OwnerShip Tonnage III – Hilfe für Schiffsfonds Anleger

Geht es nach dem Willen des Fondsmanagements sollen die Anleger des Fonds Ownership Tonnage III erneut die Zeche zahlen. Der im Jahr 2005 emittierte Schiffsfonds hat sich an 5 Gesellschaften beteiligt, die jeweils ein Containerschiff halten: die MS „Elbdeich“, die MS „Elbinsel“, die MS „Elbmarsch“, die MS „Elbfeeder“ und die MS „Elbcarrier“. Rund 38 Mio. € Eigenkapital incl. Agio haben die Anleger hierfür aufgebracht.

 

Gescheiterte Sanierung

Das 2009 durchgesetzte Sanierungskonzept, das bereits Sonderzahlungen der Anleger vorsah, hat seine Nachhaltigkeit nicht bewiesen, was sicherlich auch der desaströsen Entwicklung auf den Schiffsmärkten geschuldet ist. Nun werden die Anleger abermals zur Kasse gebeten und sollen mindestens die erhaltenen Auszahlungen in Höhe von 9,50% ihrer Beteiligung zurückführen, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Fonds zu vermeiden. Doch erst ab einem Nachschuss (Vorzugskapital) in Höhe von 16% soll, so die ergänzenden Informationen zum Finanzierungskonzept, der Fortbestand aller fünf Schifffahrtsgesellschaften gesichert sein. Angesichts der gegenwärtigen Situation auf den Märkten und der auch in naher Zukunft nach Meinung von Fachleuten nicht zu erwartenden Erholung der Charterraten, stellt sich die Frage nach den Grundannahmen, die ein Gelingen dieses abermaligen Sanierungsversuchs realistisch erscheinen lassen.

 

Drohung mit der Verpflichtung zur Rückzahlung von Ausschüttungen

Nicht mit konkreten Zahlen untersetzt werden in den uns vorliegenden schriftlichen Ausführungen die Drohungen, ein Insolvenzverwalter werde die vom Dachfonds an die Anleger gezahlten Ausschüttungen zurückfordern. Dies wäre aber nur dann möglich, wenn es sich bei den in den Jahren 2007 und 2008 geleisteten Auszahlungen tatsächlich nicht um in der Bilanz des Dachfonds festgestellte Gewinne handeln würde. Nur dann wären die Kommanditisten verpflichtet, im Falle der Insolvenz des Dachfonds an den dann gerichtlich einzusetzenden Insolvenzverwalter die Ausschüttungen zurückzuzahlen.

 

Schadenersatz für Anleger

Angesichts der bei einem Scheitern der Sanierungsbemühungen drohenden Insolvenz des Fonds Ownership Tonnage III und dem damit aller Wahrscheinlichkeit nach eintretenden Totalverlust ihrer Einlagen, sollten Anleger sich hinsichtlich der gegebenen Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen von einem erfahrenen Fachanwalt beraten lassen.

 

Bei den Anlegern des Schiffsfonds Ownership Tonnage III, die uns konsultiert haben, konnten wir zahlreiche, immer wiederkehrende Fehler in der Beratung feststellen.

 

  • In einigen uns bekannt gewordenen Fällen wurde die Beteiligung am Fonds Ownership Tonnage III als Anlage zur Altersvorsorge empfohlen. Aufgrund des grundsätzlich vorhandenen Totalverlustrisikos einer derartigen unternehmerischen Beteiligung ist eine solche Fondsbeteiligung als Altersvorsorge nach Ansicht verschiedener Gerichte nicht geeignet.

 

  • In zahlreichen Fällen wurde bei Anlegern geschlossener Fonds im Rahmen der Beratung darauf verwiesen, dass der Fondsanteil jederzeit auf dem Zweitmarkt veräußert werden könne. Nicht hingewiesen wurde auf den Umstand, dass für derartige Fondsanteile kein Zweitmarkt existiert und daher eine Veräußerung, wenn überhaupt, regelmäßig nur unter Hinnahme erheblicher Verluste möglich sein dürfte.

 

  • Auch auf den Umstand, dass durch Ausschüttungen, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne handelt, die Haftung für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft wieder auflebt und im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft gegebenenfalls die Einlagen zurückgefordert werden können, wurde in sehr vielen der uns bekannten Fälle nicht hingewiesen.

 

  • Darüber hinaus wurden in zahlreichen der uns bekannten Fälle durch die Berater pflichtwidrig nicht auf die im Fondsprospekt des Ownership Tonnage III sehr ausführlich dargestellten Risiken der Beteiligung hingewiesen.

 

Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche

Darüberhinaus gehen wir davon aus, dass der Prospekt Fehler aufweist, die ebenfalls Schadenersatzansprüche nach sich ziehen können, die sich sowohl gegen die Berater, als auch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds richten können.

 

  • Der Bundesgerichtshof fordert, dass die Höhe des Anteils der von den Anlegern aufgebrachten Gelder, der in „Weichkosten“ fließt, für den Anleger ohne weiteres Nachrechnen erkennbar sein muss. Dem wird der Prospekt des Fonds OwnerShip Tonnage III nach unserer Auffassung nicht gerecht. Erst durch den Abgleich verschiedener Prospektpositionen und verschiedene Rechenschritte wird erkennbar, dass rund 28,15% des von den Anlegern aufgebrachten Eigenkapitals incl. Agio nicht werthaltig in die Schiffe investiert wurde, sondern für die verschiedensten Dienstleistungen aufgewandt wurde.

 

  • Der größte Posten hierbei war die nach der zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der Ownership Emissionshaus GmbH geschlossenen Vertriebsvereinbarung (Prospekt S. 80) zu zahlende Vergütung. Für die Vermittlung des Eigenkapitals waren danach 5.070.000 € zzgl. Agio zu zahlen, die in den textlichen Darstellungen (S. 80) in die Einzelpositionen Projektierung, Marketing, Vertriebssteuerung und Agio aufgespalten wurden. In der Darstellung der kumulierten Investitionen der Einschiffsgsellschaften und des Dachfonds (S. 45) werden hiervon „Marketing- und Emissionskosten“ mit 2.070.000 € und „Projektierung“ mit 3.000.000 € dargestellt. Das Agio, das immerhin – gerechnet auf das Eigenkapital der Anleger – 1.810.000 € betrug, wird in der Darstellung der Ausgaben nicht angegeben. Lediglich in einer Fußnote in Kleinstschrift wird dem Grunde nach auf das Agio hingewiesen. Ein sachlicher Grund dafür, das Agio, das von der Fondsgesellschaft vereinnahmt wird und anschließend von dieser für Vertriebsaufwendungen ausgegeben wird, betragsmäßig weder bei der Mittelherkunft, noch bei der Mittelverwendung betragsmäßig anzusetzen, ist nicht ersichtlich. Wir gehen daher davon aus, dass der Prospekt auch in diesem Punkt fehlerhaft ist.

 

  • Auf diese Weise blieb den Anlegern verborgen, welcher Anteil ihres einbezahlten Geldes für den Vertrieb aufgewandt wird. Denn insgesamt beliefen sich die der Ownership Emissionshaus GmbH danach zufließenden Vergütungen für Vertriebsaufwendungen auf 6.880.000 € oder 18,1 % des Eigenkapitals der Anleger zzgl. Agio. Übersteigen Vertriebskosten den vom Bundesgerichtshof gesetzten Grenzwert von 15 %, sind die Anleger im Beratungsgespräch unaufgefordert auf die Höhe der Vertriebsvergütung hinzuweisen. In den uns bekannten Fällen ist dies nicht geschehen.

 

  • Der Prospekt des Fonds OwnerShip Tonnage III weist nicht aus, welcher Anteil des von den Anlegern aufzubringenden Eigenkapitals incl. Agio in die Schiffsinvestition fließt und welcher in so genannte „Weichkosten“ wie Kosten für Gründung, Konzeption, Vertrieb und Finanzierungsvermittlung etc. Die im Prospekt zu den einzelnen Ausgabepositionen genannten Prozentzahlen sind zur Aufklärung des Anlegers über den Anteil, zu dem das von ihm aufgebrachte Eigenkapital incl. Agio in die jeweilige Kostenposition fließt, nicht geeignet, weil sie als Bezugsgröße das um 2,050 Mio. € höhere, von allen Kommanditisten zur Verfügung zu stellende Kommanditkapital einschließlich des Agios verwendet. Dadurch ergeben sich niedrigere Prozentzahlen.

 

Haben auch Sie eine Beteiligung am Schiffsfonds OwnerShip Tonnage III gezeichnet? Sind auch Sie über die Höhe der Weichkosten und die Provisionen der Sie beratenden Bank nicht informiert worden? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

 

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