MPC-Fonds MS Santa-P Schiffe

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank wurde vom Landgericht Karlsruhe
zur Rückabwicklung von zwei Schiffsfondsbeteiligungen im Nennwert von
50.000 € verurteilt. Zwei Mandanten von Nittel | Kanzlei für Bank- und
Kapitalmarktrecht, die auf Anraten eines Mitarbeiters der ApoBank im
April 2005 in den MPC-Fonds MS Santa-P Schiffe investiert hatten,
erhalten danach vollen Schadenersatz.

 

Das Landgericht stützt seine
Entscheidung darauf, dass die Bank ihre Kunden nicht über die an sie
fließenden Provisionszahlungen in Höhe von 14% bezogen auf die
Bareinlage aufgeklärt habe. Darüber hinaus sei im Prospekt des Fonds MS
Santa-P Schiffe nicht im Einzelnen dargestellt, wie sich die Kosten zur
Kapitalbeschaffung verteilen, und wem, zu welchem Zeitpunkt, welche
Gelder zufließen.

 

Die ApoBank hat im Prozess nicht behauptet, dass
sie die Kunden konkret über die Höhe der an sie fließenden Vergütung
informiert habe. Sie berief sich lediglich darauf, den Kunden sei
bekannt gewesen, dass eine Bank für die Vermittlung von Finanzprodukten
Vergütungen erhalte. Diese Verteidigungsstrategie weist nach unserer
Auffassung darauf hin, dass auch für andere Kunden der ApoBank, die bis
April 2005 geschlossene Fonds über die ApoBank gezeichnet haben, gute
Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter
Anlageberatung durchzusetzen. Offensichtlich gab es zumindest bis April
2005 bei der ApoBank keine Anweisung an die Kundenbetreuer, über
Provisionen aufzuklären, sonst hätte sich die Bank darauf berufen und
entsprechend Beweis angeboten.

 

Haben Sie nach Beratung durch die
ApoBank Schiffs- oder Immobilienfonds gezeichnet und möchten wissen, ob
Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben? Rufen
Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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