Hartmann Reederei–Fonds MS Frisia Alster MS Cuxhaven

10.01.2014 – Mehr
als 20 Mio. € haben Anleger in den im September 2007 aufgelegten
Schiffsfonds MS „Frisia Alster“ MS „Cuxhaven“ investiert. Ob
sie von diesem Geld etwas wiedersehen werden, steht in den Sternen.
Die beiden Fondsschiffe haben mit der Krise auf den
Schifffahrtsmärkten zu kämpfen. Das Containerschiff MS „Frisia
Alster“ ist einer Mitteilung der Fondsgesellschaft aus dem
November 2012 zufolge seit 2009 bereits mit 13 Quartalstilgungen im
Rückstand, die erzielten Pooleinnahmen reichen nicht einmal aus, die
Zinsen der Schiffshypothekendarlehen abzudecken.

 

Für
Anleger des Fonds stellt sich die Frage, ob sie den wirtschaftlichen
Untergang ihres Investments tatenlos abwarten oder jetzt Schritte
ergreifen sollen, um Ihr Geld zu retten.

 

Die
wahrscheinlich einzige Chance, an das investierte Kapital zu
gelangen, ist, Schadenersatzansprüche gegen die Berater
durchzusetzen, die die Beteiligung empfohlen haben. Angesichts der
zahlreichen Beratungs- und Prospektfehler, die regelmäßig bei der
Beratung zu diesem Fonds zu beobachten waren, sollte dies möglich
sein.

 

Hat
Ihr Berater Sie darauf hingewiesen, dass weniger als 50% der
Anlegergelder tatsächlich in den Bau der Schiffe flossen?

 

Ein
wesentlicher Ansatzpunkt für Schadenersatzansprüche könnte sein,
dass dieser Fonds ganz offensichtlich wirtschaftlich nicht
funktionieren konnte. Denn mehr als 50% der Anlegergelder wurden
nicht für den Erwerb der Schiffe verwendet, sondern flossen in
Zinsen und Ausgaben zu Gunsten von Unternehmen der
Unternehmensgruppe um die Hartmann Reederei, deren Logo den
Fondsprospekt ziert.

 

Hat
Ihr Berater Sie darauf hingewiesen, dass 75% des Kaufs und Baus der
Schiffe mit Krediten finanziert werden?

 

Der
Kauf und Bau der Schiffe wurde lediglich zu einem Anteil von 25%
über das Eigenkapital der Anleger finanziert. Der Rest mit Krediten.
Bei einem derart hohen Kreditanteil bestehen enorme Risiken, dass die
Schiffsgesellschaften ihren Zahlungsverpflichtungen bereits dann
nicht mehr nachkommen können, wenn es auch nur zu geringfügigen
Schwankungen bei den Chartereinnahmen kommt. Solche Schwankungen sind
aber im Schifffahrtsmarkt üblich. Legt man die Entwicklung der
Charterraten in den 17 Jahren vor Vertrieb des Schiffes zu Grunde,
wäre es nach unserer Ansicht zwangsläufig zu einer
Zahlungsunfähigkeit der Schiffe gekommen.

 

Hat
Ihr Berater Sie darauf hingewiesen, dass mehr als 17% der von den
Anlegern investierten Gelder für Vertriebskosten verwendet werden?

 

Von
den von den Anlegern in den Fonds investierten Geldern wurden alleine
17,34% für Vertriebskosten verwendet, die den eingeschalteten
Vertriebsgesellschaften zuflossen. Ab einer Höhe dieser Kosten von
15% fordert der Bundesgerichtshof, dass von Anlagevermittlern und
Anlageberatern zwingend auf die Höhe der Vertriebskosten hinzuweisen
ist.

 

Zahlreiche
Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche

 

Bei
der Prüfung des Fondsprospekts für unsere Mandanten haben wir
zahlreiche Prospektfehler festgestellt:

 

  • Die
    investive Mittelverwendung wurde geschönt,

  • Weichkosten
    (nicht-investive Mittelverwendungen) wurden zu gering ausgewiesen,

  • Vertriebskosten
    wurden geschönt,

  • Schiffsbetriebskosten
    zu niedrig angesetzt und

  • Risikohinweise
    unvollständig oder irreführend dargestellt.

 

Wir
sind daher bei der für Mandanten durchgeführten Prüfung des
Prospekts zu dem Ergebnis gelangt, das der Prospekt nicht zur
Aufklärung der Anleger geeignet war.

 

Falschberatung
begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Aus
unserer jahrelangen Erfahrung bei der Durchsetzung von
Anlegerinteressen wissen wir, dass kaum eine Beratung im Zusammenhang
mit geschlossenen Fonds unangreifbar war. Denn in der Regel
entsprach die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung weder den
Anlagezielen, noch der Risikobereitschaft des Anlegers und nur allzu
oft war er wirtschaftlich gar nicht in der Lage, die Risiken, die
jetzt eingetreten sind, zu tragen. Auch die Information über
Funktionsweise und insbesondere Risiken des vom Berater empfohlenen
Schiffsfonds war in aller Regel unzureichend, da der Berater das
Produkt verkaufen wollte, um Provisionen zu verdienen und nicht
seinen Kunden durch zutreffende Hinweise auf Verlustrisiken
abschrecken wollte.

 

Da
bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen für Anleger des Fonds MS „Frisia Alster“
MS „Cuxhaven“ wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils
geschlossenen Beratungsverträgen sowie aufgrund der diversen
Prospektfehler.

 

Haben
auch Sie eine Beteiligung am Fonds MS „Frisia Alster“ MS „Cuxhaven“ der Hartmann Reederei gezeichnet? Möchten Sie wissen,
ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

 

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Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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