OLG Karlsruhe spricht HCI-Schiffsfonds-Anleger Schadenersatz zu

Neckargemünd,
den 29.05.2015 – Weil sie im Zusammenhang mit einem Schiffsfonds
des Emissionshauses HCI falsch beraten hat, muss die Sparkasse
Kraichgau rund 24.500 € Schadenersatz an ihren Kunden zahlen. Dies
entschied jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 17 U 45/14) und
bestätigte damit eine Entscheidung des Karlsruher Landgerichts aus
dem Februar 2014.

 

Der Kläger
hatte im November 2006 auf Anraten eines Mitarbeiters der Sparkasse
Kraichgau eine Beteiligung an dem geschlossenen HCI-Schiffsfonds MS
Elena Interscan Verwaltungs-GmbH & Co. KG gezeichnet. Dabei war
ihm von dem Sparkassenberater mitgeteilt worden, dass die Sparkasse
für die Vermittlung des HCI-Fonds das Agio als Provision erhalten
würde. Dabei unterschlug er, dass die Sparkasse für die
erfolgreiche Vermittlung des Fondsanteils zusätzlich zum Agio einen
Anteil der im Fondsprospekt ausgewiesenen
Eigenkapitalvermittlungsprovision erhalten würde. Darin sei ein
Beratungsfehler zu sehen, so das Oberlandesgericht. Den Beweis dafür,
dass der Beratungsfehler nicht ursächlich für die
Anlageentscheidung geworden sei, hat die Sparkasse nach Ansicht des
Gerichts nicht geführt.

 

Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel, der den Anleger vor
Gericht vertreten hat:
Die
Sparkasse Kraichgau hat gar nicht bestritten, dass sie nur über das
Agio informiert hat und dies als damals bei ihr gängige Praxis bei
der Beratung über geschlossene Fonds dargestellt. Daher bestehen für
andere Kunden der Sparkasse Kraichgau, die falsch über die an die
Sparkasse fließenden Provisionen informiert wurden, gute Chancen,
Schadenersatzansprüche durchzusetzen.“

 

Der Mandant
von Fachanwalt Nittel erhält nunmehr den gezahlten
Beteiligungsbetrag abzüglich erhaltener Ausschüttungen zurück.
Gleichzeitig muss die Sparkasse ihn von allen Ansprüchen im
Zusammenhang mit dem Fonds freistellen und bekommt den Fondsanteil.

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