HCI Schiffsfonds und MPC Lebensversicherungsfonds

04.03.2015 – Mehr als 27.000 €
Schadenersatz muss die Sparkasse Kraichgau einer Kundin bezahlen, die
sie in den Jahren 2006 und 2007 im Zusammenhang mit zwei
Vermögensanlagen beraten hat. Wie das Landgericht Karlsruhe in seiner
Entscheidung vom 20. Februar 2015 (4 O 468/13 – nicht rechtskräftig)
festgestellt hat, wurde die von der Kanzlei Nittel vertretene Klägerin,
der die Beteiligung an einem HCI Schiffsfonds und einem von MPC
aufgelegten Lebensversicherungsfonds empfohlen worden war, durch die
Sparkasse nicht ordnungsgemäß beraten.

 

Dabei
hat das Landgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung eine Vielzahl von
Beratungsfehlern festgestellt, die der Sparkasse vorzuwerfen sind.
Fachanwalt Mathias Nittel: Der
Berater der Sparkasse musste in seiner Zeugenvernehmung einräumen, dass
er auf die besonderen Risiken derartiger Fondsbeteiligungen ebenso
wenig hingewiesen hat wie auf die speziellen Risiken hinsichtlich der
Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen.

Auch über das Provisionsinteresse der Sparkasse, die für die
Vermittlung des Fonds MS „Elena“ Interscan Verwaltungs GmbH & Co. KG
und für den Fonds MPC Leben plus Spezial V GmbH & Co. KG
Provisionen in Höhe von 13% bzw. 9,5% erhalten hat, wurde die Kundin
durch den Sparkassenberater nicht aufgeklärt.

 

Da
die Sparkasse Kraichgau inzwischen eingeräumt hat, über an sie
fließende Rückvergütungen grundsätzlich nicht aufgeklärt zu haben, da
ihr eine entsprechende Pflicht seinerzeit nicht bekannt gewesen sei, wie
sie am Rande einer mündlichen Verhandlung in einem anderen Fall
eingeräumt hat, bestehen für Kunden der Sparkasse, denen zur
Investitionen in geschlossene Beteiligungen geraten wurde, gute Chancen,
diese im Wege des Schadenersatzes rückabzuwickeln.

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