26.04.2014 – Der vom Emissionshaus Orange Ocean am 31. März 2010 aufgelegte
Schiffsfonds MS „United Takawangha“ ist insolvent. Über das
Vermögen der MS „United Takawangha“
Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG hat das Amtsgericht Hamburg
am 09.04.2014 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Mehr als
12,6 Mio. € haben Anleger in den seit April 2010
vertriebenen Fonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund
30,4 Mio. € investiert. Doch das Fondsschiff, ein neuer
35.000 tdw Handysize-Bulker, der am 28. Januar 2010 an den Fonds
übergeben wurde, konnte die im Prospekt geweckten Erwartungen nicht
erfüllen.
Schiff
wurde viel zu teuer eingekauft
Eine
der Ursachen: Das Schiff wurde, absolut betrachtet, viel zu teuer
eingekauft. Der vom Fonds übernommene Schiffsbauvertrag mit einem
Kaufpreis von 36,9 Mio. US-$ vergütet. Hinzu kamen noch Kosten
für Anzahlungsfinanzierung, Erstausrüstung, Übernahmekosten,
Kommission und Vorbereitende Bereederung, so dass sich insgesamt
Anschaffungskosten von 38,4 Mio. US-$ ergeben. Der
Schiffsgutachter kam laut Prospekt im Februar 2008 zu dem Ergebnis,
dass der Einkaufspreis günstig sei. Im Januar 2010 ermittelte er „unter Berücksichtigung der vierjährigen Zeitcharter“ den Wert
auf 37,5 Mio. US-$. Tatsächlich waren Neubaupreise für
vergleichbare Schiffe bis dahin um ca. 10 Mio. US-$ gesunken.
(Quelle: kmi)
Darüber,
dass die im Februar 2008 Bewertung als „günstig“ sich vor dem
Hintergrund der starken Preisschwankungen bei Schiffen nur auf den
Kauf- bzw. Gutachtenzeitpunkt bezog, nicht aber auf ein langfristiges
Mittel, klärt der Prospekt nicht auf. Denn absolut betrachtet
bewegten sich die Preise für vergleichbare Schiffe im in Jahr 2008
auf allerhöchstem Niveau und lag um rund 100% über dem Preis, der
zur Jahrtausendwende für vergleichbare Schiffe zu zahlen war. Auch
die Ermittlung des Kaufpreises „unter Berücksichtigung der
vierjährigen Zeitcharter“ im Januar 2010 stellt keine Aussage zum
tatsächlichen Wert des Schiffes dar.
Handlungsmöglichkeiten
für geschädigte Fondsanleger
Mit
der Insolvenz des Fonds dürfte für die Anleger des Fonds MS United
Takawangha der Totalverlust ihre Einlagen eingetreten sein.
Nach
unserer langjährigen Erfahrung dürften neben dem Prospekt- und
Aufklärungsfehler hinsichtlich der vermeintlichen „Günstigkeit“
des Schiffskaufpreises oder der wirtschaftlichen Ausgangslage des
Fonds noch weitere Beratungsfehler im Vorfeld der Anlageentscheidung
festzustellen sein. Für diese Beratungsfehler sind sowohl der
Berater, als auch die Gründungsgesellschafter des Fonds zum
Schadenersatz verpflichtet. Geschädigte Anleger können auf diese
Weise ihr verlorenes Geld zurückholen.
Häufig
anzutreffende Beratungsfehler sind beispielsweise
-
die
Empfehlung der Beteiligung an der MS United Takawangha als
Altersvorsorge,
was angesichts des Risikos des Totalverlustes des als Altersvorsorge
gedachten Kapitals einen Verstoß gegen die Pflichten des
Anlageberaters darstellt, -
der
unterbliebene Hinweis auf das Risiko des Totalverlustes
der Einlage, -
die
unterlassene Information, dass der Fondsanteil infolge eines nicht
vorhandenen Zweitmarktes nur
höchst eingeschränkt zu veräußern ist und dabei regelmäßig
nicht ein dem investierten Kapital entsprechender Kaufpreis erzielt
wird, -
dass
durch den Berater nicht darauf hingewiesen wurde, dass die
Vertriebsvergütung
mehr als 15%
des von den Anlegern zu investierenden Kapitals betrug.
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