CFB Fonds 168 Twins 2: Nittel | Fachanwälte erstreiten Schadenersatz für Fondsanleger

09. September 2014 – Das Landgericht
Frankfurt am Main hat die Commerzbank AG mit Urteil vom 04. September
2014 (nicht rechtskräftig) zu Schadenersatz in Höhe von 21.531 €
zuzüglich Verzugszinsen verurteilt und damit einem von
Nittel | Fachanwälte vertretenen Anleger Recht gegeben.

 

Ein Kundenberater der ehemaligen Dresdner
Bank AG hatte dem Anleger im Juni 2008 empfohlen, sich am
geschlossenen Schiffsfonds CFB 168 Twins 2 zu beteiligen, der
exklusiv über die Dresdner Bank vertrieben wurde. Der Anleger wollte
sein Geld sicher anlegen.

 

Das Fondskonzept sah die Beteiligung an
zwei 2.556 TEU Containerschiffen der Sub-Panamax-Klasse, der MS
„Nedlloyd Marita“ und der MS „Maersk Nottingham“
vor. Als der Kläger erkannte, das es sich bei dem Fonds entgegen der
Aussagen des Beraters um eine riskante Anlage handelt und der Verlust
des investierten Geldes droht, beauftragte er die Anwaltskanzlei
Nittel | Fachanwälte mit der Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen gegen die Commerzbank AG als
Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank AG.

 

Das Gericht hat in seinem Urteil
festgestellt, dass die Beratung durch den Berater der Dresdner Bank
AG fehlerhaft war. Dieser hat dem Kläger die der Beteiligung
immanenten Risiken nicht ausreichend erläutert. Insbesondere hat er
nicht auf das Totalverlustrisiko und die Tatsache, dass es sich bei
der Beteiligung um eine unternehmerische Beteiligung handelt,
hingewiesen. Außerdem hat der Berater mit der Empfehlung des Fonds
seine Pflicht zur anlegergerechten, auf die persönlichen
Verhältnisse des Kunden zugeschnittenen Beratung verletzt. Der
Kläger suchte eine sichere und risikoarme Geldanlage und hatte eine
niedrige Risikobereitschaft. Damit war die Empfehlung des CFB Fonds
168, bei dem es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit einem
Verlustrisiko handelte, bereits fehlerhaft, so das Gericht. Außerdem
hat der Berater den Wissensstand des Klägers über geschlossene
Fonds nicht ermittelt. Aus dem Umstand, dass der Kläger bei der
vorhergehenden Bank bereits geschlossene Beteiligungen gezeichnet
hatte, folgt nicht zwangsläufig, dass er dort ausreichend beraten
wurde. Der Berater der Dresdner Bank hätte sich über den
Kenntnisstand des Kunden informieren müssen, was nicht geschehen
ist.

 

Darauf, dass der Berater den Kläger nicht
über die an die Dresdner Bank fließenden Provisionen aufgeklärt
hat, kam es danach nicht mehr an.

 

Nittel | Fachanwälte vertreten bereits
mehrere Anleger, die ebenfalls Beteiligungen an dem CFB Fonds 168
Twins 2 gezeichnet haben. Diese Beteiligung wurde regelmäßig mit
dem Argument angeboten, es handele sich um eine sichere Geldanlage.
Über die Höhe der an die Dresdner Bank fließenden „kick-backs“
wurden unsere Mandanten von ihrem Bankberater nicht informiert.

 

 

Mehr
Informationen zum CFB Fonds 168 Twins 2

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner