Kommanditgesellschaft MS Santa Giorgina Offen Reederei GmbH & Co. KG

07.04.2014 – Mitte März erhielten die Anleger des MPC-Schiffsfonds
Kommanditgesellschaft MS „Santa Giorgina“ Offen Reederei GmbH &
Co. KG unangenehme Post. Der von der Fondsgesellschaft eingeschaltete
Rechtsanwalt forderte in den
Geschäftsjahren 1998 bis 2000 und 2005 bis 2008 gewährte Darlehen“

zurück. Den Anlegern des Fonds ist von einer Darlehensgewährung
überhaupt nichts bekannt. Vielmehr haben sie in den genannten Jahren
Ausschüttungen erhalten.

 

Der
Anwalt des Schiffsfonds bezieht sich auf zwei Klauseln im
Gesellschaftsvertrag, aus denen sich der Anspruch der
Fondsgesellschaft auf Rückzahlung der Ausschüttungen ergeben solle.
Bei den Ausschüttungen soll es sich danach in Wahrheit um Darlehen
der Fondsgesellschaft an die Anleger gehandelt haben.

 

Wir
haben den von der Fondsgesellschaft geltend gemachten Anspruch
eingehend geprüft, insbesondere im Lichte der grundlegenden
Entscheidung des II. Zivilsenats des BGH vom 12. März 2013 und
der danach ergangenen Urteile. Wir sind dabei zu dem Schluss
gekommen, dass die im Gesellschaftervertrag der MS Santa Giorgina
getroffenen Regelungen nicht ausreichen, um eine lediglich
darlehensweise Gewährung der geflossenen Ausschüttungen und damit
einen Anspruch der Fondsgesellschaft auf Rückforderung der Zahlungen
zu begründen. Die Regelungen sind insbesondere nicht eindeutig genug
und darüber hinaus widersprüchlich. Sie lassen für den Anleger
nicht erkennen, wann Zahlungen als Ausschüttung und wann als
Darlehen geleistet werden.

 

Gerne
verteidigen wir Sie gegen die nach unserer Rechtsauffassung
unberechtigte Rückforderung von Ausschüttungen.

 

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Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

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