Erfolg gegen die Commerzbank AG bei Phishing

Mit Urteil des LG München vom 18. Februar 2014 konnte die Kanzlei
Nittel sich für eine Mandantin gegen einen Anspruch der Commerzbank AG
erfolgreich erwehren (Urteil noch nicht rechtskräftig).

 

Die
Mandantin hatte von einer „Internetbekanntschaft“ das Angebot erhalten,
dass ihr zunächst ein höherer Geldbetrag überwiesen werden sollte und
sie hierfür gegen ein Honorar Zahlungskarten von „Ukash“ kaufen sollte.
Die hierauf enthaltenen Zahlungscodes sollten dann der
Internetbekanntschaft per Email zuschicken werden.

 

Nachdem der
Betrag eingegangen war, suchte die Mandantin im Internet nach
Verkaufsstellen für die Zahlungskarten und stieß hier auf Hinweise, dass
dieses Karten für Geldwäsche benutzt werden. Da sie sich hieran nicht
beteiligen wollte, kontaktierte sie die Internetbekanntschaft und
erklärte, dass sie von dem Angebot zurücktreten und das Geld zurückgeben
wollte. Die Internetbekanntschaft erklärte ihr, dass sie Geld per
Western Union in die Türkei überweisen solle, was auch geschah.

 

Die
Mandantin fiel einige Monate später aus allen Wolken, als gegen sie ein
Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche eröffnet wurde und die
Commerzbank AG von ihr die Überweisung zurückforderte, die sie
ursprünglich erhalten hatte.

 

Das Landgericht München war nun der
Ansicht, dass die Forderung der Commerzbank unberechtigt ist und daher
die Klage abzuweisen war. Auch das Ermittlungsverfahren wurde
eingestellt.

 

Das Gericht begründet seine Ansicht damit, dass der
Umstand, dass solche Zahlungskarten für die Geldwäsche benutzt werden,
keine Kenntnis des Zahlungsempfängers von unberechtigten Überweisungen
und eine Bösgläubigkeit auslöst. Die Klägerin habe auf das Gericht in
ihrer Anhörung den Eindruck echter Betroffenheit gemacht, was nach
Ansicht des Gerichts gegen eine Bösgläubigkeit spreche.

 

Werden Sie in ähnlicher Weise von der Commerzbank AG, einem Inkassounternehmen oder anderen Banken zur Zahlung aufgefordert? Haben
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Chancen auf Verteidigung gegen die Anspruch stehen? Rufen Sie mich an,
ich helfe Ihnen gerne.

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