Orange Ocean MS Marietta Bolten insolvent – Schadenersatz für Fondsanleger

24.04.2014 – Der vom Emissionshaus Orange Ocean im Jahr 2008 aufgelegte
Schiffsfonds MS „Marietta Bolten“ ist am Ende. Am 09. April 2014
eröffnete das Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren
über die MS „Marietta Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft mbH
& Co. KG. Mehr als 16,2 Mio. € haben Anleger in den
seit Januar 2008 vertriebenen Fonds mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen von knapp 37 Mio. € investiert. Doch das
Fondsschiff, ein neuer 54.000 tdw Supramax-Bulker, der seit
Anfang 2008 durch die vietnamesische Werft gebaut wurde, konnte die
im Prospekt geweckten Erwartungen nicht erfüllen.

 

Schiff
wurde viel zu teuer eingekauft

 

Eine
der Ursachen: Das Schiff wurde, absolut betrachtet, viel zu teuer
eingekauft. Der vom Fonds übernommene Schiffsbauvertrag wurde im
August 2007 mit einem Kaufpreis von 40,5 Mio. US-$ vergütet.
Hinzu kamen noch Kosten für Bauzeitversicherung, Bauaufsicht,
Erstausrüstung und Bauzeitzinsen, so dass sich insgesamt
Anschaffungskosten von 44,6 Mio. US-$ ergeben. Der
Schiffsgutachter kam laut Prospekt zu dem Ergebnis, dass der
Einkaufspreis sehr günstig sei.

 

Darüber,
dass diese Aussage sich vor dem Hintergrund der starken
Preisschwankungen bei Schiffen nur auf den Kaufzeitpunkt bezog, nicht
aber auf ein langfristiges Mittel, klärt der Prospekt nicht auf.
Denn absolut betrachtet bewegten sich die Preise für vergleichbare
Schiffe im August 2007 mit 46 Mio. US-$ und mit 48 Mio. US-$ Ende
2007 auf allerhöchstem Niveau. Der Preis für Handymax-Schiffe lag
in den Jahren 1999 bis 2002 beispielsweise bei nur rund 20 Millionen
US-$ (Quelle: fondstelegramm).

 

Handlungsalternativen
für geschädigte Anleger

 

Anleger
des Fonds MS Marietta Bolten dürften mit der Insolvenz ihres Fonds
ihre Einlagen endgültig verloren haben. Nach unserer langjährigen
Erfahrung dürften neben dem Prospekt- und Aufklärungsfehler
hinsichtlich der vermeintlichen „Günstigkeit“ des
Schiffskaufpreises noch weitere Beratungsfehler im Vorfeld der
Anlageentscheidung festzustellen sein. Diese Beratungsfehler ziehen
Schadenersatzansprüche gegen die Berater aber auch gegen die
Gründungsgesellschafter des Fonds nach sich, so dass Anleger auf
diese Weise ihr verlorenes Geld zurückholen können.

 

Mögliche
Beratungsfehler sind beispielsweise

 

  • der
    unterbliebene Hinweis auf das Risiko des Totalverlustes
    der Einlage
    , das sich gerade
    realisiert hat,

  • die
    Empfehlung der Beteiligung an der MS Marietta Bolten als
    Altersvorsorge,
    was angesichts des Risikos des Totalverlustes des als Altersvorsorge
    gedachten Kapitals einen Verstoß gegen die Pflichten des
    Anlageberaters darstellt,

  • die
    unterlassene Information, dass der Fondsanteil infolge eines nicht
    vorhandenen Zweitmarktes
    nur
    höchst eingeschränkt zu veräußern ist und dabei regelmäßig
    nicht ein dem investierten Kapital entsprechender Kaufpreis erzielt
    wird,

  • dass
    durch den Berater nicht darauf hingewiesen wurde, dass die
    Vertriebsvergütung
    mehr als 15%

    des von den Anlegern zu investierenden Kapitals betrug.

 

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Informationen zu Fonds des Emissionshauses Orange Ocean

 


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