Nordcapital Schiffsportfolio 5 in Schwierigkeiten: Kapitalverlust wahrscheinlich

12.
November 2012 – Der im Jahr 2008/2009 platzierte Zweitmarktfonds
Nordcapital Schiffsportfolio 5 (Nordcapital Schiffsportfolio 5 mbH &
Co. KG) steckt in Schwierigkeiten. Der Fonds hat Beteiligungen an 163
Schiffsfonds erworben und ist damit voll in den Sog der weltweiten
Schifffahrtskrise geraten. Für das Jahr 2012 werden deutlich unter Plan
liegende Einnahmen erwartet, so das keine Ausschüttungen erfolgen
können. Keine Aussagen trifft die aktuelle Leistungsbilanz des
Emissionshauses zum Wert des Portfolios. Dieser dürfte sich aufgrund des
mit dem Verfall der Charterraten einhergehenden Verfalls der
Schiffspreise nicht unerheblich reduziert haben.

 

Für die
Anleger, die insgesamt ca. 31.5 Mio. € in den Fonds investiert haben,
bedeutet dies, dass sie Gefahr laufen, einen nicht unwesentlichen Teil
ihres Geldes zu verlieren. Ausschüttungen können bereits seit längerer
Zeit nicht mehr gezahlt werden. Wie viele der Schiffe, an denen der
Nordcapital Schiffsportfolio 5 beteiligt ist, die aktuelle Krise
überstehen werden, ist völlig offen. Da der Fonds zu einem weit
überwiegenden Teil in Beteiligungen an Containerschiffen investiert hat,
bei denen der Markt derzeit keine kostendeckenden Chartereinnahmen
bietet und allenfalls Anfang 2014 mit einem allmählichen Anstieg der
Charterraten zu rechnen ist, sind Ausfälle zu befürchten.

 

Angesichts
der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist
es für betroffene Anleger des Nordcapital Schiffsportfolio 5 umso
wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht
zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

 

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

 

Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert
wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem
Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen
die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest
zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren
gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

 

Doch
die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst
haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen
nachfolgend einige wenige genannt werden:

 

  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko:
    Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als
    „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die
    bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein
    geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen
    bedeutsamen Umstand informiert.

  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet:
    Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als
    Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine
    Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit
    hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen
    können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der
    Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.

  • Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen:
    Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt.
    Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur
    mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns
    bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.

  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten:
    Der massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte hat zu einem erhöhten
    Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist
    kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der
    weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Auf diesen Umstand hätten
    die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf
    hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die
    Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen
    zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich
    zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.

  • Keine Information über Presseberichte, die vor einem Überangebot an Containerschiffen und sinkenden Charterraten warnten:
    Seit 2007 wurde in zahlreichen Presseberichten in der Wirtschaftspresse
    vor einem Überangebot an Containerschiffen und infolgedessen sinkenden
    Charterraten gewarnt. Über diesen Umstand wurden die uns bekannten
    Anleger von ihren Beratern nicht informiert.

  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen:
    Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in
    Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für
    Gesellschaftsverbindlichkeiten. Wie lebt jedoch wieder auf, wenn
    Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne
    der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall.
    Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der
    Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den
    Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten
    Schiffsfondsanleger hingewiesen.

  • Kein Hinweis auf Höhe der Weichkosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks):
    Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die
    Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten
    Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe
    fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist
    in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde
    nicht ausdrücklich darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind
    und welcher Anteil davon an die beratende Bank als Provision (so
    genannte Kickbacks) fließt.

 

Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Die
im Vertrieb des Nordcapital Schiffsportfolio 5 beteiligten Berater
haben die Anleger, mit denen wir bislang gesprochen haben, über die
Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder
nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen
eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen
Beratungsverträgen.

 

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Nordcapital Schiffsportfolio 5? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

 

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

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