Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen der Sparkasse Heidelberg

 

07.07.2015 – Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Verbraucherdarlehensverträgen der Sparkassen
beschäftigen seit einigen Jahren die deutschen Gerichte. Dabei ist es
erstaunlich, wie viele Fehler dabei festgestellt werden. Für Darlehensnehmer der
Sparkasse Heidelberg und anderer Sparkassen bieten diese Fehler die Chance, Ihre
seit 2003 abgeschlossenen Darlehensverträge auch heute noch zu widerrufen und
so vom derzeit günstigen Zinsniveau zu profitieren oder bereits gezahlte
Vorfälligkeitsentschädigungen zurückzufordern.

Auch von uns geprüfte Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen der Sparkasse Heidelberg  weisen vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung Fehler auf:

  • So wurde in der Widerrufsbelehrung zu Immobilienkrediten eine Formulierung
    verwendet, wonach die Frist zum Widerruf „frühestens
    mit Erhalt dieser Belehrung“ beginnt. Diese Formulierung genügt, wie
    mehrere Senate des Bundesgerichtshofs bereits wiederholt entschieden haben,
    nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie informiert den Verbraucher nicht
    richtig über den Beginn der Widerrufsfrist und ist irreführend.
  • Außerdem
    wurde über die Widerrufsfolgen fehlerhaft belehrt.
  • Hinzu
    kommt, dass die Sparkasse Heidelberg zum Teil Musterformulare verwendet hat,
    die  zwei Fußnoten enthalten, die von
    verschiedenen Gerichten ebenfalls bereits als unzulässig beanstandet wurden. So
    hat unlängst das Landgericht Heidelberg entschieden, dass die Fußnote „Frist bitte im Einzelfall prüfen“ irreführend
    und die entsprechende Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Daneben gibt
es eine ganze Vielzahl möglicher Fehler, die von zahlreichen Sparkassen, die
mehr oder minder flächendeckend entsprechende standardisierte Formulare
verwendet haben, gemacht wurden.

Wir raten Kunden der Sparkasse Heidelberg daher, die in Ihren Darlehensverträgen
enthaltenen Widerrufsbelehrungen von erfahrenen Fachanwälten für Bank- und
Kapitalmarktrecht darauf prüfen zu lassen, ob sie auch heute noch den
Darlehenswiderruf erklären können.

Diese Prüfung führen wir für Kreditnehmer der Sparkasse Heidelberg kostenlos durch.

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