Mehr
als 360 Mio. € haben rund 13.000 Anleger in den Immobilienfonds
H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10 GmbH & Co. KG investiert.
Jetzt mussten Sie erfahren, dass das Fondsmanagement nicht nur
Fremdwährungskredite aufgenommen und damit faktisch
Währungsspekulation betrieben, sondern darüber hinaus auch noch
zahlreiche Sicherungsgeschäfte getätigt hat. Auf mindestens 114
Mio. € sollen sich die Verluste aus diesen Geschäften belaufen, wie
kapital markt-intern am 20. Juli 2012 berichtete.
Viele
Anleger wussten überhaupt nicht, dass mit ihrem Geld solche
riskanten Geschäfte getätigt werden. Vielmehr war ihnen die
Beteiligung an diesem geschlossenen Immobilienfonds von ihrem
Bankberater als sichere Anlage angeboten worden.
Die
Anleger stehen jetzt vor der Frage, die Verluste zu akzeptieren, oder
um ihr Geld zu kämpfen – die Chancen stehen nicht schlecht. Aber
es besteht Handlungsbedarf, denn die Verjährung von
Schadenersatzansprüchen droht möglicherweise schon zum Jahresende
2012. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur
Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds:
http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html
Gute
Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
Warum
kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung für
die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen? Für zahlreiche
Mandanten, die am H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10 beteiligt
sind, haben wir die Beratungen geprüft und dabei nach unserer
Auffassung in der Regel erhebliche Fehler bei der Anlageberatung
festgestellt. Diese begründen Schadenersatzansprüche gegen die
Berater, beratenden Banken und gegen die Gründungsgesellschafter
des Fonds, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls
für die Falschberatung haften –
http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.
Völlig
unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht
informiert wurden. Geschlossene Immobilienfonds sind, wie der
Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert,
unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass
das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann.
Dieses Risiko hängt in seinem Ausmaß unter anderem von der
Eigenkapital-/Fremdkapitalquote, der Entwicklung der Immobilienpreise
und Mieteinkünfte und den zu Grunde gelegten Wertansätzen ab.
Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil
der Beratung bilden müssen.
Erfolgreich
Schadenersatz durchsetzen
Für
mögliche Schadenersatzansprüche gegen die im Vertrieb des H.F.S.
Immobilienfonds Deutschland 10 involvierten Banken sehen wir gute
Chancen.
- Der
Fonds wurde als Altersvorsorge empfohlen, obwohl es sich um eine
hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko für die Anleger
handelt, die nach
der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Altersvorsorge nicht
geeignet –
http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/geschlossene-fonds-als-altersvorsorge-die-grosse-luege-der-anlageberater.html
– ist. - Mögliche
Probleme durch die teilweisen Kreditaufnahme in Schweizer Franken
und japanischen Yen und die aus diesen Währungsspekulationen
resultierenden Risiken wurden nicht thematisiert. - Keine
Information über Covenants bzw.
loan-to-value Klauseln –
http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/loan-to-value-klauseln-was-steckt-dahinter.html
– und die möglichen Folgen für den Fonds und die Anleger. - Kein
Hinweis auf schwankende Preise für Gewerbeimmobilien. Statt dessen
Anpreisung als sichere Anlage - Provisionsinteresse
der Bank blieb regelmäßig unerwähnt, nach der kick-back
Rechtsprechung des BGH –https://nittel.co/kanzlei/aktuell/kickbacks-gericht-verurteilt-bank-zu-nachtraeglicher-auskunft-ueber-erhaltene-provisionszahlungen.html
– ein Kardinalfehler, der für sich alleine schon
Schadenersatzansprüche begründet.
Angesichts
der Häufung von Beratungsfehlern sehen wir für die Anleger des
Fonds gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die sie beratenden
Banken durchzusetzen.
Haben Sie
Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung? Wollen auch Sie wissen, ob Sie
falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen haben?
Rufen Sie
uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!