LG Stuttgart: Widerrufsbelehrungen der Sparda-Bank Baden-Württemberg sind fehlerhaft

Neckargemünd 23.07.2015 – Die von der Sparda Bank Baden-Württemberg in drei im Jahr 2008
abgeschlossenen Darlehensverträgen verwendeten Widerrufsbelehrungen sind
fehlerhaft. Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht Stuttgart in seinem Urteil
vom 12. Mai 2015 (Az.: 25 O 221/14 – nicht rechtskräftig). Das Landgericht
bestätigte damit den durch den Kreditnehmer erklärten Widerruf.

 

Nach
Ansicht des Landgerichts entsprachen die in den Kreditverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen
nicht dem Deutlichkeitsgebot, da sie über die Dauer der Widerrufsfrist nicht
unmissverständlich belehrt hat. Die von der Sparda-Bank Baden-Württemberg
verwendete Widerrufsbelehrung enthält zwei Fristläufe. Es heißt im ersten Satz:

 

„Sie
können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (einem Monat) 1
ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.“

 

ln
einer Fußnote heißt es dann:

 

1
Die Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB einen Monat, wenn die
Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss in Textform dem Kunden mitgeteilt
wird bzw. werden kann.“

 

Für
die Bestimmung, welche Frist maßgeblich ist, ist danach der Vertragsschluss
entscheidend. Die Belehrung bürdet damit dem Verbraucher in unzulässiger Weise auf,
zu bestimmen, wann der Vertragsschluss war. Ein Vertrag kommt zustande durch
Angebot und Annahme. Von einem durchschnittlichen verständigen Verbraucher ohne
juristische Kenntnisse kann jedoch nicht erwartet werden, zu wissen, wie ein
Vertrag rechtlich zustande kommt und wann genau der Vertragsschluss war. Die Verwendung
zweier Fristläufe widerspricht daher dem Deutlichkeitsgebot.

 

Damit
war das Widerrufsrecht des Kreditnehmers zum Zeitpunkt der Erklärung des Widerrufs
noch nicht erloschen.

 

Der auch von
der Sparda-Bank Baden-Württemberg vertretenen „Bankenansicht“, wonach das
Widerrufsrecht des Kunden verwirkt sei, erteilte das Landgericht Stuttgart, wie
vorher auch bereits zahlreiche Land- und Oberlandesgerichte, eine klare Absage.

 

Wir raten
Kunden der Sparda Bank Baden-Württemberg daher, die in Ihren Darlehensverträgen
enthaltenen Widerrufsbelehrungen von erfahrenen Fachanwälten für Bank- und
Kapitalmarktrecht darauf prüfen zu lassen, ob sie auch heute noch den
Darlehenswiderruf erklären können.

 

Diese Prüfung
führen wir für Kreditnehmer der Sparda Bank Baden-Württemberg kostenlos durch. www.darlehenswiderruf.net

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