MPC Schiffsfonds MS Santa Laetitia und MS Santa Liana

17.
01.2014 – In den im Jahr 2007 vom Emissionshaus MPC aufgelegten und
platzierten Schiffsfonds MS „Santa Laetitia“ und MS „Santa
Liana“ haben Anleger insgesamt gut 73 Mio. €
investiert. Mit dem Fonds investierten die Anleger in die
Kommanditgesellschaft MS „Santa Laetitia“ Offen Reederei GmbH &
Co. sowie die Kommanditgesellschaft MS „Santa Liana“ Offen
Reederei GmbH & Co., die jeweils ein 9.661 TEU Containerschiff
erworben haben. Die neu gebauten Schiffe wurden im Mai bzw. August
2008 von den Fondsgesellschaften übernommen.

 

Die
wirtschaftliche Entwicklung weicht erheblich von den im Prospekt
enthaltenen Prognosen ab. Die auch weiterhin trüben Aussichten auf
den weltweiten Schifffahrtsmärkten geben wenig Anlass, auf eine in
absehbarer Zeit eintretende positive Entwicklung und damit auf eine
Erhöhung der Chartereinnahmen zu hoffen.

 

Angesichts
der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat und
der deutlich gewordenen Verlustrisiken ist es für betroffene Anleger
des MPC Schiffsfonds MS „Santa Laetitia“ und MS „Santa Liana“
umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in
Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

 

Völlig
unzureichende Aufklärung über Risiken

 

Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht
informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof
in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische
Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte
Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig
(Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung
hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

 

Doch
die Beratungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem MPC Fonds
MS „Santa Laetitia“ und MS „Santa Liana“, mit denen wir uns
für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche
Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige
wenige genannt werden:

 

  • Kein
    Hinweis auf Totalverlustrisiko
    : Ein Schiffsfonds ist eine
    unternehmerische Beteiligung. Als „Mitunternehmer“ tragen die
    Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust
    des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns
    bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand
    informiert.

 

  • Schiffsfondsbeteiligung
    sind als Altersvorsorge nicht geeignet:
    Viele
    Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als
    Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine
    Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die
    mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust
    führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der
    Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass
    Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge
    empfohlen werden dürfen
    .

 

  • Kein
    Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen:
    Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten
    Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel
    gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich.
    Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht
    informiert.

 

  • Keine
    Informationen über Risiken schwankender Charterraten
    : Der
    massive Ausbau der weltweiten Schiffsflotte, der im Jahr 2003
    begann, hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu
    sinkenden Charterraten geführt. Diese Entwicklung wurde in der
    Fach- und Wirtschaftspresse bereits seit 2005 vorhergesagt. Diesen
    Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre
    Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern
    drohen kann, wenn die Charterraten hinter den dem Prospekt zugrunde
    gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus
    zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen,
    nicht geschehen.

 

  • Hohe
    Weichkosten verschwiegen:
    Das von den Anlegern in den Fonds
    investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes
    aufgewandt worden. Nach unseren Berechnungen flossen über 38% des
    Emissionskapitals in nicht investive Verwendungen, also diverse
    Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten),
    Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der
    Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die
    geplante Mittelverwendung und den Anteil der Weichkosten informiert.

 

  • Kein
    Hinweis auf Höhe der Vertriebsaufwendungen
    : Die im Vertrieb
    tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger
    darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder
    bei dem MPC Schiffsfonds MS „Santa Laetitia“ und MS „Santa
    Liana“ für Vertriebskosten eingeplant ist, da diese nach unseren
    Berechnungen 25% des Emissionskapitals übersteigen.

Prospektfehler
begründen Schadenersatzansprüche

Der
Emissionsprospekt des MPC Fonds MS „Santa Laetitia“ und MS „Santa
Liana“ weist nach unserer Ansicht erhebliche Mängel auf,
insbesondere

  • lässt
    der Prospekt nicht erkennen, welcher Anteil des vom Anleger
    eingebrachten Kapitals für
    andere Zwecke als für Anschaffungs- und Herstellungskosten
    verwendet wird,

  • weist
    die tabellarische Übersicht
    der geplanten Mittelverwendung einzelne Positionen in der Höhe
    unzutreffend aus und ist infolgedessen irreführend.

Falschberatung
und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Die
im Vertrieb des Fonds MS „Santa Laetitia“ und MS „Santa Liana“
beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang
gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen
Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert.
Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von
Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende
Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die
Berater wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils
geschlossenen Beratungsverträgen. Die Gründungsgesellschafter des
Fonds haften ebenfalls auf Schadenersatz, da sie sich die
Beratungsfehler der Anlageberater zurechnen lassen müssen und für
die Prospektfehler haften.

 

Haben
Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am MPC Fonds MS „Santa
Laetitia“ und MS „Santa Liana“? Möchten Sie wissen, wie
Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

 

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