Orange Ocean MS United Tambora insolvent – Schadenersatz für Fondsanleger

23.06.2015
– Der vom Emissionshaus Orange Ocean Ende August 2008 aufgelegte
Schiffsfonds MS „United Tambora“ ist am Ende. Am 09. April 2014
hat das Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren über
die MS „United Tambora“ Schifffahrtsgesellschaft mbH &
Co. KG eröffnet. Mehr als 13,5 Mio. € haben Anleger in
den seit Ende August 2008 vertriebenen Fonds mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen von 32 Mio. € investiert. Doch das
Fondsschiff, ein neuer 35.000 tdw Handysize-Bulker, der seit
Anfang 2008 durch die chinesische Werft gebaut wurde, konnte die im
Prospekt geweckten Erwartungen nicht erfüllen.

 

Schiff
wurde viel zu teuer eingekauft

 

Eine
der Ursachen: Das Schiff wurde, absolut betrachtet, viel zu teuer
eingekauft. Der vom Fonds übernommene Schiffsbauvertrag mit einem
Kaufpreis von 39,9 Mio. US-$ vergütet. Hinzu kamen noch Kosten
für Anzahlungsfinanzierung, Erstausrüstung, Übernahmekosten und
Vorbereitende Bereederung, so dass sich insgesamt Anschaffungskosten
von 40,4 Mio. US-$ ergeben. Der Schiffsgutachter kam laut
Prospekt im Februar und August 2008 jeweils zu dem Ergebnis, dass der
Einkaufspreis günstig sei.

 

Darüber,
dass diese Aussage sich vor dem Hintergrund der starken
Preisschwankungen bei Schiffen nur auf den Kauf- bzw.
Gutachtenzeitpunkt bezog, nicht aber auf ein langfristiges Mittel,
klärt der Prospekt nicht auf. Denn absolut betrachtet bewegten sich
die Preise für vergleichbare Schiffe im in Jahr 2008 auf
allerhöchstem Niveau und lag um rund 100% über dem Preis, der zur
Jahrtausendwende für vergleichbare Schiffe zu zahlen war.

 

Lehman-Pleite und ihre Folgen entzogen dem Fonds die wirtschaftliche Grundlage

 

Hinzu
kommt, dass mit dem Zusammenbruch der US-Bank Lehman Brothers am
15. September 2008, also wenige Tage nach dem Beginn des
Vertriebes des Fonds, die weltweiten Schifffahrtsmärkte
zusammengebrochen sind. Wegen der gleichzeitig weltweit nachlassenden
Konjunktur kam es vor allem ab Ende des dritten Quartals 2008 zu
starken Preisrückgängen der Frachtraten. Am 5. Dezember 2008 sank
der Baltic
Dry Index
, ein Preisindex für die weltweite Verschiffung von
trockenem Schüttgut, welches hauptsächlich mit Bulkern
transportiert wird, mit einem Schlussstand von 663 Punkten
(inflationsbereinigt 746 Punkte) nominal auf den tiefsten Stand seit
1986. Seit dem Allzeithoch vom 20. Mai 2008 entspricht das einem
Rückgang um 94,4 Prozent. Mit dieser Entwicklung war dem
Fondskonzept zumindest aus damaliger Sicht jede Grundlage entzogen.
Die im Fondsprospekt dargestellten und zu Grunde gelegten
wirtschaftlichen Rahmendaten waren dadurch nach unserer Ansicht
völlig überholt.

 

Handlungsalternativen
für geschädigte Anleger

 

Mit
der Insolvenz des Fonds ist für die Anleger des Fonds MS United
Tambora der Totalverlust ihre Einlagen eingetreten sein.

 

Nach
unserer langjährigen Erfahrung dürften neben dem Prospekt- und
Aufklärungsfehler hinsichtlich der vermeintlichen „Günstigkeit“
des Schiffskaufpreises oder der wirtschaftlichen Ausgangslage des
Fonds insbesondere vor dem Hintergrund der fundamental veränderten Wirtschaftsdaten nach der Lehman-Pleite noch weitere Beratungsfehler im Vorfeld der Anlageentscheidung
festzustellen sein. Für diese Beratungsfehler sind sowohl der
Berater, als auch die Gründungsgesellschafter des Fonds zum
Schadenersatz verpflichtet. Geschädigte Anleger können auf diese
Weise ihr verlorenes Geld zurückholen.

 

Mögliche
Beratungsfehler sind beispielsweise

 

  • Verwendung eines Prospekts, der die Marktsituation und die Marktprognosen auf dem Stand vor der Lehman-Pleite wiedergab. (mehr dazu hier)

  • der
    unterbliebene Hinweis auf das Risiko des Totalverlustes
    der Einlage
    , das sich gerade
    realisiert hat,

  • die
    Empfehlung der Beteiligung an der MS United Tambora als
    Altersvorsorge,
    was angesichts des Risikos des Totalverlustes des als Altersvorsorge
    gedachten Kapitals einen Verstoß gegen die Pflichten des
    Anlageberaters darstellt,

  • die
    unterlassene Information, dass der Fondsanteil infolge eines nicht
    vorhandenen Zweitmarktes
    nur
    höchst eingeschränkt zu veräußern ist und dabei regelmäßig
    nicht ein dem investierten Kapital entsprechender Kaufpreis erzielt
    wird,

  • dass
    durch den Berater nicht darauf hingewiesen wurde, dass die
    Vertriebsvergütung
    mehr als 15%

    des von den Anlegern zu investierenden Kapitals betrug.

 

>Mehr
Informationen zu Fonds des Emissionshauses Orange Ocean

 

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