FHH Fonds 29: MS Tampa Bay MS Turtle Bay insolvent

Fachanwälte klagen auf Schadenersatz

 

30.09.2012
– Der im Jahr 2005 vom Fondshaus Hamburg (FHH) aufgelegte
Schiffs-Twinfonds MS „Tampa Bay“ – MS „Turtle Bay“ GmbH & Co.
Containerschiff KG ist seit 28. August 2012 insolvent. Die rund 23,5
Mio. € Eigenkapital, die die 862 Anleger des FHH Fonds 29 in die beiden
Vollcontainerschiffe investiert haben, dürften damit verloren, der
Totalverlust eingetreten sein. Auch das Mitte 2009 durch die
Gesellschafterversammlung beschlossene Betriebsfortführungsonzept,
welches eine zusätzliche Kapitaleinlage der Anleger von 1,304 Mio. €
beinhaltete, konnte den Konkurs des Fonds nicht nachhaltig abwenden.
Angesichts der weltweiten Krise auf den Schifffahrtsmärkten,
die Fracht- und Charterraten weit unter den Prospektannahmen zu Folge
hatte, war ein kostendeckender Betrieb der Schiffe offensichtlich nicht
möglich.

 

Schiffskauf zu Höchstpreisen – ist der Prospekt fehlerhaft?

 
Das Scheitern des Schiffsfonds kommt nicht überraschend. Denn für den
Kauf der beiden Containerschiffe wurde, wie das fondstelegramm bereits
Ende 2005 in einer Fondsanalyse anmerkte, mit 25 Mio. US-Dollar ohne
Bauzeitzinsen „nahezu ein historischer Höchstpreis bezahlt“. Die
Aussagen im Prospekt, wonach die vereinbarte Summe unter dem aktuellen
Preisniveau liegen würde, sei, so das fondstelegramm, unzutreffend, denn
die maßgeblichen Neubaupreise zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung
seien mit 22 – 23 Millionen US-Dollar niedriger als die vereinbarten
Baupreise gewesen. Auch bei Prospektherausgabe im September 2005 hätten
die Neubaupreise mit etwa 24,5 Millionen US-Dollar aufgrund der
rückläufigen Märkte ebenfalls niedriger gelegen.

Wurde über das Risiko sinkender Charterraten nach auslaufen der Erstbeschäftigung richtig beraten?

 

Aufgrund
der 5-jährigen Festcharter versprachen die Schiffe zunächst einmal eine
gesicherte Einnahme. Da die Charterraten für Containerschiffe aber
großen Schwankungen unterliegen, war nicht sicher, dass die
Anschlussbeschäftigung tatsächlich zu der prospektierten Rate erfolgen
konnte. Denn ob der Fonds auch für die Anleger ein Erfolg wird, werde
sich, so das fondstelegramm, „erst nach Auslaufen der Erstcharter und den dann vorherrschenden Marktbedingungen“ zeigen.
Es wäre daher Aufgabe des Beraters gewesen, auf das Risiko hinzuweisen,
was dem Fonds und damit den Anlegern droht, wenn die Einnahmen hinter
den Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus
zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht
geschehen.

 

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

 

Vor
diesem Hintergrund, aber auch aus anderen Gründen sehen wir für Anleger
des FHH Fonds 29 MS „Tampa Bay“ – MS „Turtle Bay“ gute Chancen für die
Durchsetzung von für Schadenersatzansprüchen. Diese richten sich sowohl
gegen die Berater, als auch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds,
die nach einer aktuellen BGH-Entscheidung ebenfalls für die Falschberatung haften.

 

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

 

Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass über die Risiken
der Beteiligung von den Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht
gesprochen wurde. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten aber
einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

 

 

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Die
im Vertrieb des Schiffsfonds beteiligten Berater haben die Anleger mit
denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser
hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht
ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen
insbesondere folgende Mängel festgestellt:

 

  • Hoher Weichkosten-Anteil verschwiegen
  • Hohe Vertriebskosten – verschwiegen
  • Keine Aufklärung über die Risiken der Beteiligung
  • Starke Schwankungen der Charterraten nach Auslaufen von Festcharterzeiten möglich – verschwiegen
  • Einfluss der Charterraten auf den Schiffswert – verschwiegen
  • Risiken der teilweisen Finanzierung der Schiffshypothekendarlehen in Yen verschwiegen
  • Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet – dennoch als Altersvorsorge empfohlen
  • Keine Aufklärung über das Provisionsinteressen der beratenden Banken und Sparkassen (kickbacks)

Da
bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen
Beratungsverträgen.

 

Haben auch Sie eine Beteiligung am FHH
Fonds 29 MS „Tampa Bay“ – MS „Turtle Bay“ gezeichnet? Möchten Sie
wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen?

 

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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