Montranus II Fonds : erneuter Prozesserfolg der Kanzlei Nittel

05.03.2015 –
Eine weitere empfindliche Schlappe hat die Helaba Dublin vor dem OLG
Koblenz erlitten. In einem um die Zulässigkeit des Widerrufs eines
zur Finanzierung einer Beteiligung am Filmfonds Montranus II
gewährten Darlehens geführten Rechtsstreit hat die Bank die
Berufung gegen ein obsiegendes Urteil des Landgerichts Mainz
zurückgenommen.

 

Der von der
Kanzlei Nittel vertretene Kläger hatte sich im Jahr 2004 an dem
Fonds Montranus Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG
beteiligt und wie in der Konzeption des vom Emissionshaus Hannover
Leasing aufgelegten Fonds vorgesehen, einen Teil der Einlage durch
ein Verbraucherdarlehen der Helaba Dublin finanziert. Der Anleger
widerrief im Jahr 2012 den Darlehensvertrag und verlangte von der
Bank die Rückabwicklung der Beteiligung. Das Landgericht Mainz gab
ihm mit Urteil
vom 15. 04.2014
Recht und verurteilte die Helaba Dublin.

 

In der gegen
das Urteil eingereichten Berufung machte die Bank insbesondere
geltend, dass das Recht zum Widerruf verwirkt sei. Das
Oberlandesgericht Koblenz machte in der mündlichen Verhandlung
deutlich, dass es diesen Argumenten nicht folgen wird. Von einer
Verwirkung sei, so der Senat, nicht auszugehen, weil die Bank, der
bereits 2007 Bedenken gegen die Wirksamkeit ihrer Widerrufsbelehrung
bekannt waren, nicht davon ausgehen konnte, dass auch die Anleger
hiervon Kenntnis hatten.

 

Eine weitere
Abfuhr erhielt die Helaba Dublin beim Thema „Anrechnung von
Steuervorteilen“. Dazu Fachanwalt Mathias Nittel: „Das
OLG Koblenz folgte in dieser Frage dem BGH, der im Januar 2014
entschieden hatte, dass bei der Geltendmachung von
Rückabwicklungsansprüchen bzw. Schadenersatzansprüchen Zug um Zug
gegen Übertragung der Beteiligung keine Anrechnung von
Steuervorteilen mehr in Betracht kommt.

 

Im Angesicht
einer drohenden erneuten Prozessniederlage nahm die Helaba Dublin
nach der mündlichen Verhandlung die Berufung gegen das Urteil des LG
Mainz zurück. Fachanwalt Nittel: „Die
Helaba Dublin muss an meinen Mandanten nunmehr die ihm vom
Landgericht zugesprochenen 10.750 € zuzüglich Zinsen bezahlen.“

 

Für Anleger
der Montranus Fonds bestehen nach wie vor gute Aussichten, die mit
der Helaba Dublin geschlossenen Darlehensverträge zu widerrufen und
sich auf diese Weise von den verlustbringenden Beteiligungen zu
trennen.

 

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