Orange Ocean MS Lucia Bolten insolvent – Schadenersatz für Fondsanleger

10.05.2014 – Der vom Emissionshaus Orange Ocean im Januar 2008 aufgelegte
Schiffsfonds MS „Lucia Bolten“ ist am Ende. Am 09. April 2014 hat
das Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren über die
MS „Lucia Bolten“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
eröffnet. Mehr als 15,6 Mio. € haben Anleger in den seit
Ende August 2008 vertriebenen Fonds mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen von über 37 Mio. € investiert. Doch
das Fondsschiff, ein neuer 54.000 tdw Supramax-Bulker, der durch
eine vietnamesische Werft gebaut wurde, konnte die im Prospekt
geweckten Erwartungen nicht erfüllen.

 

Schiff
wurde viel zu teuer eingekauft

 

Eine
der Ursachen: Das Schiff wurde, absolut betrachtet, viel zu teuer
eingekauft. Der vom Fonds übernommene Schiffsbauvertrag mit einem
Kaufpreis von 40,5 Mio. US-$ vergütet. Hinzu kamen noch Kosten
für Bauzeitfinanzierung, Bauzeitversicherung, , Erstausrüstung,
Übernahmekosten und Vorbereitende Bereederung, so dass sich
insgesamt Anschaffungskosten von über 44 Mio. US-$
ergeben. Der Schiffsgutachter kam laut Prospekt im Oktober 2007 zu
dem Ergebnis, dass der Einkaufspreis günstig sei.

 

Darüber,
dass diese Aussage sich vor dem Hintergrund der starken
Preisschwankungen bei Schiffen nur auf den Kauf- bzw.
Gutachtenzeitpunkt bezog, nicht aber auf ein langfristiges Mittel,
klärt der Prospekt nicht auf. Denn absolut betrachtet bewegten sich
die Preise für vergleichbare Schiffe im in Jahr 2008 auf
allerhöchstem Niveau und lag um rund 100% über dem Preis, der zur
Jahrtausendwende für vergleichbare Schiffe zu zahlen war.

 

Handlungsalternativen
für geschädigte Anleger

 

Mit
der Insolvenz des Fonds dürfte für die Anleger des Fonds MS Lucia
Bolten der Totalverlust ihre Einlagen eingetreten sein.

 

Nach unserer
langjährigen Erfahrung dürften neben dem Prospekt- und
Aufklärungsfehler hinsichtlich der vermeintlichen „Günstigkeit“
des Schiffskaufpreises oder der wirtschaftlichen Ausgangslage des
Fonds noch weitere Beratungsfehler im Vorfeld der Anlageentscheidung
festzustellen sein.

 

In den
vergangenen Tagen haben sich zahlreiche Anleger bei uns gemeldet,
denen von ihren Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen zur
Beteiligung an diesem Fonds geraten wurde. Die Gespräche mit den
Anlegern lassen erkennen, dass in der Beratung anscheinend zahlreiche
Fehler gemacht wurden.

 

  • Zahlreichen
    Anlegern hätte die Fondsbeteiligung gar nicht empfohlen werden
    dürfen, da sie nicht zu ihren Anlagezielen passte und weit über
    die Risiken hinausgingen, die die Anleger tragen konnten.

  • Darüber
    hinaus war die Information über die Funktionsweise des Fonds und
    die damit einhergehenden Risiken zumeist völlig unzureichend.

  • Letztlich
    wurde in den meisten Fällen nicht darüber aufgeklärt, dass die
    beratende VR Bank oder Sparkasse für die Vermittlung der
    Beteiligung eine Provision erhält und wie hoch diese ist.

 

Jeder dieser
Verstöße gegen die Beratungspflichten kann für sich genommen zu
einer „wirtschaftlichen Rückabwicklung“ der Beteiligung führen.
Im Ergebnis können die Anleger ihre einbezahlten Gelder zurück
erhalten.

 

> Mehr
Informationen zu Fonds des Emissionshauses Orange Ocean

 

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