17. Juni 2014
– Das Drama um den Fonds IVG Euroselect 14 „The Gherkin“ geht
weiter. Nachdem die Gesellschaft über Jahre hinweg die in den
Verträgen mit den finanzierenden Banken vereinbarte
loan-to-value-Klausel verletzt hat, hat das Bankenkonsortium um die
Bayerische Landesbank die Kredite fällig gestellt und die
Zwangsverwaltung des Objekts angeordnet. Für die rund 9.000 Anleger
des Fonds bedeutet dies nichts Gutes, denn Rückflüsse für die
Anleger sind bei einem Verkauf oder einer Zwangsversteigerung des
Objektes nicht zu erwarten. Der wirtschaftliche
Totalverlust dürfte damit
endgültig eingetreten sein.
Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung als einziger Ausweg
Anleger,
die die sich abzeichnenden Verluste nicht hinnehmen wollen, haben gute
Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Verschiedene Gerichte
haben Anlegern bereits Schadenersatz wegen Falschberatung im
Zusammenhang mit dem IVG Euroselect 14 zugesprochen. Nach unserer
Erfahrung sind insbesondere folgende Punkte bei der Beratung nicht oder
falsch angesprochen worden:
-
Keine Eignung als Altersvorsorge: Vielen
Anlegern wurde die Beteiligung an dem Fonds IVG Euroselect Vierzehn –
„The Gherkin“ als Altersvorsorge empfohlen. Aufgrund der enormen Risiken
derartiger Beteiligungen, die bis hin zum Totalverlust der Einlage
gehen können, ist eine solche unternehmerische Beteiligung als
Altersvorsorge völlig ungeeignet, wie zwischenzeitlich verschiedene
Gerichte festgestellt haben. -
Keine Aufklärung über Währungsrisiken:
Keinem der von uns vertretenen Anleger wurde erklärt, dass der Fonds
ein Darlehen in Schweizer Franken aufnimmt und damit ein Währungsrisiko
besteht. Dieses kann zur Folge haben, dass sowohl die Darlehenssumme,
als auch die Zinsraten, umgerechnet in GBP ansteigen. Da die
Mietzahlungen in GBP erfolgen, kann sich dies negativ auf die Liquidität
des Fonds und damit auf die Gewinne und Gewinnausschüttungen auswirken. -
Loan-to-value-Klausel: Völlig
überrascht waren die von uns vertretenen Anleger von der Mitteilung der
Fondsgesellschaft, dass mit den finanzierenden Banken eine loan-to-value-Klausel vereinbart
wurde, die eine regelmäßige Wertermittlung des Gebäudes und gewisse
Beleihungswertgrenzenvorsieht, bei deren Unterschreiten die Banken
zusätzliche Sicherheiten und höhere Zinsen verlangen können. Mit ihnen
wurde nicht erörtert, welche Faktoren zu einer solchen Unterschreitung
der Beleihungsgrenze führen können. Wechselkursschwankungen und
Schwankungen des Preises für Gewerbeimmobilien wurden ihnen gegenüber
von den Beratern nicht thematisiert. Möchten Sie wissen was es mit der
loan-to-value-Klausel auf sich hat, lesen Sie hier. -
Starke Preisschwankungen auf dem Londoner Immobilienmarkt:
Dementsprechend blieb auch unerwähnt, dass die Preise für
Gewerbeimmobilien in London grundsätzlich starken Schwankungen
unterliegen und bereits im Jahr 2007 stark rückläufig waren. Überhaupt
wurde auf die Möglichkeit des Wertverlustes der Immobilie durch
Marktschwankungen nicht hingewiesen. Regelmäßig wurde die Immobilie als
sichere und wertbeständige Sachwertanlage bezeichnet. -
Kein Hinweis auf das Risiko des Totalverlusts: Die
von uns vertretenen Anleger sind allesamt nicht durch ihre Berater
darauf hingewiesen worden, dass sie mit dieser Anlage ihr Geld
vollständig verlieren und somit einen Totalverlust erleiden können. -
Banken wiesen nicht auf Provisionen hin: Außerdem
unterblieb in zahlreichen Fällen ein Hinweis darauf, dass die beratende
Bank, wie beispielsweise die Deutsche Bank oder die Commerzbank ein
ganz erhebliches Eigeninteresse daran hatte, am Vertrieb der
Fondsanteile an die Anleger Provisionen zu verdienen. Keiner der von uns
vertretenen Anleger wurde darüber informiert, dass und in welcher Höhe
die ihn beratende Bank Provisionen erhält. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
wäre die Bank hierzu verpflichtet gewesen und muss, allein schon wenn
sie diese Pflichten verletzt, ihrem Kunden Schadenersatz zahlen.
Angesichts
der Häufung von Beratungsfehlern und der bereits zu Gunsten von
Anlegern ergangenen Urteile sehen wir gute Chancen,
Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken durchzusetzen.
Wollen Sie wissen, ob Ihnen als
Anleger des Fonds IVG Euroselect Vierzehn – „The Gherkin“
Schadenersatzansprüche zustehen? Wir stehen Ihnen gerne für eine
unverbindliche telefonische Ersteinschätzung Ihrer Situation zur
Verfügung.
Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!