Rechtsanwälte erstreiten Urteil für Anleger des HCI Shipping Select 26

 

21.09.2015 – Knapp 70 Mio. € hat das Emissionshaus HCI in den Jahren 2008
und 2009 von rund 1.900 Privatanleger für ihr Beteiligungsangebot
HCI Shipping Select 26 eingeworben. Investiert wurde in vier bereits
insolvente Produkten- und Chemikalientanker sowie vier
Plattformversorger.

In einem von unserer Kanzlei für einen Anleger
des HCI Shipping Select 26 vor dem Landgericht Chemnitz geführten
Rechtsstreit wurde die Erzgebirgssparkasse am 28.08.2015 verurteilt,
ihrem Kunden, dem sie zur Beteiligung an diesem Fonds geraten hatte,
Schadenersatz zu leisten. Sie muss daher das investierte Kapital
zahlen, die Beteiligung zu übernehmen und ihren Kunden von jeglicher
Haftung freistellen. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.

Das Landgericht Chemnitz begründet seine Entscheidung unter anderem
damit, dass der Mitarbeiter der Erzgebirgssparkasse den Kläger bei
der Empfehlung des Schiffsfonds nicht anlegergerecht beraten habe.
Dieser sei nämlich weder ein vermögender Mann noch ein
Spitzenverdiener gewesen. Nach Ansicht des Gerichts komme „das
finanzielle Jonglieren mit Schiffsbeteiligungen nur für
risikobereite, vermögende Anleger in Frage“
,
zu denen der Kläger eben nicht gehört. Darüber hinaus sei mit dem
Sparkassenkunden die weit darüber hinaus gehende Bindung des zu
investierenden Kapitals an den Fonds nicht besprochen worden. Der
wollte sein Geld nicht viel länger als 10 Jahre anlegen, weil es zu
seinem Ruhestand verfügbar sein sollte. In der mündlichen
Verhandlung hatte er erklärt, dass er das Geld nicht habe mit ins
Grab nehmen wollen.

Viel zu spät sei dem Kläger auch der Prospekt übergeben worden, so dass
er sich selbst gar nicht informieren konnte.

Außerdem habe es der Berater der Erzgebirgssparkasse unterlassen, den Kunden
über die an sie für die erfolgreiche Empfehlung des Fonds fließende
Provision in Höhe von 11% der Zeichnungssumme zu informieren.

Hierbei handelt es sich nach unserer Erfahrung um einen typischen Fall von
Falschberatung. Immer wieder stellen wir fest, dass gerade
hochriskante Schiffsfonds von Banken und Sparkassen ganz normalen
Kunden empfohlen wurden. Für nicht nennenswert vermögende, zumeist
auch in diesem Bereich gar nicht erfahrene Kunden sind solche
Vermögensanlagen aber völlig ungeeignet. Das Urteil des im Fall der
Erzgebirgssparkasse zeigt, dass die Gerichte nicht bereit sind, dies
hinzunehmen. Nach der Zeugenaussage des Beraters steht für uns fest,
dass es hier ein System gab. Offensichtlich wurden bei der
verurteilten Sparkasse Kunden mit weniger als 100.000 €
Ersparnissen schon als vermögend eingestuft und damit als Opfer für
diese Beteiligungen auserkoren. Jüngst haben wir bereits die
Verurteilung der Sparkasse Dessau erwirkt, die einer ebenso
unerfahrenen Kundin einen Schiffsfonds zur Zeichnung empfohlen hatte.

Mehr
Informationen zum HCI Fonds Shipping Select 26

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner