Orange Ocean Four MS United Tristan Da Cunha – Schadenersatz für Fondsanleger

10.05.2014 – Der vom Emissionshaus Orange Ocean im März 2008 aufgelegte
Schiffsfonds MS „United Tristan da Cunha“ ist am Ende. Am 09.
April 2014 hat das Amtsgericht Hamburg das vorläufige
Insolvenzverfahren über die MS „United Tristan da Cunha“
Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG eröffnet. Mehr als
14 Mio. € haben Anleger in den seit März 2008
vertriebenen Fonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von über
37 Mio. € investiert. Doch das Fondsschiff, ein neuer
35.000 tdw Handysize-Bulker, der durch eine chinesische Werft
gebaut wurde, konnte die im Prospekt geweckten Erwartungen nicht
erfüllen.

 

Schiff
wurde viel zu teuer eingekauft

 

Eine
der Ursachen: Das Schiff wurde, absolut betrachtet, viel zu teuer
eingekauft. Der vom Fonds übernommene Schiffsbauvertrag wurde mit
einem Kaufpreis von 39,9 Mio. US-$ vergütet. Hinzu kamen noch
Kosten für Anzahlungsfinanzierung, Erstausrüstung, Übernahmekosten
und Vorbereitende Bereederung, so dass die Anschaffungskosten
insgesamt mehr als 40,9 Mio. US-$ betrugen. Der
Schiffsgutachter kam laut Prospekt im Februar 2008 zu dem Ergebnis,
dass der Einkaufspreis günstig sei.

 

Darüber,
dass diese Aussage sich vor dem Hintergrund der starken
Preisschwankungen bei Schiffen nur auf den Kauf- bzw.
Gutachtenzeitpunkt bezog, nicht aber auf ein langfristiges Mittel,
klärt der Prospekt nicht auf. Denn absolut betrachtet bewegten sich
die Preise für vergleichbare Schiffe im in Jahr 2008 auf
allerhöchstem Niveau und lag um rund 100 % über dem Preis, der zur
Jahrtausendwende für vergleichbare Schiffe zu zahlen war. Der
Umstand, dass Schiffspreise derart stark schwanken können, wurde
nach unserer bisherigen Erfahrung den Anlegern nicht mitgeteilt.

 

Handlungsalternativen
für geschädigte Anleger

 

Mit
der Insolvenz des Fonds dürfte für die Anleger des Fonds MS United
Tristan da Cunha der Totalverlust ihre Einlagen eingetreten sein.

 

Nach unserer
langjährigen Erfahrung dürften neben dem Prospekt- und
Aufklärungsfehler hinsichtlich der vermeintlichen „Günstigkeit“
des Schiffskaufpreises oder der wirtschaftlichen Ausgangslage des
Fonds noch weitere Beratungsfehler im Vorfeld der Anlageentscheidung
festzustellen sein.

 

In den
vergangenen Tagen haben sich zahlreiche Anleger bei uns gemeldet,
denen von ihren Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen zur
Beteiligung an diesem Fonds geraten wurde. Die Gespräche mit den
Anlegern lassen erkennen, dass in der Beratung anscheinend zahlreiche
Fehler gemacht wurden.

 

  • Zahlreichen
    Anlegern hätte die Fondsbeteiligung gar nicht empfohlen werden
    dürfen, da sie nicht zu ihren Anlagezielen passte und weit über
    die Risiken hinausgingen, die die Anleger tragen konnten.

  • Darüber
    hinaus war die Information über die Funktionsweise des Fonds und
    die damit einhergehenden Risiken zumeist völlig unzureichend.

  • Letztlich
    wurde in den meisten Fällen nicht darüber aufgeklärt, dass die
    beratende VR Bank oder Sparkasse für die Vermittlung der
    Beteiligung eine Provision erhält und wie hoch diese ist.

 

Jeder dieser
Verstöße gegen die Beratungspflichten kann für sich genommen zu
einer „wirtschaftlichen Rückabwicklung“ der Beteiligung führen.
Im Ergebnis können die Anleger ihre einbezahlten Gelder zurück
erhalten.

 

> Mehr
Informationen zu Fonds des Emissionshauses Orange Ocean

 

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