Nordcapital MS Westerbrook insolvent – Verjährung der Ansprüche steht bevor

07.04.2014 –
Rund 12,8 Mio. € haben Anleger in den Jahren 2004 und 2005 in den
vom Emissionshaus Nordcapital aufgelegten Schiffsfonds MS „Westerbrook“ investiert. Am 1. April 2014 wurde über das
Vermögen der Fondsgesellschaft das vorläufige Insolvenzverfahren
eröffnet. Die diversen Sanierungsbemühungen für das 5.000 TEU
Containerschiff sind damit endgültig gescheitert. Für die Anleger
bedeutet dies aller Wahrscheinlichkeit nach den Totalverlust ihres
investierten Vermögens.

 

Hinzu kommt,
dass zu erwarten ist, dass der Insolvenzverwalter die bislang
gezahlten Ausschüttungen zurückverlangen wird, soweit sie nicht
bereits im Rahmen von Sanierungsbemühungen in einer das Kapitalkonto
ausgleichenden Weise an die Fondsgesellschaft zurückgeführt wurden.

 

Die
betroffenen Anleger des Fonds MS Westerbrook stehen nun vor der
Alternative, erlittene Verluste hinzunehmen oder bestehende
Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen.
Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht, bedürfen jedoch in jedem
Einzelfall einer eingehenden Prüfung.

 

Völlig
unzureichende Aufklärung über Risiken

 

Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht
informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische
Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte
Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig
(Totalverlust) verloren gehen kann. Die
Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der
Beratung bilden müssen.

 

Doch
die Beratungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem
Containerschiff, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang
befasst haben, weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf,
von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:

 

  • Kein
    Hinweis auf Totalverlustrisiko:
    Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische
    Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals
    gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger
    wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.

 

  • Schiffsfondsbeteiligung
    sind als Altersvorsorge nicht geeignet: Zahlreiche
    Mandanten berichten uns, dass ihnen der Schiffsfonds als
    Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine
    Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung mit hohen
    Verlustrisiken ist, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet.
    Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass
    Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge
    empfohlen werden dürfen
    .

 

  • Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für
    Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt.
    Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder
    nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die
    uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert. In einigen
    Fällen wurde vielmehr damit geworben, dass die Anteile jederzeit
    auf einem Zweitmarkt zu veräußern seien.

 

  • Hohe
    Weichkosten verschwiegen: Das
    von den Anlegern in den Nordcapital-Fonds MS Westerbrook investierte
    Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt
    worden. Nach unseren Berechnungen flossen 56,5%
    des von den Anlegern
    aufgebrachten Kommanditkapitals in nicht investive Verwendungen,
    also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich
    Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten.
    Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie
    nicht über die geplante Mittelverwendung und den Anteil der
    Weichkosten informiert.

 

  • Kein
    Hinweis auf Höhe der Vertriebsaufwendungen:
    Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen,
    die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen
    investierten Gelder für Vertriebskosten eingeplant ist, denn sie
    übersteigen auch bei diesem Fonds nach unseren Berechnungen 15% des
    Emissionskapitals und damit den Wert, ab dem der Bundesgerichtshof
    eine ausdrückliche Information des Anlegers durch den Berater
    vorschreibt.

 

  • Risiko
    des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen:
    Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur
    in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung
    für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf,
    wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um
    Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds
    konzeptionsbedingt regelmäßig der Fall gewesen. Aus diesem Grund
    müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der
    Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den
    Insolvenzverwalter zurückzahlen.

    Im Falle des Fonds MS
    Westerbrook kann dies dazu führen, dass der Insolvenzverwalter die
    bereits erhaltenen Ausschüttungen von den Anlegern einfordern wird.
    Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger
    hingewiesen. Gleiches gilt für das Risiko der so genannten
    Nachhaftung, die noch 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Fonds
    besteht.

 

Falschberatung
und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Die
im Vertrieb des Fonds beteiligten Berater haben die Anleger, mit
denen wir bislang gesprochen haben, über die Risiken dieser
hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht
ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen
eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen gegen die Berater wegen der Verletzung von
Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Die
Gründungsgesellschafter des Fonds haften ebenfalls auf
Schadenersatz, da sie sich die Beratungsfehler der Anlageberater
zurechnen lassen müssen und für etwaige Prospektfehler haften.

Verjährung
der Ansprüche steht unmittelbar bevor!

Da
Schadenersatzansprüche taggenau spätestens 10 Jahre nach Zeichnung
der Beteiligung verjähren, ist für Anleger des Fonds, der in den
Jahren 2004 und 2005 platziert wurde, Eile geboten, wenn sie Ihre
Chancen auf Schadenersatz wahren möchten.

 

Haben
Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Nordcapital Fonds MS „Westerbrook“?

Möchten
Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche
durchzusetzen?

 

Rufen
Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

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