MPC MS Santa-B Schiffe – Schadenersatzklage gegen ApoBank und Gründungsgesellschafter

 

06.02.2014 –
Schadenersatz wegen Beratungspflichtverletzungen und Prospektfehlern
macht die auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger
spezialisierte Kanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und
Kapitalmarktrecht für einen ihrer Mandanten geltend. Vor dem Landgericht
Hamburg wurde Klage gegen die Deutsche Apotheker- und Ärztebank
(ApoBank) sowie die Gründungsgesellschafter des Fonds eingereicht.
Die ApoBank hatte ihrem Kunden die Beteiligung an dem vom
Emissionshaus MPC aufgelegten Fonds MS „Santa-B Schiffe“
empfohlen.

Auf die im Emissionsprospekt genannten und die darüber hinaus vorhandenen
Risiken der Fondsbeteiligung wurde in der Beratung ebenso wenig
hingewiesen, wie auf nach Ansicht von Nittel | Kanzlei für
Bank- und Kapitalmarktrecht fehlerhafte Angaben im Prospekt sowie die
an die ApoBank für die erfolgreiche Vermittlung der Beteiligung den
der MS „Santa-B Schiffe“ GmbH & Co. KG fließende Provision.

Für eine
fehlerhafte Anlageberatung wäre nicht nur die ApoBank
schadenersatzpflichtig, sondern nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs auch die drei Gründungsgesellschafter des Fonds,
die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds KG,
die MPC Capital Investments GmbH sowie die Reederei Claus-Peter Offen
KG. Die Gründungsgesellschafter müssten darüberhinaus für
etwaige Prospektfehler Schadenersatz leisten.

Nittel |
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht hat bereits für zahlreiche
Mandanten Schadenersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit
Schiffsfondsbeteiligungen erstritten.

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Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am MPC Fonds MS „Santa-B Schiffe“?

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