Widerspruch gegen Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträge

Bei Lebens- und Rentenversicherungen, die Kunden zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 im sogenannten Policenmodell abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit, den Vertrag rückabzuwickeln, wenn über das Widerspruchsrecht überhaupt nicht oder nicht in der gesetzlich geforderten Weise belehrt wurde. Dies hat der Bundesgerichtshof in etlichen Urteilen entschieden.

Der Widerspruch ist die vorteilhafteste Möglichkeit, Ihr Geld zurückzubekommen

Wie viele andere Versicherungsnehmer überlegen Sie vielleicht auch, Ihre Renten- oder Lebensversicherung zu kündigen. Ich empfehle, den Vertrag durch Widerspruch rückabzuwickeln, denn je nachdem, wie viel Sie eingezahlt haben, können Sie bei einer Rückabwicklung schnell einige tausend Euro mehr bekommen als bei einer Kündigung.

Auf der folgenden Seite erhalten Sie weitere Informationen und können mir Ihren Vertrag zur kostenlosen Erstberatung übersenden.

> Widerspruch bei Renten- und Lebensversicherungen

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