Montranus I: OLG Karlsruhe bestätigt Rückabwicklung

23.06.2015 –
Nach den Oberlandesgerichten in Frankfurt, München, Stuttgart und Koblenz hat jetzt
auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 14.04.2015) einem Anleger
eines Montranus Medienfonds Recht gegeben und die Helaba Dublin zur
Rückabwicklung der Beteiligung an der Montranus Beteiligungs GmbH & Co.
Verwaltungs KG verurteilt. Ausschlaggebend für die Entscheidung war einmal mehr
die fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Zusammenhang mit der zur teilwiesen
Finanzierung der Beteiligung abzuschließenden Inhaberschuldverschreibung.

 

Das OLG
Karlsruhe bestätigte, wie auch andere Oberlandesgerichte vor ihm, dass die
Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß ist. Daher hat der Lauf der
Widerrufsfrist noch nicht begonnen. Darüber hinaus ist das Widerrufsrecht nicht
verwirkt, denn es fehlt an dem für die Verwirkung erforderlichen
Umstandsmoment. Auch der Umstand, dass der Kläger den Widerruf erst über drei
Jahre nach vollständiger Rückführung der Finanzierung erklärt hat, ändert daran
nach Ansicht des OLG Karlsruhe nichts.

 

Widerruf und Rückabwicklung auch heute
noch möglich

 

Anleger der von HANNOVER LEASING für
Privatanleger aufgelegten Montranus Medienfonds I, II und III hat dies zur
Folge, dass sie die mit der Helaba Dublin zur Finanzierung von
Fondsbeteiligungen abgeschlossenen Finanzierungsverträge (Kreditvertrag oder
Inhaberschuldverschreibung) auch heute noch widerrufen können. Auf der
Grundlage dieses Widerrufs können die Anleger der Montranus Fonds von der finanzierenden
Bank die Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals abzüglich erhaltener
Ausschüttungen verlangen. Einige Gerichte haben den Montranus-Anlegern darüber
hinaus den entgangenen Gewinn zugesprochen. Im Gegenzug müssen sie ihre Fondsbeteiligung an die Helaba
Dublin übertragen.

 

Wir machen
diese Ansprüche schon für zahlreiche Anleger der Montranus Medienfonds I, II und
III geltend und setzen auch für Sie gerne Ihre Ansprüche durch.

 

Weitere Informationen zu Montranus Medienfonds finden Sie hier.

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