Prozesserfolg für Anlegerin des MPC Zweite Reefer Flottenfonds gegen Sparkasse Dessau

23.06.2015 –
Wegen eines besonders deutlichen Falls fehlerhafter Anlageberatung verurteilte
das Landgericht Dessau-Roßlau am 16. Juni 2015 (nicht rechtskräftig) die
Sparkasse Dessau ohne Beweisaufnahme zu Schadenersatz in Höhe von rund 23.000
€. Die Sparkasse hatte einer Kundin im März 2007 zur Zeichnung einer
Beteiligung an der Zweite Reefer Flottenfonds GmbH & Co. KG des
Emissionshauses MPC geraten.

Wie das Landgericht in seinem Urteil feststellt, hat die Sparkasse Dessau die Anlegerin
weder durch rechtzeitige Übergabe des Fondsprospekts, noch durch eine mündliche
Beratung hinreichend aufgeklärt. Unser Rechtsanwalt, der die geschädigte
Sparkassenkundin erfolgreich im Prozess vertreten hat: „Die Sparkasse hat meine Mandantin weder über die wesentlichen Eckdaten zur Funktionsweise des Fonds informiert, noch über die damit verbundenen Risiken. Auch auf das eigene Interesse von den mit rund 25% sehr üppig
ausgefallenen Vertriebskosten zu profitieren, hat die Sparkasse nicht
aufgeklärt.“ informiert. Dabei wäre gerade beim Zweite Reefer Flottenfonds
aufgrund der besonderen Marktbedingungen bei Kühlschiffen, dem extrem hohen
Anteil an Vertriebskosten und den erheblichen Marktrisiken eine besonders
intensive Beratung erforderlich gewesen. Es bleibt angesichts der deutlichen
Urteilsbegründung abzuwarten, ob die Sparkasse in die Berufung gehen wird.

Das Urteil
zeigt, dass es sich für Kunden der Sparkasse Dessau lohnen kann, Anlageberatungen
im Zusammenhang mit Beteiligungen an geschlossenen Fonds daraufhin prüfen zu
lassen, ob Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bestehen.

Mehr Informationen zur MPC Zweite Reefer Flottenfonds GmbH & Co. KG

Von der Sparkasse Dessau wegen
geschlossener Fonds beraten? Wir prüfen Ihre Schadenersatzansprüche.

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