Dr. Peters VLCC Supertankerfonds – Verein auf Mandantenfang für Anwälte

Von Mandanten, die an vom Emissionshaus Dr. Peters aufgelegten VLCC Supertanker Fonds beteiligt sind, wurden wir darüber informiert, dass sie von einem Anlegerschutzverein angeschrieben und zu einer Informationsveranstaltung eingeladen wurden.

Wir möchten vor diesen und anderen Aktivitäten derartiger „Anlegerschutzvereine“ ausdrücklich warnen. Ihr hauptsächlicher Zweck ist es in der Regel, den mit ihnen zusammenarbeitenden Anwaltskanzleien (sog. „Vertrauensanwälte“) Mandate zuzuführen, teilweise sogar sich auf die eine oder andere Weise dafür bezahlen zu lassen. Dabei treten angesichts der (angeblich) leicht zu verdienenden Vergütungen nach unseren Feststellungen – leider! – nicht selten die Qualität anwaltlicher Tätigkeit und die seriöse und kompetente Bearbeitung des individuellen Falles in den Hintergrund. Grundsätzlich halten wir die Bündelung von Anlegerinteressen nur in seltenen Ausnahmefällen für ein so wichtiges Argument, dass dieser die Anwaltswahl untergeordnet werden sollte.

Sollten Anleger unmittelbar von Rechtsanwälten angeschrieben werden, gilt dem Grundsatz nach das vorstehend Gesagte. Zumeist verbirgt sich hinter dem Informationsbedürfnis das Werben um neue Mandate. Seriöse Kanzleien werden von solchen Rundschreiben nur sehr sparsam Gebrauch machen und denjenigen, die die wenigen Fragen beantworten, auch eine Auswertung aller Antworten anbieten ohne dass damit irgendeine weitere Verpflichtung verbunden wäre. Die pure Nichtbeachtung solcher Anschreiben reicht zumeist völlig aus, wenn Sie als Anleger sich gestört fühlen.

In einem als Reaktion auf ein derartiges Vorkommnis aufzufassenden Schreiben an die Anleger teilt die – sicher wegen vieler Nachfragen genervte – Fondsgeschäftsführung mit, dass die Anleger über Risiken oder Provisionszahlungen sehr wohl aufgeklärt worden seien, weil diese im jeweiligen Prospekt ausführlich dargestellt würden. Insoweit weisen wir sehr nachdrücklich darauf hin, dass die Geschäftsführung gar nicht wissen kann, ob die Anleger richtig und vollständig beraten wurden, insbesondere der Prospekt tatsächlich Grundlage der Beratung war. Anleger sollten sich davon also keineswegs verunsichern lassen. Sofern nicht der jeweilige Anlageberater oder –vermittler namentlich im Emissionsprospekt genannt ist, ergibt sich daraus eben nicht die Höhe seiner Provision; insoweit ist die Information der GVT schlicht unrichtig. Ob die Prospektprüfung des jeweiligen Wirtschaftsprüfers zum Prospekt richtig war, ist ggf. von Gerichten zu überprüfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht prüft Prospekte jedenfalls nur auf Vollständigkeit, nicht hingegen auf Richtigkeit; auch insoweit handelt es sich um ein Scheinargument.

Anleger, die als sog. Direktkommanditisten im Handelsregister eingetragen sind, werden vorsorglich noch auf Folgendes hingewiesen: Sicher haben Sie ein Interesse daran, dass Sie nicht laufend mit unverlangter Post zugeschüttet werden. Die gesetzlichen Vorschriften tun inzwischen auch einiges dazu, solche Aktionen zu verhindern. Als Kommanditist sind Sie aber Mitunternehmer mit Rechten und Pflichten. Die Willensbildung der Gesellschafter untereinander ist aber ein wesentliches Recht, dass vor allem auch gegen weniger erfolgreiche Geschäftsführungen eingesetzt werden kann. Dazu bedarf es aber bestimmter Mindestquoten, die nur viele Anleger gemeinsam erreichen können, etwa für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung oder Änderungen der Tagesordnung. Diese Rechte haben Emissionshäuser und Geschäftsführungen eher nicht im Auge, wenn sie das Bedürfnis von Anlegern nach weitgehender Anonymität sogar im Gesellschaftsvertrag verankern wollen. Fast immer wird damit sogar die Kommunikation innerhalb eines Fonds schlicht unmöglich, was mit einer völligen Entmachtung der ohnehin schon schwachen Stellung des einzelnen Anlegers einhergeht.

Anlegern der in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Supertankerfonds aus dem Hause Dr. Peters DS-Rendite-Fonds Nr. 106 – VLCC Titan Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 109 – VLLC Saturn Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 110 – VLCC Neptune Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 113 – VLCC Pluto Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 114 – VLCC Artemis Glory, DS-Rendite-Fonds Nr. 120 – VLCC Leo Glory und DS-Rendite-Fonds Nr. 127 – VLCC Younara Glory raten wir daher, die in ihrem konkreten Fall bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner