HCI Shipping Select XVII: Container Feederschiff MS Hammonia Majesty insolvent

Über das zum Schiffsfonds HCI Shipping Select XVII gehörende Container Feederschiff MS „Hammonia Majesty“ ist mit Beschluss des Amtsgerichts Reinbeck am 4. September 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Damit hat der vom börsennotierten Emissionshaus HCI Capital AG emittierte Dachfonds sein erstes Schiff verloren. Letztlich ist die Pleite der Schiffsgesellschaft eine Folge der Beluga Insolvenz und der desaströsen Entwicklung auf den weltweiten Schifffahrtsmärkten und den dadurch verursachten drastischen Rückgang der Charterraten. Da die Verwertung des Schiffes angesichts der zur Zeit erzielbaren Preise kaum die bestehenden Darlehensverbindlichkeiten decken wird, dürften die Anleger des HCI Shipping Select XVII mit ziemlicher Sicherheit  15,8% ihres investierten Kapitals endgültig verloren haben.

 

 

Auch der MT „Hellespont Triumph“ steht vor dem Aus

 

Auch bezüglich ihrer unter dem Dach des Shipping Select XVII bestehenden Beteiligung am Tanker „Hellespont Triumph“ sieht die Situation alles andere als rosig aus. Noch immer sucht der alte Tanker, in den 45% des Anlegerkapitals geflossen sind, nach kostendeckender Beschäftigung. Auch hier droht die Zahlungsunfähigkeit des Schiffes und entsprechend der Totalverlust des von den Anlegern in das Schiff investierten Kapitals.

 

 

Schadenersatz für Anleger

 

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt zahlreiche Anleger des krisengebeutelten HCI Schiffsfonds Shipping Select XVII. Wir sehen gute Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, da nach unserer Erfahrung Schiffsfondsanleger über wesentliche Eckpunkte des ihnen empfohlenen Fonds sowie die damit einhergehenden Risiken nicht ausreichend oder sogar falsch informiert wurden. Mehr zu den möglichen Aufklärungspflichtverletzungen finden Sie auf unserer HCI Shipping Select XVII Seite.

 

 

Möchten Sie wissen, ob auch Sie als Anleger des HCI Shipping Select XVII Schadenersatzansprüche durchsetzen können?

 

Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

 

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