MPC MS Santa-B Schiffe – Anleger klagen auf Schadenersatz gegen Sparkasse Hannover

 

08.02.2014 – Schadenersatz wegen Beratungspflichtverletzungen und Prospektfehlern macht die auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisierte Kanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht für einen ihrer Mandanten geltend. Vor dem Landgericht Hamburg wurde Klage gegen die Sparkasse Hannover sowie die Gründungsgesellschafter des Fonds eingereicht. Die Sparkasse Hannover hatte ihrem Kunden die Beteiligung an dem vom Emissionshaus MPC aufgelegten Fonds MS „Santa-B Schiffe“ empfohlen.

Auf die im Emissionsprospekt genannten und die darüber hinaus vorhandenen Risiken der Fondsbeteiligung wurde in der Beratung ebenso wenig hingewiesen, wie auf nach Ansicht von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht fehlerhafte Angaben im Prospekt sowie die an die Sparkasse Hannover für die erfolgreiche Vermittlung der Beteiligung den der MS „Santa-B Schiffe“ GmbH & Co. KG fließende Provision.

Für eine fehlerhafte Anlageberatung wäre nicht nur die Sparkasse Hannover schadenersatzpflichtig, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die drei Gründungsgesellschafter des Fonds, die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds KG, die MPC Capital Investments GmbH sowie die Reederei Claus-Peter Offen KG. Die Gründungsgesellschafter wären müssten darüberhinaus für etwaige Prospektfehler Schadenersatz leisten.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht hat bereits für zahlreiche Mandanten Schadenersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit Schiffsfondsbeteiligungen durchgesetzt.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am MPC Fonds MS „Santa-B Schiffe“?
Möchten Sie wissen, wie Ihre persönlichen Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner