Schiffsfonds-Schaden: Geprellte Kunden machen Schadenersatz gegen Stadtsparkasse Dessau geltend

Sie suchten
eine langfristige Geldanlage zum Vermögensaufbau und als
Altersvorsorge. Jetzt droht zahlreichen Kunden der Stadtsparkasse
Dessau der Verlust ihrer Ersparnisse. Die Sparkasse hatte ihnen im
Jahr 2007 geraten, ihr Geld in einen Schiffsfonds, den MPC
Reefer-Flottenfonds 2 zu investieren. Die 14 Kühlschiffe, die
bereits bei der Übernahme durch den Fonds bis zu 15 Jahre alt waren,
sollten eine sichere und renditestarke Anlage sein. Mehr als 120
Mio. € haben Fondsanleger aus Deutschland und Österreich
investiert. Heute droht dem Fonds die Pleite und den Anlegern der
Totalverlust ihrer Einlage.

 

Mir
drängt sich gerade bei diesem Fonds der Eindruck auf, als seien hier
Schiffe, bei denen es sich um Auslaufmodelle handelte, auf Kosten der
Anleger entsorgt worden
„,
stellt Verbraucheranwalt Mathias Nittel fest, dessen Kanzlei
zahlreiche Kunden der Stadtsparkasse Dessau vertritt. Denn nach
Meinung des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht war bereits
2007 abzusehen, dass die reinen Kühlschiffe, im Volksmund auch
„Bananendampfer“ genannt, durch Kühlcontainer ersetzt würden.
Viel spricht dafür, dass der Markt
den Niedergang der spezialisierten „Reefer-Schiffe“ und den
„Sieg“ der Kühlcontainer zum Zeitpunkt der Fondsplatzierung
längst akzeptiert hatte. Denn Kühlcontainer haben, was bei
Fachleuten unbestritten ist, offensichtliche Vorteile. Die britische
Financial Times

zitiert einen Marktkenner: Container seien so viel leichter und
billiger zu laden, entladen und zwischen LKWs, Zügen und Schiffen zu
verladen. Dies gelte für normale Waren genauso wie für Kühlwaren.
Während der Markt sich von
den Kühlschiffen verabschiedete, wurden nichtsahnenden Anleger
Kühlschiffe als Investition schmackhaft gemacht
„,
fasst Anwalt Nittel die Situation zusammen. Angesichts dessen lautet
ein Vorwurf, den der Anlegeranwalt der Sparkasse macht, dass die
Anleger über die Marktsituation der Fondsschiffe unzutreffend
informiert wurden.

 

Hinzu kommt,
dass keiner seiner Mandanten von den Beratern der Sparkasse über die
Provisionen informiert wurde, die die Sparkasse für eine
erfolgreiche Vermittlung der Fondsbeteiligungen erhalten hat. „Von
anderen MPC Schiffsfonds wissen wir, dass an die vermittelnde Bank
Provisionen bis zu 14% der Zeichnungssumme gezahlt wurden
„,
so Nittel, der davon ausgeht, „dass
die Stadtsparkasse Dessau Provisionen in vergleichbarer Höhe
erhalten hat
„. Nach der
kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hätte die Sparkasse
die Anleger aber von sich aus darüber informieren müssen, dass und
in welcher Höhe sie Provisionen erhält. „Hat
sie dies unterlassen, muss sie dem Kunden den entstandenen Schaden
ersetzen
„, erklärt Fachanwalt
Nittel.

 

Für die von
ihm gegen die Stadtsparkasse Dessau vertretenen Anleger des MPC
Reefer-Flottenfonds 2 ist Anwalt Nittel denn auch optimistisch,
Schadenersatzansprüche und eine wirtschaftliche Rückabwicklung der
Fondsanlage durchsetzen zu können.

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner