Sedi Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG

Der
2007 emittierte Fonds bewirtschaftet die beiden baugleichen 1.155
TEU-Containerschiffe MS Sedef Kalkavan und MS Dilara Kalkavan und
sammelte dafür bis ins Jahr 2008 hinein bei Anlegern rund
9,2 Millionen Euro Eigenkapital ein. Obwohl beide Schiffe
bis ins Jahr 2021 einen Festchartervertrag mit der Turkon Line
(Turkon Konteyner Tasimacilik ve Denizcikik A.S.) abgeschlossen
hatten, geriet der Fonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten und
meldete schließlich am 28. November 2013 Insolvenz an.

 

Die
Anleger der Sedi Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG dürfte
damit der Totalverlust ihrer Einlage eingetreten sein.

 

Die
betroffenen Anleger des insolventen Turkon Fonds stehen nun vor der
Alternative, erlittene Verluste hinzunehmen oder bestehende
Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz zu nutzen. Die Chancen
hierfür stehen nicht schlecht, bedürfen jedoch in jedem Einzelfall
einer eingehenden Prüfung.

 

Völlig
unzureichende Aufklärung über Risiken

 

Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht
informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische
Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte
Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig
(Totalverlust) verloren gehen kann. Die
Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der
Beratung bilden müssen.

 

Doch
die Beratungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem
Containerschiff, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang
befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf,
von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:

 

 

  • Kein
    Hinweis auf Totalverlustrisiko

  • Hohe
    Weichkosten von 41% des von den Anlegern einzuwerbenden
    Kommanditkapitals verschwiegen

  • Risiko
    des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen

Falschberatung
und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Die
im Vertrieb des Fonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen
wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser
hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht
ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen
eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Auch der
Fondsprospekt entspricht nach unserer ersten Prüfung möglicher
Weise nicht den durch die Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen.

Daher
sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen gegen die Berater wegen der Verletzung von
Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Die
Gründungsgesellschafter des Fonds haften ebenfalls auf
Schadenersatz, da sie sich die Beratungsfehler der Anlageberater
zurechnen lassen müssen und für etwaige Prospektfehler haften.

 

>Mehr
Informationen zu Turkon Fonds

 

Haben
Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung an dem Turkon Fonds Sedi
Kalkavan? Möchten
Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche
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