IVG Euroselect 14 The Gherkin – Der befürchtete Totalschaden ist eingetreten

17. Juni 2014
– Das Drama um den Fonds IVG Euroselect 14 „The Gherkin“ geht
weiter. Nachdem die Gesellschaft über Jahre hinweg die in den
Verträgen mit den finanzierenden Banken vereinbarte
loan-to-value-Klausel verletzt hat, hat das Bankenkonsortium um die
Bayerische Landesbank die Kredite fällig gestellt und die
Zwangsverwaltung des Objekts angeordnet. Für die rund 9.000 Anleger
des Fonds bedeutet dies nichts Gutes, denn Rückflüsse für die
Anleger sind bei einem Verkauf oder einer Zwangsversteigerung des
Objektes nicht zu erwarten. Der wirtschaftliche
Totalverlust
dürfte damit
endgültig eingetreten sein.

 

Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung als einziger Ausweg

 

Anleger,
die die sich abzeichnenden Verluste nicht hinnehmen wollen, haben gute
Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Verschiedene Gerichte
haben Anlegern bereits Schadenersatz wegen Falschberatung im
Zusammenhang mit dem IVG Euroselect 14 zugesprochen. Nach unserer
Erfahrung sind insbesondere folgende Punkte bei der Beratung nicht oder
falsch angesprochen worden:

 

  • Keine Eignung als Altersvorsorge: Vielen
    Anlegern wurde die Beteiligung an dem Fonds IVG Euroselect Vierzehn –
    „The Gherkin“ als Altersvorsorge empfohlen. Aufgrund der enormen Risiken
    derartiger Beteiligungen, die bis hin zum Totalverlust der Einlage
    gehen können, ist eine solche unternehmerische Beteiligung als
    Altersvorsorge völlig ungeeignet, wie zwischenzeitlich verschiedene
    Gerichte festgestellt haben.

  • Keine Aufklärung über Währungsrisiken:
    Keinem der von uns vertretenen Anleger wurde erklärt, dass der Fonds
    ein Darlehen in Schweizer Franken aufnimmt und damit ein Währungsrisiko
    besteht. Dieses kann zur Folge haben, dass sowohl die Darlehenssumme,
    als auch die Zinsraten, umgerechnet in GBP ansteigen. Da die
    Mietzahlungen in GBP erfolgen, kann sich dies negativ auf die Liquidität
    des Fonds und damit auf die Gewinne und Gewinnausschüttungen auswirken.

  • Loan-to-value-Klausel: Völlig
    überrascht waren die von uns vertretenen Anleger von der Mitteilung der
    Fondsgesellschaft, dass mit den finanzierenden Banken eine loan-to-value-Klausel vereinbart
    wurde, die eine regelmäßige Wertermittlung des Gebäudes und gewisse
    Beleihungswertgrenzenvorsieht, bei deren Unterschreiten die Banken
    zusätzliche Sicherheiten und höhere Zinsen verlangen können. Mit ihnen
    wurde nicht erörtert, welche Faktoren zu einer solchen Unterschreitung
    der Beleihungsgrenze führen können. Wechselkursschwankungen und
    Schwankungen des Preises für Gewerbeimmobilien wurden ihnen gegenüber
    von den Beratern nicht thematisiert. Möchten Sie wissen was es mit der
    loan-to-value-Klausel auf sich hat, lesen Sie hier.

  • Starke Preisschwankungen auf dem Londoner Immobilienmarkt:
    Dementsprechend blieb auch unerwähnt, dass die Preise für
    Gewerbeimmobilien in London grundsätzlich starken Schwankungen
    unterliegen und bereits im Jahr 2007 stark rückläufig waren. Überhaupt
    wurde auf die Möglichkeit des Wertverlustes der Immobilie durch
    Marktschwankungen nicht hingewiesen. Regelmäßig wurde die Immobilie als
    sichere und wertbeständige Sachwertanlage bezeichnet. 

  • Kein Hinweis auf das Risiko des Totalverlusts: Die
    von uns vertretenen Anleger sind allesamt nicht durch ihre Berater
    darauf hingewiesen worden, dass sie mit dieser Anlage ihr Geld
    vollständig verlieren und somit einen Totalverlust erleiden können.

  • Banken wiesen nicht auf Provisionen hin: Außerdem
    unterblieb in zahlreichen Fällen ein Hinweis darauf, dass die beratende
    Bank, wie beispielsweise die Deutsche Bank oder die Commerzbank ein
    ganz erhebliches Eigeninteresse daran hatte, am Vertrieb der
    Fondsanteile an die Anleger Provisionen zu verdienen. Keiner der von uns
    vertretenen Anleger wurde darüber informiert, dass und in welcher Höhe
    die ihn beratende Bank Provisionen erhält. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
    wäre die Bank hierzu verpflichtet gewesen und muss, allein schon wenn
    sie diese Pflichten verletzt, ihrem Kunden Schadenersatz zahlen.

 

Angesichts
der Häufung von Beratungsfehlern und der bereits zu Gunsten von
Anlegern ergangenen Urteile sehen wir gute Chancen,
Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken durchzusetzen.

 

Wollen Sie wissen, ob Ihnen als
Anleger des Fonds IVG Euroselect Vierzehn – „The Gherkin“
Schadenersatzansprüche zustehen? Wir stehen Ihnen gerne für eine
unverbindliche telefonische Ersteinschätzung Ihrer Situation zur
Verfügung.

 

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner