CFB Fonds 166 Twins 1 – Schadenersatz für Fondsanleger

Fast 59 Mio. US-$ haben Anleger in den im Jahr 2008 über die
Commerzbank AG vertriebenen CFB Fonds 166 Twins 1 investiert. Sie
beteiligten sich damit an der MS „Nedlloyd Adriana“ und der MS „Nedlloyd
Valentina“. Die beiden 2.556 TEU Vollcontainerschiffe der
Sub-Panamax-Klasse gehörten zuvor einem anderen CFB-Fonds, von dem die
gut vier Jahre zuvor gebauten Schiffe zu einem Preis von 162,5% des
eigenen Kaufpreises erworben wurden. Für den verkaufenden Fonds und
seine Anleger ein Bombengeschäft. Für die Anleger des CFB Fonds 166
Twins 1 könnte dieser bei langfristiger Betrachtung völlig überhöhte
Kaufpreis eine Ursache für einen Totalverlust ihrer Einlage werden.

 

Schiffe überteuert eingekauft

 

Hintergrund
ist, dass bei der Ermittlung des Schiffskaufpreises – wie üblich – im
Wesentlichen die zum Kaufzeitpunkt erzielbaren Charterraten zu Grunde
gelegt wurden. In den Jahren 2003 – 2008 war ein weit
überdurchschnittlicher, völlig außergewöhnlicher Anstieg der
Charterraten zu verzeichnen. Die Charterraten sind im Herbst 2008 nicht
zuletzt infolge des sich aufgrund der zahlreichen Bestellungen neuer
Containerschiffe abzeichnenden drastischen Überangebots an
Transportkapazitäten stark und nachhaltig eingebrochen. Bis heute
befinden sich die Charterraten auf einem im Vergleich zu den Boomjahren
2003 – 2008 vergleichsweise niedrigen Niveau. Daher ist für die Zeit
nach dem Auslaufen der Festcharter um den Jahreswechsel 2013/2014 für
den CFB Fonds 166 Twins 1 mit deutlich niedrigeren Chartereinnahmen zu
rechnen.

 

Dies zeichnet sich bereits jetzt ab. Mit der
Aussetzung der Ausschüttungen für 2012 und 2013 sollen Rücklagen und
damit Vorsorge getroffen werden, damit die beiden Schiffe trotz
geringerer Einnahmen noch eine Weile in der Lage sind, die Zins- und
Tilgungsverpflichtungen gegenüber den finanzierenden Banken zu bedienen.
Dies geschieht in der Hoffnung, dass die von Marktbeobachtern ab 2014
erwartete Steigerung der Charterraten dann ausreichen wird, um das
wirtschaftliche Überleben der Schiffe zu sichern.

 

Der Kauf der Schiffe und die
Beteiligung am CFB-Fonds 166 stellt faktisch eine Spekulation auf nachhaltig
hohe Chartereinnahmen dar, da die Schiffe zu historisch hohen Preisen gekauft
wurden.

 

  • Bleiben die Charterraten hoch und die
    Einnahmen langfristig stabil, können die – infolge der hohen Kreditaufnahme –
    hohen Kosten für Zins und Tilgung bedient werden.
  • Bleiben die Schiffspreise hoch, kommt
    es zu keiner Verletzung von Wertsicherungsklauseln aus den
    Schiffshypothekendarlehensverträgen und infolgedessen nicht zu Risiken für den
    Bestand der Schiffsgesellschaften.
  • Sinken hingegen die Charterraten, was
    bereits seit Herbst 2005 für die Zeit ab 2008 vorhergesagt wurde, droht die
    Zahlungsunfähigkeit der Schiffe und eine Verletzung der Wertsicherungsklauseln
    und damit quasi zwangsläufig der Verlust des Anlegerkapitals.

 

Zahlreiche Prospektfehler

 

Hinzu kommt, dass der Prospekt des Twinfonds CFB Fonds 166 nach unserem Dafürhalten zahlreiche Fehler aufweist.

 

  • Unzureichende, an der Realität vorbeigehende Marktprognosen.

  • Anstieg
    der Schiffsbetriebskosten nur mit 3% p.a. prognostiziert, obwohl die
    Steigerungsrate bei vergleichbaren Schiffen von 2000 – 2006 ca. 7% p.a.
    betragen hat.

  • Überdurchschnittlicher Anstieg von Schiffsbetriebskosten bei älteren Schiffen nicht berücksichtigt.

  • Angaben
    im Prospekt zum Investitions- und Finanzierungsplan sind unvollständig
    und irreführend und entsprechen nicht den von der Rechtsprechung
    entwickelten Anforderungen.

  • Vertriebskosten falsch – zu niedrig – ausgewiesen.

  • Rechtliche Risiken des Fonds unzutreffend dargestellt.

  • Finanzierungsrisiken wurden verschwiegen.

 

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

 

Aus
unserer jahrelangen Erfahrung bei der Durchsetzung von
Anlegerinteressen wissen wir, dass kaum eine Beratung im Zusammenhang
mit geschlossenen Fonds unangreifbar war. Denn in der Regel entsprachen
die empfohlene Schiffsfondsbeteiligung weder den Anlagezielen, noch der
Risikobereitschaft des Anlegers und nur allzu oft war er wirtschaftlich
gar nicht in der Lage, die Risiken, die jetzt eingetreten sind, zu
tragen. Auch die Information über Funktionsweise und insbesondere
Risiken des vom Berater empfohlenen Schiffsfonds war in aller Regel
unzureichend, da der Berater das Produkt verkaufen wollte, um
Provisionen zu verdienen und nicht seinen Kunden durch zutreffende
Hinweise auf Verlustrisiken abschrecken wollte.

 

Unzureichende Aufklärung über Risiken der Schiffsfonds-Beteiligung

 

Aus
Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass sie von ihren
Beratern über die Risiken der ihnen empfohlenen hochspekulativen
Schiffsfondsbeteiligungen gar nicht oder nicht ausreichend informiert
wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert
hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche
das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil
verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen
wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

 

Wir haben bei einer Analyse zahlreicher Beratungen dabei insbesondere folgende Beratungsfehler festgestellt:

 

  • Ein
    sehr hoher Anteil der von den Anlegern einbezahlten Gelder floss nicht
    in den Kauf oder Bau der Schiffe sondern wurde für diverse
    Dienstleistungsvergütungen und Vertriebsprovisionen sowie Zinsen
    verwendet. Dieses Geld arbeitet zukünftig nicht für die Anleger. Wie
    hoch dieser Anteil so genannter Weichkosten ist, wurde regelmäßig
    verschwiegen

  • Auch die Höhe der Vertriebskosten, die sich
    bei Schiffsfonds regelmäßig deutlich über 15% des Anlegerkapitals
    bewegten, wurde in der Beratung nach unserer Erfahrung regelmäßig
    verschwiegen, obwohl die Berater zur Aufdeckung dieser Mittelverwendung
    verpflichtet gewesen wären.

  • Schiffsfonds sind
    hochriskante unternehmerische Beteiligungen, bei denen zahlreiche
    Faktoren wie Chartereinnahmen oder Schiffsbetriebskosten starken
    Schwankungen bzw. Veränderungen unterliegen können und das gesamte
    Fondskonzept zum Scheitern bringen können. Gerade die Risiken hätten
    Gegenstand der Beratung sein müssen.

  • Vielfach wurden Schiffsfonds als Altersvorsorge empfohlen. Dabei sind Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet, da sie mit hohen Verlustrisiken verbunden sind, die bis zum Totalverlust der Anlage gehen können.

  • Die
    Schiffsbetriebskosten wurden in den Fonds regelmäßig zu niedrig
    kalkuliert. Geschönte Ertragserwartungen waren die Folge. In den
    Beratungsgesprächen wurde auf diesen Punkt zumeist nicht eingegangen.

  • Auch
    die für die Laufzeit des Fonds als fest angesetzten Wechselkurse –
    US-Dollar zu €uro – wurden von der Realität allzu oft überholt.

  • Auch
    auf das Risiko, nach Auslaufen der anfänglichen Festcharter keine
    auskömmliche Anschlusscharter finden zu können, blieben in den
    Beratungsgesprächen unerwähnt.

  • Die beratenden
    Banken und Sparkassen haben zumindest bis ins Jahr 2008 hinein
    regelmäßig nicht darauf hingewiesen, welche Provisionen sie für die
    Vermittlung von Fondsbeteiligungen erhalten (kickbacks), obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären.

 

Da
bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir
vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
für Anleger des CFB Fonds 166 Twin 1 wegen der Verletzung von Pflichten
aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen sowie aufgrund der
diversen Prospektfehler.

 

Haben auch
Sie eine Beteiligung am CFB Fonds 166 Twins 1 gezeichnet? Möchten Sie
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