG

Raiffeisenbank Tüngental eG

RV Bank Rhein-Haardt eG

Spar- und Kreditbank Hardt eG

Spar- und Kreditbank Rheinstetten eG

Sparda Bank Berlin eG

Sparda Bank Frankfurt eG

Sparda Bank Hamburg eG

Sparda Bank Hannover eG

Sparda Bank Hessen eG

Sparda Bank Köln eG

Sparda Bank München eG

Sparda Bank Nürnberg eG

Sparda Bank Südwest eG

Sparda Bank West eG

Sparda Bank Baden-Württemberg eG

Sparkasse Baden-Baden Gaggenau

Sparkasse Germersheim-Kandel

Sparkasse Harburg-Buxtehude

Sparkasse Heidelberg

Sparkasse Heilbronn

Sparkasse Hohenlohekreis

Sparkasse Karlsruhe Ettlingen

Sparkasse Kraichgau-Bruchsal-Bretten-Sinsheim

Sparkasse Mainz

Sparkasse Neckartal-Odenwald

Sparkasse Pforzheim Calw

Sparkasse Pforzheim Calw

Sparkasse Rastatt-Gernsbach

Sparkasse Rhein Neckar Nord

Sparkasse Rhein-Haardt

Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim

Sparkasse Starkenburg

Sparkasse Südliche Weinstraße

Sparkasse Tauberfranken

Sparkasse Vorderpfalz

Sparkasse Worms-Alzey-Ried

Stadtsparkasse Kaiserslautern

Stadtsparkasse München

Victoria Lebensversicherung AG

Volksbank Altenberge

Volksbank Alzey-Worms eG

Volksbank Baden-Baden * Rastatt eG

Volksbank Baiersbronn eG

Volksbank Bruchsal-Bretten eG

Volksbank Bruhrain-Kraich-Hardt eG

Volksbank Flein-Talheim eG

Volksbank Franken eG

Volksbank Heilbronn eG

Volksbank Hohenlohe eG

Volksbank Kaiserslautern-Nordwestpfalz eG

Volksbank Karlsruhe eG

Volksbank Kirnau eG

Volksbank Kraichgau Wiesloch-Sinsheim eG

Volksbank Krautheim eG

Volksbank Kur- und Rheinpfalz eG

Volksbank Lauterecken eG

Volksbank Limbach eG

Volksbank Möckmühl-Neuenstadt eG

Volksbank Mosbach eG

Volksbank Neckartal eG

Volksbank Offenburg eG

Volksbank Pforzheim eG.

Volksbank Rot eG

Volksbank Sandhofen eG

Volksbank Stutensee-Weingarten eG

Volksbank Sulmtal eG

Volksbank Überwald-Gorxheimertal eG

Volksbank Weinheim eG

Volksbank Wilferdingen-Keltern eG

VR Bank im Enzkreis eG

VR Bank Mainz-Kinzig-Büdingen eG

VR Bank Mittelhaardt eG

VR Bank Rhein-Neckar eG

VR Bank Schwäbisch Hall-Crailsheim eG

VR Bank Südliche Weinstraße eG

VR Bank Südpfalz eG

VR-Bank in Mittelbaden eG

VR-Bank Neckar-Enz eG

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