H.F.S. Deutschland 10 – Fachanwälte setzen Schadenersatz für Immobilienfonds-Anleger durch

Mehr
als 360 Mio. € haben rund 13.000 Anleger in den Immobilienfonds
H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10 GmbH & Co. KG investiert,
der seinerseits über 700 Mio. investierte. Durch spekulative
Fremdwährungskredite und diverse Sicherungsgeschäfte hat der Fonds
hohe Verluste erlitten. Von 114 Mio. € Schaden ist die Rede. Ob die
jetzt beschlossene Umschuldung der Kredite in € dem Fonds eine
ertragreiche Zukunft bringen wird, bleibt abzuwarten.
Branchenbeobachter verweisen aber wohl zu Recht auf die immer noch
vorhandenen erheblichen Risiken.

 

Anleger
wurden durch die Entwicklung überrascht

 

Viele
Anleger wussten überhaupt nicht, dass mit ihrem Geld solche
riskanten Geschäfte getätigt werden. Vielmehr war ihnen die
Beteiligung an diesem geschlossenen Immobilienfonds von ihrem
Bankberater als sichere Anlage angeboten worden. Für sie stellt sich
die Frage, die entstandenen Verluste zu akzeptieren und auf eine
bessere Entwicklung in der Zukunft zu hoffen, oder um ihr Geld zu
kämpfen – die Chancen stehen nicht schlecht.

 

Gute
Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

 

Warum
kommen wir zu dieser grundsätzlich optimistischen Einschätzung für
die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen? Für zahlreiche
Mandanten, die am H.F.S. Deutschland 10 beteiligt
sind, haben wir inzwischen die Beratungen geprüft und dabei nach
unserer Auffassung in der Regel erhebliche Fehler bei der
Anlageberatung festgestellt. Diese begründen Schadenersatzansprüche
gegen die Berater, beratende Banken und gegen die
Gründungsgesellschafter
des Fonds
, die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls
für die Falschberatung haften –
http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/gruendungsgesellschafter-von-fonds-haften-fuer-falschberatung.html.

 

Völlig
unzureichende Aufklärung über Risiken

 

Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die
Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht
haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht
informiert wurden. Die Risiken der Beteiligung hätten aber
einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

 

Erfolgreich
Schadenersatz durchsetzen

 

Für
mögliche Schadenersatzansprüche gegen die im Vertrieb des H.F.S.
Deutschland 10 involvierten Banken sehen wir gute
Chancen.

 

 

Angesichts
der Häufung von Beratungsfehlern sehen wir für die Anleger des
Fonds gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die sie beratenden
Banken durchzusetzen.

 

Aber es
besteht Handlungsbedarf, denn die Verjährung von
Schadenersatzansprüchen droht möglicherweise schon zum Jahresende
2012. Schnelles Handeln ist daher angeraten. Mehr Informationen zur
Verjährung von Ansprüchen von Anlegern geschlossener Fonds:
http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

 

Haben Sie
Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung? Wollen auch Sie wissen, ob Sie
falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen haben?

Rufen Sie
uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

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