Zweite Lorenz Immobilienfonds GmbH & Co. KG: erneuter Prozesserfolg für Mandant von Nittel

Berlin, 21.11.2014 – Mit Urteil vom 18.11.2014 (noch nicht rechtskräftig) hat die
Fondsgesellschaft erneut eine Prozessniederlage erlitten. Das
Amtsgericht Sömmerda wies die Klage auf Zahlung der Sparraten gegen
den von unserem Rechtsanwalt vertretenen Anleger ab.

Verklagt war ein Anleger, der im Jahre 2002 eine Beitrittserklärung
über 4.800,00 € gezeichnet hatte. Schon 2009 war gegen ihn
ein Vollstreckungsbescheid wegen rückständiger Sparraten für die
Jahre 2006 bis 2009 erlassen worden, den er auch bezahlt hatte. Die
Fondsgesellschaft machte nunmehr die Raten für die Zeit vom Januar
2010 bis April 2012 geltend, die der Anleger ebenfalls nicht bezahlt
hatte.

Sie berief sich insbesondere auch darauf, dass die
Gesellschafterversammlung vom 24.10.2013 nachträglich die
Auswechslung der Treuhandkommanditistin, die zunächst Frau Sonja
Schoch war, durch zunächst die WITU Immobilien Treuhand GmbH und
später die FW Treuhand GmbH genehmigt habe.

Außerdem behauptete sie, der Anleger sei erst beigetreten, als
bereits Herr Herbert Josef Lorenz als Komplementär und Frau Sonja
Schoch als Treuhandkommanditistin ausgeschieden gewesen seien. Sie
konnte allerdings die Beitrittserklärung des Anlegers nicht
vorlegen.

Das Amtsgericht Sömmerda hat die Klage als unbegründet abgewiesen,
weil die Fondsgesellschaft ihre Forderung nicht habe nachweisen
können. Es sei nicht nachvollziehbar, zu welchen Bedingungen und mit
welchen Vertragspartnern der Beitritt des Anlegers erfolgt sei.
Immerhin habe die Klägerin ausgerechnet den Emissionsprospekt
vorgelegt, der für die Zeit nach dem Ausscheiden des ehemaligen
Komplementärs Lorenz und der ehemaligen Treuhandkommanditistin
Schoch eben nicht mehr gelten konnte.

Nach Meinung  des Rechtsanwalts kann sich Fondsgesellschaft
nicht darauf berufen, dass die gesellschaftsrechtlichen Vorgänge des
Jahres 2001 im Jahre 2013 genehmigt worden seien. Sie bleiben
schlicht unwirksam, zumal anzunehmen ist, dass vor allem diejenigen
Gesellschafter bei ordnungsgemäßer Unterrichtung dieser
Beschlussfassung gar nicht zugestimmt hätten, die vor 2002 dem Fonds
beigetreten sind. Der Anwalt meint, eben das sei überhaupt nicht
erfolgt.

Schon 2013 hatte der Anwalt beim Landgericht Mannheim das bundesweit
erste Urteil erwirkt, in dem festgestellt wurde, dass man hinter dem Rücken der
Anleger und ohne deren Beteiligung geschweige den Benachrichtigung im
Jahre 2001 eine Umstrukturierung durchgeführt hatte.

Im Hinblick auf weitere Prozesse gegen Anleger warnt der Rechtsanwalt, die
verklagten Anleger sollten sich sorgfältig und umfassend beraten
lassen. Es gebe bereits Fälle, in denen säumigen Anlegern eine neue
Beitrittserklärung untergeschoben worden sei, obwohl sie bereits
Gesellschafter waren. Ob die Fondsgesellschaft sich darauf überhaupt
wirksam berufen könne, werde gerade in einem anderen Prozess erst
noch geklärt. Seiner Meinung nach sei das aber nicht möglich.

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner