CFB Fonds 165: OLG Hamm spricht Anleger Schadenersatz zu

 

10. Oktober 2014 – Zur wirtschaftlichen Rückabwicklung einer
Beteiligung am CFB Fonds 165 ABANTUM Beteiligungsgesellschaft mbH &
Co. Objekt Euro Alsace Paris KG hat das OLG Hamm (31 U 179/13 –
nicht rechtskräftig) die Commerzbank AG verurteilt. Der klagende
Anleger hatte sich im Jahr 2008 mit einem Anteil von 20.000 € zzgl.
5% Agio an dem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt. Das OLG Hamm
bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts
Hagen.

Das Gericht stützt sein Urteil darauf, dass die Commerzbank AG den Anleger nicht
zutreffend über die an sie fließenden Rückvergütungen
(Vertriebsprovisionen) aufgeklärt hat. Die durch das Landgericht
durchgeführte Beweisaufnahme hatte ergeben, dass der klagende
Bankkunde lediglich darüber informiert worden sei, dass das Agio von
5% an die Bank fließen würde. Dass diese darüber hinaus noch
Zahlungen erhalten hat, was unstreitig ist, war nicht Gegenstand des
Beratungsgesprächs. Damit war in den Augen des Gerichts die Angabe
über die Rückvergütung weder vollständig, noch richtig, was die
Schadenersatzpflicht der Commerzbank AG begründet.

Da sich das
Beweisergebnis mit jenem zahlreicher Beweisaufnahmen deckt, in denen
Bankberater für die Zeit bis 2008 bestätigen, dass sie bei der
Beratung zu geschlossenen Fonds, wenn überhaupt, dann lediglich
über das Agio aufgeklärt haben wollen, bestehen für Anleger des
CFB Fonds 165 ABANTUM Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt
Euro Alsace Paris KG gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die
Commerzbank AG gerichtlich durchzusetzen.

> Mehr
Informationen zum CFB-Fonds 165

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner