Tod dem Bausparvertrag – Kündigungswelle überrascht treue Kunden

Vielen Verbrauchern wurde bis in die jüngste Zeit der Bausparvertrag
als klassisches Anlageinstrument empfohlen, vor allem auch dann, wenn
sie noch nicht gebaut oder noch keine Eigentumswohnung erworben
hatten. Selbst für Kinder sollte sich ein solcher Vertrag gut
eignen. Nunmehr schwappt eine Kündigungswelle über die Kunden
deutscher Banken und Sparkassen, die solche Verträge bespart haben
oder dies noch tun, weil die Summe noch nicht erreicht ist.

 

Zahlreiche Menschen haben sich bei uns bereits erkundigt, was dagegen
unternommen werden kann. Wo nötig bereiten wir auch bereits Klagen
vor.

 

Nunmehr hat sich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg des
Themas angenommen. Nehmen Sie unbedingt das unter
https://www.vz-bawue.de/bausparkassen
Informationsangebot (Musterbrief und ausführliche Information) an
und prüfen Sie zunächst selbst anhand Ihrer Unterlagen, ob Sie sich
das Verhalten Ihrer Bausparkasse gefallen lassen wollen.

 

Wir raten Ihnen, sich zu informieren und – falls nötig – des
Beistands eines auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten
Rechtsanwalts zu versichern.

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