Anwaltshaftung

Rechtsanwalt Mathias Nittel ist advocado Premium-Partner
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Wo gehobelt wird fallen Späne – dies gilt auch bei Anwälten.

Um die finanziellen Risiken von Anwaltsfehlern abzufangen, verfügen Anwälte über eine Vermögensschaden­haftpflichtversicherung.

Im Bereich der Anwaltshaftung vertrete ich insbesondere Mandanten, deren ursprünglich von anderen Anwälten geführte Verfahren aus dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts durch Fehler des Anwalts verloren wurden. Bei derartigen Anwaltsfehlern kann es sich beispielsweise um

  • Versäumte Fristen im Prozess,
  • Versäumter Vortrag im Prozess (z.B. sogenannte „Sammelklagen“,
    Beschränkung des anspruchsbegründenden Vortrags auf nur einen oder
    wenige Beratungsfehler)
  • Keine Inanspruchnahme von weiteren Schadenersatzpflichtigen (z.B.
    Vorgehen nur gegen Initiator, nicht gegen Anlageberater oder Vorgehen nur
    gegen den Berater und nicht gegen Gründungsgesellschafter von Fonds)
  • Fehlerhafte Antragstellung
  • Verjährung von Schadenersatzansprüchen (z.B. durch Fristversäumung,
    durch unterlassene Inanspruchnahme weiterer Schadenersatzpflichtiger,
    durch fehlerhafte Güteanträge, die die Verjährung nicht hemmen).

Weitere Artikel und Informationen zum Thema Anwaltshaftung finden Sie auf unserem Internetportal anwaltshaftung.de

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