MPC-Fonds: Deutsche Apotheker- und Ärztebank erneut wegen Falschberatung zu Schadenersatz verurteilt

 

09.05.2014
– Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank wurde vom Landgericht
Frankenthal zur Rückabwicklung von zwei Fondsbeteiligungen
verurteilt. Eine Mandantin der Anlegerkanzlei Nittel |
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, die auf Anraten eines
Mitarbeiters der ApoBank im November 2005 35.000 USD in die MPC
Sachwert Rendite Fonds Opportunity GmbH & Co. KG und im Oktober
2006 24.000 € in die MPC Reefer-Flottenfonds GmbH & Co. KG
investiert hatte, erhält danach vollen Schadenersatz.

Das
Landgericht stützt seine Entscheidung darauf, dass die Bank ihre
Kundin nicht über die an sie fließenden Provisionszahlungen
aufgeklärt habe. Darüber hinaus sei weder über die in den Fonds
geplante Mittelverwendung, insbesondere über die weichen Kosten,
noch über die Nachhaftung für wieder aufgelebte Haftung als
Kommanditistin beraten worden. Der Kundenberater der ApoBank hatte in
seiner Vernehmung als Zeuge die Beratungsfehler eingeräumt.

Das
Landgericht verurteilte die ApoBank daher in dem noch nicht
rechtskräftigen Urteil, an die Klägerin rund 48.500 € zu zahlen,
die Klägerin von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit den beiden
Fondsbeteiligungen sowie eventuellen steuerlichen Nachforderungen
freizustellen und ihr die für ein durchgeführtes Güteverfahren
entstandenen Kosten zu erstatten.

Haben
Sie nach Beratung durch die ApoBank Schiffs- oder Immobilienfonds
gezeichnet und möchten wissen, ob Sie Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen haben? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen
gerne.

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